Führerschein umtauschen

9 Antworten · 2'151 Aufrufe · gestartet 27. Nov. 2012 von dino
Antworten
Themenstarter727 Beiträge · seit 200827. Nov. 2012 · #1
Hallo zusammen,

hier wir ja immer wieder gerne über den internationalen Führerschein und die Umtauschpflicht gegen die Plastikkarte diskutiert.

Ab 2013 gibt es eine Neuerung im Führerscheinrecht.

Wenn man ab 2013 einen neuen Führerschein erwirbt, oder einen existierenden Umtauscht, ist der neue Führerschein nur noch 15 Jahre gültig! Danach muss er zwangsweise neu ausgestellt werden. Es ist zwar (noch) lediglich ein Verwaltungsakt (und wahrscheinlich mit Kosten verbunden), aber wer weiss was da noch kommt.

Also: Wer noch einen alten "Lappen" hat und demnächst einen internationalen Führerschein benötigt, der möchte vielleicht noch in 2012 tauschen und noch einen unbefristeten bekommen. Falls die Zeit dazu überhaupt noch reicht, denn der neue muss bis zum 19.01.2013 ausgestellt sein.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/neue-fuehrerscheinregeln-ab-januar-2013-a-865665.html

Gruß

Dino
zuletzt bearbeitet 27. Nov. 2012
6'152 Beiträge · seit 200627. Nov. 2012 · #2
hallo dino,

ich hab zwar nicht mehr den Lappen - aber danke für Info.
Lieben Gruss
Hanne
8 x Südafrika,1x Zimbabwe, 22x Namibia, 4x Botswana, 1x Lesotho, 1 x Swasiland
zuletzt bearbeitet 27. Nov. 2012
1'159 Beiträge · seit 200727. Nov. 2012 · #3
dino schrieb:
Also: Wer noch einen alten "Lappen" hat und demnächst einen internationalen Führerschein benötigt, der möchte vielleicht noch in 2012 tauschen und noch einen unbefristeten bekommen. Falls die Zeit dazu überhaupt noch reicht, denn der neue muss bis zum 19.01.2013 ausgestellt sein.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/neue-fuehrerscheinregeln-ab-januar-2013-a-865665.html

Gruß

Dino
Hallo,

"unbefristet" gibt es nicht mehr. Auch die alten Führerscheine müssen 2033 getauscht werden. (steht auch im Artikel... "Zwar bleiben alte "Lappen" bis 2033 grundsätzlich von der Tauschpflicht befreit.")

Sonnige Grüsse!
Oshivambo Enda nawa Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
5'479 Beiträge · seit 200927. Nov. 2012 · #4
Wenn Du aber jetzt schon einen Führerschein im Kartenformat hast, gilt dieser unbefristet. Das ist es, was Dino meint.
Unser Reise-Blog: KaTho_VanTour Staub & Schlamm (Kenia 21/22) 7 Wochen in der Regenzeit !? (NAM/BOT 18/19) Leoparden hautnah (Tansania 2016/2017) Elefantös - Zimbabwe 2016 Auf Großer Fahrt (Reisebericht SA-NAM-BOT-ZIM 2014/2015) Rivers & Sand (Reisebericht Namibia/Botswana 2013) Reisebericht Tansania 2013: "Das volle Programm"
1'159 Beiträge · seit 200727. Nov. 2012 · #5
Topobär schrieb:Wenn Du aber jetzt schon einen Führerschein im Kartenformat hast, gilt dieser unbefristet. Das ist es, was Dino meint.
Das steht wo?

Auf der Seite vom ADAC steht folgendes: "Die Gültigkeit neuer Führerscheine wird ab 19. Januar 2013 auf 15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Dokumente bleiben bis 2033 gültig. Danach müssen sie neu beantragt werden."

Ist aber auch irgendwie nicht wirklich wichtig 😉

Sonnige Grüsse!
Oshivambo Enda nawa Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
983 Beiträge · seit 201127. Nov. 2012 · #6
Oshivambo schrieb:
Topobär schrieb:Wenn Du aber jetzt schon einen Führerschein im Kartenformat hast, gilt dieser unbefristet. Das ist es, was Dino meint.
Das steht wo?

Auf der Seite vom ADAC steht folgendes: "Die Gültigkeit neuer Führerscheine wird ab 19. Januar 2013 auf 15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Dokumente bleiben bis 2033 gültig. Danach müssen sie neu beantragt werden."

