PApangolinThemenstarter136 Beiträge · seit 200606. Juni 2012 ·
Liebe Fomis
Wer von Euch lebt in Namibia und könnte unsere Fragen zur geplanten Verschrottung unter Zollaufsicht unseres Toyota Hilux 4x4 (mit CH-Nummernschild und Carnet de passage) beantworten?
Die Verschrottung unter Zollaufsicht ist nötig, um die entsprechenden Stempel auf dem CDP und die amtliche Bestätigung zu erhalten, damit wir die in der Schweiz hinterlegte Kaution zurück fordern können.
Wir haben bereits Kontakt mit dem Automobilclub in Windhoek aufgenommen, aber keine abschliessende resp. verbindliche Auskunft erhalten.
Gruss Sonja
lilytrotter4'130 Beiträge · seit 200806. Juni 2012 ·
Hallo, pangolin!
Darf ich mal fragen, was mit dem Auto los ist? Wieso verschrotten? Neulich hattet ihr grad noch die Möglichkeit erwähnt, dass das Fahrzeug evtl. von einem Paar durch Afrika wieder nach Norden (Europa) gefahren werden sollte. Was ist los? Gibt es irgendeinen dringenden Grund für diese „Verzweiflungstat“, ein scheinbar brauchbares Fahrzeug in Nam zu verschrotten?
Vielleicht gibt es eine andere Lösung. Falls ihr mögt, schildert doch mal die Situation.
Gruß lilytrotter
Gruß lilytrotter
Always look on the bright side of life... :-)
Walvisbay boomt
Ja, das würde mich auch mal interessieren. Gibt es keine Möglichkeit, das Auto hier jemand zur Verfügung zu stellen? Oder zu verkaufen? Was in Europa Schrott ist, ist hier noch lange keiner. 😉
Die paar letzten, die hier ihr Carnet-Auto angeboten haben, wurden fast alle Nicht wirklich begeistert angenommen. Da kamen, so weit ich mich erinnern kann, auch Aufrufe bloß kein Carnet Auto zu kaufen, nur Stress und überhaupt.
Wenn niemand das Auto zurück fahren kann/will und niemand das Auto übernimmt, bleibt nicht mehr viel anderes übrig, als es zu verschrotten.
Wir überlgen auf jeden Fall das Gleiche. Pangolin, wenn Du was erfahren hast, wäre schön, wenn Du die Infos weitergeben kannst!
Falls jemand Interesse an unserem Landrover Dicovery mit D Carnet hat, bitte PM! 😉
Das Problem ist natürlich immer der Zoll, das ist mir schon klar. Mit Carnet zahlt man ja keinen, und würde man das Auto hier verkaufen, müsste man den nachzahlen. Ich hätte leider nur Interesse an einem Jeep Grand Cherokee Turbodiesel. Weder Hilux noch Landrover nützen mir was. 😉 Was Auskünfte vom Zoll angeht, das ist nicht so einfach. Da erzählt einem jeder was anderes. Wie das hier so ist, weiß meistens keiner so richtig Bescheid. Habt Ihr denn schon jemand, der das Auto dann offiziell verschrottet? Einen Autohändler o.ä.?
Okaukuejo schrieb:Ja, das würde mich auch mal interessieren. Gibt es keine Möglichkeit, das Auto hier jemand zur Verfügung zu stellen? Oder zu verkaufen? Was in Europa Schrott ist, ist hier noch lange keiner. 😉
dazu:
Artikel 14 Fahrzeuge, die unter Verwendung eines Zollpapiers für die vorübergehende Einfuhr in das Gebiet einer Vertragspartei eingeführt worden sind, dürfen zu Beförderungen gegen Entgelt, Entlohnung oder andere materielle Vorteile zwischen Orten innerhalb der Grenzen dieses Gebietes nicht, auch nicht gelegentlich, verwendet werden.
und:
Das Carnet de Passages ist nicht auf eine andere Person oder auf ein anderes Fahrzeug übertragbar. Bei der Beantragung ist darauf zu achten, dass die eingetragenen Daten exakt mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Ungenaue und unvollständige Angaben führen zu Schwierigkeiten an den Grenzen.
Das Fahrzeug darf während der Gültigkeit des Carnet de Passages nur vom Dokumentinhaber verwendet werden. Es darf weder veräußert, verliehen, vermietet, verschenkt, verpfändet, noch anderen zur Benutzung überlassen werden. Der Dokumentinhaber haftet für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben.
weiterhin:
Fahrzeug kann nicht nach Deutschland zurückgebracht werden Obwohl Sie auf dem Antragsformular mit Ihrer Unterschrift unter der Verpflichtungserklärung bestätigt haben, das Fahrzeug aus dem besuchten Land auszuführen, kann es passieren, dass dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Eine solche Situation kann sein: Unfall, Totalschaden mit anschließender Verschrottung, Verkauf des Fahrzeuges, Diebstahl, etc.
Sie müssen die Verzollung bzw. Verschrottung durch den ausländischen Zollbeamten im Carnet de Passages auf dem Ausreise-, dem Stammabschnitt und der Verbleibsbescheinigung (Blatt 26) bestätigen lassen. Zusätzlich muss ein Verzollungsbeleg oder die Verschrottungsbestätigung mit vollständiges Angabe der Fahrgestell- und Motornummer von dem Zollbeamten ausgestellt werden. Diese Belege müssen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung und dem Carnet de Passages an den ADAC zu- rückgesandt werden.
