pioletThemenstarter195 Beiträge · seit 201321. Jan. 2014 · #1
In den letzten Jahren gab es ja immer wieder Gerichtsurteile wonach Personen, die ein Anrecht auf die namibische Staatsbürgerschaft durch Geburt besitzen auch eine weitere Staatsbürgerschaft führen darf. Die notwendige Verfassungsänderung ist aber noch nicht umgesetzt. In der Praxis wird eine Registrierung für die namibische Staatsbürgerschaft durch Geburt unter Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft von der namibischen Botschaft in Berlin weiterhin abgelehnt, mit dem Hinweis, dass das Ministry of Home Affairs dies nur unter Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft zulässt.
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Thematik? Wie werden solche Fälle in Windhoek direkt behandelt? Kennt jemand den aktuellen Stand zur Umsetzung der Verfassungsänderung. Ist das Thema überhaupt auf der Agenda?
grundsätzlich, wie Du richtig schreibst, ist es so - ach wenn die Regierung es noch nicht in Gesetz geändert hat - das jeder Namibier durch Geburt Anrecht auf eine weitere Staatsbürgerschaft hat. Da es aber eben derzeit noch ein Graugebiet ist, stellt z.B. die Deutsche Botschaft Windhoek "Fakevisa" in den namibischen Pass aus - wissentlich und kostenlos - , damit Namibier die auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben bei Ausreise gültige Unterlagen vorweisen können. Das Vorzeigen des deutschen Passes als Namibier führt - das kenne ich mehrfach aus dem Freundes- und Bekanntenkreis - zur Festnahme. Rein rechtlich darfst Du aber wenn Du als Doppelter nach Deutschland reisen willst bei Ausreise in Namibia deinen Namibischen und Deutschen Pass vorzeigen, damit Du der Visumpflicht für D entgegenwirkst. Rein praktisch gibt es unendlich viel Ärger. Also bedeute
Es bedarf keiner Verfassungsänderung, lediglich einer Auslegung und vor allem Kommunikation dieser an die Einreise-/Ausreisebamten etc.
Viele Grüße aus Windhoek Christian
P.S.
In der Praxis wird eine Registrierung für die namibische Staatsbürgerschaft durch Geburt unter Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft von der namibischen Botschaft in Berlin weiterhin abgelehnt,
Verstehe ich nicht. Wenn Du Namibier durc Geburt bist und eine Geburtsurkunde hast, dann bist Du Namibier. Da musst Du Dich nicht registrieren lassen oder so. Einfach eine ID und Pass beantragen und gut ist.
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pioletThemenstarter195 Beiträge · seit 201321. Jan. 2014 · #3
Hallo Christian, eine namibische Geburtsurkunde ist vorhanden aber aktuelle keine zwei Pässe. Ganz so einfach ist es wohl leider nicht. Namibier, die ausserhalb Namibias geboren wurden müssen um einen Pass zu beantragen ein Citizenship Certificate beilegen. Und dieses wird nicht ausgestellt unter Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft. Also gibt es auch keinen Pass.
Das Problem besteht nicht in der Ein-/Ausreiseproblematik sondern in der Registrierung für die namibische Staatsbürgerschaft..
das ist Unsinn. Das Citizenship Certificate wird Dir in Windhoek ausgestellt, wenn Du Deine Geburtsurkunde vorlegst. Kostet aktuell 168 Dollar und dauert 2-3 Wochen. Gar kein Problem - hat ein Freund von mir auch gerade gemacht! Du darfst natürlich zu keiner Zeit sagen, dass du zwei Pässe hast - wie Du Dich wo aufhälst geht Namibia nichts an (auch wenn sie darauf immer pochen - die wollen sogar teilweise den deutschen Pass einziehen, was natürlich nach internationalem Recht total lächerlich ist). Nur kläre vorher vor allem, was mit Deiner deutschen Staatsbürgerschaft geschieht - denn da kenne ich auch einen Fall, dass diese dann aberkannt wurde, da man wenn man vor 19XX geboren wurde sich mit 18 Jahren für eine hätte entscheiden müssen (diese Person hatte aber die Deutsche durch Antrag und nicht durch Abstammung - mag bei Dir anders sein).
Viele Grüße aus Windhoek Christian
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pioletThemenstarter195 Beiträge · seit 201321. Jan. 2014 · #5
Die deutsche Staatsbürgerschaft ist unkritisch, sofern ein Elternteil deutsch ist. Man muss sich auch nicht mit 18 entscheiden, zumindest für das relevante Geburtsjahr.
Der Citizenship Certificate Antrag fragt explizit nach anderen Staatsbürgerschaften. Hat dann dein Freund die 2. Staatsbürgerschaft verschwiegen?
so ist es. In dem Fall muss man lügen - so wie auf jedem neuen Passantrag, denn da wird auch immer nach anderen Staatsbürgerschaften gefragt. Da es ja aber laut höchstrichterlichem Entscheid erlaubt ist als Namibier durch Geburt eine zweite zu haben, machst du ja nichts wirklich illegales...
Aber das musst Du natürlich ganz alleine entscheiden, ob es Dir das Wert ist. Ich persönlich sehe keinen Vorteil in einer zweiten Staatsbürgerschaft - außer, dass Du dann hier wählen dürftest und Rente bekommst...
