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6 Antworten · 2'244 Aufrufe · gestartet 31. Juli 2011 von jogo
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Themenstarter156 Beiträge · seit 200831. Juli 2011 · #1
Hallo allerseits,

ich hab schon mitgekriegt, dass die Mietwagenbedingungen bzw. die Versicherungen in Namibia nicht mit den üblichen hiesigen Maßstäben gemessen werden können. Aber folgender Passus, den ich jetzt schon einige Male (aber nicht bei allen) gelesen habe, macht mich doch stutzig. Was muss man denn von diesem Ausschluss halten:

" The renter’s liability shall not be limited if:
....

The vehicle was being driven on a road which was not tarred or generally whose condition was otherwise not suitable for the vehicle; or..."


Auf nicht geteerten Straßen ist man doch fast immer unterwegs? 🙁

Wir sind in den letzten Vorbereitungen bezgl. Buchung für November und an der Stelle etwas ratlos. Kann uns da jemand Hilfestellung geben?

Vielen Dank schon mal vorab
Grüße
Hannes
zuletzt bearbeitet 31. Juli 2011
2'048 Beiträge · seit 200731. Juli 2011 · #2
Hallo Hannes,

ich nehme an es handelt sich um einen südafrikanischen Vermieter und ein Wohnmobil oder einen "normalen" PKW. Dann brauchst du evtl. auch eine besondere Freigabe für Namibia und die Nationalparks.

Ich habe schon mal in einem anderen Thread von unmöglichen Versicherungsbedingungen geschrieben, da kam die Antwort. sowas stünde in in Verträgen nicht mehr drin.

Für mich wäre das ein k.o. für das Auto / den Vermieter. Oder du nimmst Vermieter, mit denen andere gute Erfahrungen gemacht haben.

Viele Grüße
jaw
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Gast31. Juli 2011 · #3
Hallo jogo,

nur allgemein - doch, doch, Du kannst die hiesigen Maßstäbe im Grundsatz schon anwenden..... denn im Grundsatz will eine Versicherung nicht zahlen und je komplizierter die Versicherungsbedingungen, um so mehr Schlupflöcher gegen Dich im Schadensfall.....

Gruß
Themenstarter156 Beiträge · seit 200831. Juli 2011 · #4
Hallo Jaw,

Vielen Dank - es handelt sich um Vermieter in Namibia, bzw. Windhoek. Die Bedingungen sind teilweise sogar identisch bzw. voneinander "kopiert".
Grüße
Hannes
33,1k Beiträge · seit 200631. Juli 2011 · #5
Hallo Hannes,

grundsätzlich haben die Mitglieder der CARAN gemeinsame Bedingungen erarbeitet. Vieles ist, so wie bei allen Versicherungen, ausgeschlossen. Im Prinzip bedeutet so ein Passus wie der von Dir zitierte, dass Du z.B. nicht Van Zyls mit einem Citi-Golf fahren sollst. Nie versichert sind selbst verschuldete Unfälle mit unbeweglichen Dingen.

Wie die namibischen Versicherungen zu verstehen sind kannst Du auf der Infoseite von Carsten gut nachlesen:
http://bwana.de/auto-versicherungen.html

Sonnige Grüße
Christian
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Themenstarter156 Beiträge · seit 200831. Juli 2011 · #6
Hallo Christian,

vielen Dank - der obige Passus findet sich nicht bei allen CARAN Mitgliedern (zumindest soweit ich die finden und lesen konnte). Wir wollen einen 4x4 mieten und so einen Ausschluss versteh ich dann anders als "van Zyls mit Golf fahren" bzw. eigentlich versteh ich ihn gar nicht... 🙁
33,1k Beiträge · seit 200631. Juli 2011 · #7
Hi Hannes,

die Bedingungen sind egal welches Fahrzeug Du mietest die gleichen... Vermieter machen nicht für jeden Fahrzeugtyp andere Bedingungen. Diese Bedingungen, die also Unternehmensweit gelten, müssen eben alle Eventualitäten abdecken.

Genaue Auskunft gibt Dir aber der Vermieter sicherlich selber am besten!

Sonnige Grüße
Christian
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