Oshivambo1'159 Beiträge · seit 200706. Juni 2012 ·
Hallo,
ich kenne einige Wagen, die als reine Farm-Fahrzeuge noch ihren guten Dienst leisten. Ok, diese müssten eigentlich auch hier angemeldet werden, aber die Realität sieht anders aus. Dann ist zwar die Kaution weg aber oft findet sich ein Farmer, der auch entsprechende N$ dafür bezahlt. Wirklich legal ist dieses Vorgehen (für beide Parteien) nicht, wird aber, wie gesagt, des Öfteren hier so gehandhabt...
Nur so als Denkanstoß und nicht als Empfehlung zu verstehen! 😉
Sonnige Grüsse!
Oshivambo
Enda nawa
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
Ich musste eine Bankgarantie in Höhe von 120 % ( ! ! ! ) des Zeitwertes des Fahrzeuges für das Carnet hinterlegen.
Diesen Wert zu ersetzen lohnt sich wohl für kein Fahrzeug, das dann nicht angemeldet werden kann und auch illegal ist.
Also verschrotten oder zumindest raus aus der Zollunion. In Sambia, Simbabwe oder anderen Ländern ist die Rechtslage möglicherweise eine völlig andere.
ich kenne einige Wagen, die als reine Farm-Fahrzeuge noch ihren guten Dienst leisten. Ok, diese müssten eigentlich auch hier angemeldet werden, aber die Realität sieht anders aus. Dann ist zwar die Kaution weg aber oft findet sich ein Farmer, der auch entsprechende N$ dafür bezahlt. Wirklich legal ist dieses Vorgehen (für beide Parteien) nicht, wird aber, wie gesagt, des Öfteren hier so gehandhabt...
Nur so als Denkanstoß und nicht als Empfehlung zu verstehen! 😉
Sonnige Grüsse!
auch das kann verdammt ins Auge gehen, da die Kaution nicht gleich der Summe des Zollrisikos entsprechen muss - dieses kann um ein vielfaches höher sein und wird beim Carnetinhaber eingeklagt und vollstreckt!!!!!!
Ich musste eine Bankgarantie in Höhe von 120 % ( ! ! ! ) des Zeitwertes des Fahrzeuges für das Carnet hinterlegen.
Diesen Wert zu ersetzen lohnt sich wohl für kein Fahrzeug, das dann nicht angemeldet werden kann und auch illegal ist.
Also verschrotten oder zumindest raus aus der Zollunion. In Sambia, Simbabwe oder anderen Ländern ist die Rechtslage möglicherweise eine völlig andere.
LG Lumela
nein, in diesen Ländern ist die Rechtslage bezüglich der Carnetrückgabe nicht anders. In Landern, die nicht im Carnetgeltugsbereich liegen, muss trotzdem von diesem Land eine amtliche Verbleibsbescheinigung ausgefertigt werden.....
Okaukuejo schrieb:Das Problem ist natürlich immer der Zoll, das ist mir schon klar. Mit Carnet zahlt man ja keinen, und würde man das Auto hier verkaufen, müsste man den nachzahlen.
Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich ein Auto älter als fünf Jahre ODER ein linksgesteuertes Auto in Namibia offiziell einzuführen. Also nützt der Zoll eben auch nix und man kann es nicht in NAM zulassen, um es problemfrei zu verkaufen.
Ich bin sicher, dass auf diesen Wagen beide Ausschlusskriterien zu treffen. So traurig die Vorstellung auch ist, einen Hillux aus diesen Gründen verschrotten zu müssen.
Gruß Carl
Madam und Boss Unterwegs (2014/15)
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travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200606. Juni 2012 ·
Hallo Sonja,
gar kein Problem. Du gehst zum Customs office in Windhoek bzw. rufst dort an (061-2092811) und in aller Regel bekommst Du dann kurzfristig einen Termin bei dem ein Zollbeamter mit Dir zusammen das Fahrzeug begutachtet. Problematisch dürfte sein, dass es hier keine offizielle Verschrottung wie z.B. in Deutschland gibt. In aller Regel wird das Fahrzeug still gelegt (Abschrauben der Nummernschilder bzw. Vernichtung der Zulassung), d.h. der Zöllner füllt ein Formblatt aus auf dem er dieses bestätigt. Was Du dann mit dem Fahrzeug machst ist dem in aller Regel egal...
Sonnige Grüße Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
macht der das auch mit einem z.B deutschen Kennzeichen? Von einem Auto, was gar nicht in Namibia zugelassen ist - das wäre ja prima - wenn er dann noch das Carnet an der richtigen Stelle stempelt, dann mache ich das nächstes Mal auch mit meinem und dann sehen wir weiter....
Gruß
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200606. Juni 2012 ·
Hi gk,
meine Aussage ist Stand vor einem Jahr. Da haben es Bekannte von mir aus D genau so gemacht.
Sonnige Grüße Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
PApangolinThemenstarter136 Beiträge · seit 200607. Juni 2012 ·
Liebe Fomis
herzlichen Dank für die vielen Informationen. Sobald ich Näheres in Erfahrung bringen kann, werde ich Euch dies wissen lassen.
habt ihr bereits verschrottet? Würde mich über alle Infos freuen...
Leider steht uns nun das selbe Schicksal bevor... Außer es weiß jemand einen Weg wie er unseren deutschen Nissan Patrol auf Carnet abnehmen kann, dann darf er sich gerne melden 🙂