Viele Grüße Christian
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Cruiser2'530 Beiträge · seit 201121. Jan. 2014 · #7
Ich würde erstmal ein ID beantragen, welchen Du ohne Probleme bekommst wenn Du auch eine Geburtsurkunde vorlegen kannst.
Best Regards
Adolf
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die man als im Ausland geborener Namibier aber eben auch nur mit dem Citizenship Certificate bekommt... und da wären wir wieder bei Piolets Anfangsproblem.
Viele Grüße Christian
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Cruiser2'530 Beiträge · seit 201121. Jan. 2014 · #9
Aah, Ok!
piolet schrieb:eine namibische Geburtsurkunde ist vorhanden ...
Hatte dies als NAMgeborener verstanden!
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phantom197 Beiträge · seit 201021. Jan. 2014 · #10
Das Vorzeigen des deutschen Passes als Namibier führt - das kenne ich mehrfach aus dem Freundes- und Bekanntenkreis - zur Festnahme.
hi,
dem oberen text von christian muss/kann ich wiedersprechen. meine tochter,2,reiste mit deutschem pass aus namibia aus,in botswana und rsa ein und umgekehrt. keine festnahme!!
und auf ein aelteres thema kurz zurueck zu kommen, es wurde mal; wegen beantragung eines (neuen) kinderreissepass,angefragt ob und wie und wann und warum....... wir haben auch ein neues bild meiner tochter in den kinderpass kleben lassen da sie sich sehr veraendert hat.
3tage und 261nam$ hat dies gekostet. neues bild und verlaengertes gueltigkeitsdatum.
Glück gehabt, würde es aber nicht drauf ankommen lassen. Gibt ganz schnell ganz gewaltigen Ärger.
Viele Grüße Christian
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Swakop19522'664 Beiträge · seit 201221. Jan. 2014 · #12
Piolet und Christian, man sollte manches nicht so eindeutig in einem öffentlichen Forum diskutieren, höchstens anfragen und dann über PM oder Telefonate.
Tatsache ist daß jedem in NAM vor 1990 Geborenen sowohl die südafrikanische als auch namibische Staatsangehörigkeit zusteht, sofern er keine weitere BEANTRAGT hat. Durch Geburtsrecht/ Abstammung gehaltene Staatsbürgerschaften wie z.B. die Deutsche sind dabei unerheblich, man redet darüber nicht. Die zwischen de Klerk und Nujoma eingegangene Vereinbarung über den Übergang der Staatsangehörigkeiten NAM/ZA erklärte man mir bereits 1990 in der südafrikanischen Botschaft in Bonn als ungültig und irrelevant, da sie schon damals gegen die südafrikanische Verfassung verstieß, obwohl die heute Regierenden gerne darauf abheben möchten. Man darf sich hier nicht einschüchtern lassen.
Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht gibt es aber auch einige Fallstricke, da dieses im Laufe der Jahrzehnte mehrfach geändert wurde und es häufig vom im Geburtsjahr geltenden Recht abhängig ist. Ausverkauf der Auslandsdeutschen wurde endgültig getätigt durch Fischer/ Schröder, wohl aus Angst, es könnten vermehrt eine Rente beanspruchen. Deshalb beachte immer, NIEMALS die NAM Staatsbürgerschaft zu beantragen, nur "bestätigen" bzw. "feststellen" zu lassen. Andernfalls kann die D aberkannt werden. Das deutsche Formular andersherum nennt sich ja auch "Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit". Nicht von Ungefähr. Ein ähnliches Dokument haben die Südafrikaner inzwischen auch, so wird es wohl demnächst etwas ähnliches in NAM auch geben.
Bei Home Affairs in Windhoek Nord kannst Du ein ID beantragen, vorausgesetzt Du kannst den ungekürzten Original-Geburtsschein und das südafrikanische Book of Life vorlegen. Ohne Book of Life mußt Du ins Ministerium. Ab da ist es dann wohl besser, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ein Thema, wo manche Rechtsanwälte in Windhoek schon bedroht und eingeschüchtert wurden.
Im übrigen haben die in NAM geborenen Deutschen 3 Staatsangehörigkeiten, worüber sich viele auch in NAM nicht bewußt sind. Man nimmt es in ZA bei der Einreise nicht so genau, aber streng nach dem Gesetz verfahren, dürfte keiner dieser Leute ohne ZA Paß in Südafrika einreisen, das ist sogar unter Strafe gestellt. Oder müßte seine ZA Bürgerschaft abgeben. Alles ganz schön kompliziert, nur stören sich die Südafrikaner nicht daran, wie viele weitere Staatsangehörigkeiten jemand besitzt.
pioletThemenstarter195 Beiträge · seit 201321. Jan. 2014 · #13
allen Beteiligten Danke für die Kommentare. Ich nehme mit, dass mein Kenntnisstand wohl noch aktuell ist. Somit ist das für mich auch erst mal abgeschlossen Das Thema hat ja auch durchaus verschiedene Aspekte und kann von Fall zu Fall verschieden sein. Insofern hast Du Recht Swakop, dass man in einem öffentlichen Forum nicht alle Details offenlegen kann. Ohne die vermischen sich dann aber in der Diskussion schnell verschiedene Sachverhalte.