Ist aber auch irgendwie nicht wirklich wichtig 😉

Sonnige Grüsse!
Auf meinem deutschen Plastikkarten-Führerschein steht nur bei einer Klasse ein Ablaufdatum (bestimmte LKW). Bei allen anderen Klassen steht kein Ablaufdatum. Also gilt der Führerschein unbefristet! Die Gültigkeit bis 33 bezieht sich wohl auf Uralt-Führerschein, die noch nicht im Plastikkarten-Format sind.
Beste Grüße rhh64
zuletzt bearbeitet 27. Nov. 2012
1'159 Beiträge · seit 200727. Nov. 2012 · #7
rhh64 schrieb:
Oshivambo schrieb:
Topobär schrieb:Wenn Du aber jetzt schon einen Führerschein im Kartenformat hast, gilt dieser unbefristet. Das ist es, was Dino meint.
Das steht wo?

Auf der Seite vom ADAC steht folgendes: "Die Gültigkeit neuer Führerscheine wird ab 19. Januar 2013 auf 15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Dokumente bleiben bis 2033 gültig. Danach müssen sie neu beantragt werden."

Ist aber auch irgendwie nicht wirklich wichtig 😉

Sonnige Grüsse!
Auf meinem deutschen Plastikkarten-Führerschein steht nur bei einer Klasse ein Ablaufdatum (bestimmte LKW). Bei allen anderen Klassen steht kein Ablaufdatum. Also gilt der Führerschein unbefristet! Die Gültigkeit bis 33 bezieht sich wohl auf Uralt-Führerschein, die noch nicht im Plastikkarten-Format sind.
Hmm, wenn das das ausschlaggebende Argument ist... Auf meinem alten Lappen steht auch kein Ablaufdatum... 😉

Zumal ja im Artikel steht: "Man will mit dem Umtausch dafür sorgen, dass das Dokument an sich und auch das Lichtbild immer auf einem halbwegs aktuellen Stand sind." und das würde ja für eine generelle Tauschpflicht sprechen.

Aber lassen wir uns überraschen... Wie gesagt, ist es mir relativ egal ob ich 2033 meinen dt. Führerschein tauschen muss oder nicht; meinen namibischen muss ich alle fünf Jahre, inkl. Augentest, erneuern...

Sonnige Grüsse!
Oshivambo Enda nawa Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
zuletzt bearbeitet 27. Nov. 2012
983 Beiträge · seit 201127. Nov. 2012 · #8
Hallo Stefan,

du hast Recht!

Guckst du hier:

http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/EU-Fuehrerschein.pdf


"Die Bundesrepublik Deutschland hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Führerscheingültigkeit auf 15 Jahre festzulegen. Dies bedeutet, dass ab 2013 alle Führerscheininhaber gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Erneuerung des Führerscheindokuments vor Ablauf der fünfzehnjährigen
Gültigkeitsfrist zu beantragen. Der Austausch der Führerscheindokumente ist nicht an eine erneute Ableistung einer Fahrprüfung gebunden. Von regelmäßigen, an den Neuerwerb der Fahrerlaubnis gebundenen Gesundheitsnachweisen wird abgesehen."


Das interpretiere ich so: Habe vor 2013 den neuen Führerschein bekommen. Ab 2013 läuft die 15 Jahre Frist. Heisst also 2028 müsste ich mit neuem Foto und Gebühr-Einzahlung die Plastikkarte neu beantragen ... ist noch lange bis dahin ...

- wenn die 15 Jahre ab Ausstellung (in meinem Fall 2003) gezählt würden, dann müsste ich schon 2018 wieder hin - "nur" noch 6 Jahre ...
Beste Grüße rhh64
zuletzt bearbeitet 27. Nov. 2012
874 Beiträge · seit 200827. Nov. 2012 · #9
Hallo
Wie das denn wenn man schon eine Karte hat aber durch Heirat den Namen ändert?
Ist der dann 15 Jahre gültig ?
Anita
ab 23.April 2019 für immer nach Namibia unser Blog: www.outinafrica.com.na
Themenstarter727 Beiträge · seit 200828. Nov. 2012 · #10
Anita40 schrieb:Hallo
Wie das denn wenn man schon eine Karte hat aber durch Heirat den Namen ändert?
Ist der dann 15 Jahre gültig ?
Anita
Alle(!) FS die nach 18.01.2013 ausgegeben werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Auch wenn Du ihn früher erworben hast und aus irgendwelchen Gründen - Diebstahl, Verlust, Namensänderung - neu bekommst.

Im Gegensatz zu meiner ursrpünglichen Annahme müssen alle(!) vor 2013 ausgestellten FS spätestens 2033 getauscht werden. Man gewinnt also "nur" maximal 5 Jahre, wenn man jetzt noch tauscht.

Immerhin haben die Nostalgiker noch 20 Jahre Zeit sich langsam von ihrem "besten Stück" zu verabschieden 🤪

Gruß

Dino