Jens_DietzelThemenstarter1'455 Beiträge · seit 200626. Okt. 2012 · #1Hallo an die in Namibia lebenden oder wer es sonst wissen könnte:
Ich möchte einen gebrauchten Anhänger aus Südafrika nach Namibia importieren.
Registration, Roadworthy usw. (wenn die Papiere komplett sind) weiß ich.
Kommt da aber noch irgendwas vom Zoll?
Wenn jemand eine Antwort hat, wäre mir schneller geholfen, als wenn ich beim Zoll vorspreche, die haben oft keine Ahnung..
Merci und viele Grüße
Jens
Swakop19522'664 Beiträge · seit 201226. Okt. 2012 · #2Es fällt kein Zoll an, da Zollunion.
Jedoch wirst Du die MWSt (VAT) zahlen müssen.
Lasse Dich vom Zoll nicht bluffen, es wird angesetzt der transaction value, d.h. der reale Kaufpreis.
Eine ordnungsgemäße Rechnung oder ein Kaufvertrag reichen.
magic-vibes582 Beiträge · seit 201026. Okt. 2012 · #3hallo jens,
ganz wichtig, dort wo der anhänger registriert ist oder war musst du eine police clearence machen. das geht nicht an der grenze. ohne police clearence aus südafrika bekommst du den anhänger in namibia nicht zugelassen. wir haben schon 2 trailer importiert und beide male war es anders. beim ersten mal sind wir einfach an die grenze und dachten, die formalitäten können wir beim anmelden erledigen. ging aber nicht. wir mussten dann an der grenze auf namibischer seite eine art clearence machen (ca. 200 N$)und die 15% mwst. auf den kaufpreis in bar zahlen. die südafrikaner haben sich überhaupt nicht für den trailer interessiert. leider konnten wir den trailer dann aber nicht zulassen und mussten wieder nach südafrika damit. man sagte uns, in springbock würde das mit der clearence gehen, aber auch das war nicht richtig. eigentlich hätten wir wieder nach kapstadt gemusst, aber auf der polizei hat man uns den tipp gegeben, den anhänger kurzfristig jemanden in springbock zu übertragen, der dann in springbock die clearence gemacht hat. hat uns 400 rand gekostet, was günstiger war, als nach kapstadt zu fahren. damit ließ der trailer sich dann in namibia zulassen.
im zweiten fall haben wir gleich beim kauf in südafrika gesagt, dass wir eine clearence für den export brauchen. die wurde gemacht und es gab entsprechende ausfuhrpapiere, die man bei der ausreise aus südafrika vorlegen muss. allerdings mussten wir dann an der grenze auf der südafrikanischen seite noch eine clearence machen (200 rand) und dann durften wir erst weiter zum namibianischen zoll. dort wieder eine art clearence (200 N$) und die 15% mwst und alles war geregelt. die zulassung war dann ohne probleme.
viel glück dabei, hätte mir gewünscht, dass ich das auch alles vorher gewußt hätte.... 🙂
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travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200626. Okt. 2012 · #4Ho Swakop1952,
Es fällt kein Zoll an, da Zollunion.
Nicgt ganz richtig, denn es gibt zahlreiche Produkte, wie z.B. medizinische Geraete, Diamanten etc. die auch innerhalb der Zollunion der Zahlung von Zoll zu Pauschalsaetzen unterliegen. Die SACU ist naemlich leider nur so eine halbe Zollunion 🙁
Hallo Jens,
in Deinem Fall, wie Swakop1952 richtig schreibt, sollte der Anhaenger nur der Import-VAT unterliegen, das sind momentan die normalen 15 % plus 1,5 %, also 16,5 % des Rechnungsbetrages. Kommt dem Zoll der Rechnungsbetrag nicht koscher vor, dann wird geschaetzt bzw. nach Liste gegangen. Du bekommst dann selbstverstaendlich die 14 % suedafrikanische VAT wieder< geht mittlerweile innerhalb weniger Minuten in einem Buero in Windhoek!
Und ja, Police Clearance nicht vergessen!!!
Sonnige Gruesse aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Jens_DietzelThemenstarter1'455 Beiträge · seit 200626. Okt. 2012 · #5Hallo zusammen,
danke für Eure Antworten! Hilft ja weiter 😉
@Christian: Um die SA-VAT zurück zu bekommen, muß diese auf der rechnung ausgewiesen sein? Geht das bei Kauf von Privat? Und muß ich die NAM-VAT auf den vollen Kaufpreis zahlen oder nur auf Kaufpreis ohne SA-VAT???
Merci!
Jens
Swakop19522'664 Beiträge · seit 201226. Okt. 2012 · #6Danke Christian für die ergänzende Korrektur.
Nur darf ich auch etwas richtig stellen: 😉
Die Zollbeamten in NAM drohen gerne mit Schätzung und meinen sich damit durchsetzen zu können. Das ist ungesetzlich.
Tatsache ist, daß die Zollgesetze den Transaktionswert zugrunde legen müssen. Tun sie es nicht, gibt es in Windhoek eine Einspruchsstelle gegen Bescheide.
Ich hatte in Walvis Bay das gleiche Problem mit Schätzung des Wertes meines Landcruiser. Der Chief Customs Officer in WB war gut ausgestattet mit britischen Automagazinen aus denen er den Wert glaubte entnehmen und als Bemessungsgrundlage ansetzen zu können. Und dann ist er sogar so weit gegangen, den deutschen Zoll zu kontaktieren, ob der eBay Kauf ein Fake wäre, was ihm verneint wurde. Da ich seine primitive Schikane satt war (ich weiß nicht ob er eine Ölung erwartete), beschwerte ich mich in Windhoek bei genau dieser Beschwerdestelle, von der er daraufhin angewiesen wurde, sich an die Vorschriften zu halten und entsprechend den Transaktionswert anzusetzen. Er mußte den Bescheid sogar vorher nach Windhoek zur Genehmigung übermitteln. Er war überaus stinkig darüber, mußte dann auf dieser Grundlage das Fahrzeug verzollen und freigeben, zumal wir uns vorher ein Importpermit über genau diesen Wert geholt hatten. Erst die Beschwerdestelle hat mich auf diese Vorschrift hingewiesen. Auch in Namibia braucht man sich bei aller Willkür nicht alles gefallen lassen. Die Verzollungsagentur (in diesem Fall K&N) hatte zu viel Schiß sich mit dem Typen anzulegen, und man ist in diesen Fällen alleingelassen, obwohl alles rechtlich klar ist.
Grüße aus dem kaltwerdenden bewölkten Jerryland,
H.