Einreiseverweigerung Südafrika

6 Antworten · 5'191 Aufrufe · gestartet 26. Juli 2011 von travelNAMIBIA
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Themenstarter33,1k Beiträge · seit 200626. Juli 2011 · #1
Hallo zusammen,

wie ich gerade von Freunden und Familie aus SA erfahren habe, wird nun regelmäßig (nachdem im März/April bereist ein neues Einwanderungsgesetz verabschiedet wurde) Touristen die kein Visum brauchen (z.B. Deutsche) die Einreise verweigert, wenn sie häufiger (liegt in Ermessenssache des Beamten) pro Jahr nach Südafrika einreisen. Hier wird dann davon ausgegangen, dass man sich dann dauerhaft in SA aufhält/aufhalten will... und dies ist als Tourist verboten.

Sonnige Grüße
Chrstian
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142 Beiträge · seit 200626. Juli 2011 · #2
Hallo miteinander,
uns ist das im März bei der Einreise nach SA (über Botswana) auch passiert. Man verlangte von uns ein Visum. Erst nachdem wir den Vorgestzten der Dame eingeschaltet haben, bekamen wir den Stempel. Jaaaa...........war ne ganz schöne Aufegung.
Schönen Nachmittag Euch allen Alina
3'080 Beiträge · seit 200926. Juli 2011 · #3
Hallo Christian,

ich hänge mich mal mit einer Frage an um nicht ein neues Thema eröffnen zu müssen.

Ich reise Ende August über Joburg nach Botswana, 14 Tage später weiter bis Kapstadt wo ich dann bis Dezember bleiben werde.

Wenn ich bei der ersten Einreise nur für zwei Tage im Land bleibe und gleich weiterreise und das auch so in den Pass gestempelt wird bekomme ich dann auf dem Rückweg ein Visum für 90 Tage?

Hat jemand Erfahrungen mit einem Aufenthalt der insgesamt 96 Tage dauert? Ich möchte meinen Wohnsitz irgendwann nach Kapstadt verlegen und möchte natürlich nicht gleich bei der ersten Gelegenheit unangenehm auffallen weil ich gegen Visumsangelegenheiten verstossen habe.

Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen in dieser Art gemacht und kann mir einen Rat geben....

Danke im voraus.

Sasowewi
Themenstarter33,1k Beiträge · seit 200626. Juli 2011 · #4
Hi SASOWEWI,

dazu gab es in der neuen Gesetzgebung auch eine Entscheidung. Als einer der kein Visum braucht (u.a. Deutsche) darfst Du 90 Tage am Stück in Südafrika bleiben (nicht wie in Namibia pro Jahr). Länger als 90 Tage am Stück wird nun auch in Südafrika nicht mehr verlängert, d.h. Du musst aus und wieder einreisen... und dann kann das Problem auftauchen, von dem ich in meinem Ausgangsposting sprach.

Sonnige Grüße
Christian
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3'080 Beiträge · seit 200928. Juli 2011 · #5
Hallo an alle,

hier ist die offizielle Auskunft der Botschaft zum Thema:

wir beziehen uns auf Ihre Anfrage und möchten Ihnen mitteilen, dass deutsche Staatsbürger für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen von der südafrikanischen Visumspflicht befreit sind. Die entsprechenden Einreisebestimmungen sind beigefügt.

Inhaber von Besuchergenehmigungen, die sich länger als drei (3) Monate, aber nicht länger als sechs (6) Monate für touristische Zwecke in der Republik Südafrika aufhalten möchten, können spätestens dreissig (30) Tagen vor Ablauf der Besuchergenehmigung bei jeder Stelle des Innenministeriums (Department of Home Affairs) vor Ort eine Verlängerung der Besuchergenehmigung für maximal drei (3) Monate beantragen (s. http://www.home-affairs.gov.za/regions.asp).

Bei der Wiedereinreise eines deutschen Staatsbürgers in die Republik Südafrika von einem Nachbarland (Lesotho, Swasiland, Simbabwe, Namibia, Botswana oder Mosambik) mit einer Besuchergenehmigung (sog. 'visitor's permit'), die noch gültig ist, wird eine Besuchergenehmigung nicht erneut erteilt . Demzufolge wird die Einreise des deutschen Staatsbürgers mit seiner noch gültigen Besuchergenehmigung erlaubt. Im Falle, dass eine Besuchergenehmigung für die Republik Südafrika während des Aufenthalts in einem der o.g. Nachbarlände abläuft, darf bei der Wiedereinreise in die Republik Südafrika eine Besuchergenehmigung für einen Zeitraum von nur sieben (7) Tagen erteilt.

Im Falle, dass eine Besuchergenehmigung nach Rückkehr aus der Republik Südafrika im Heimatland bzw. Deutschland oder im Drittland (ausser Lesotho, Swasiland, Simbabwe, Namibia, Botswana oder Mosambik) abläuft, kann einem deutschen Staatsbürger bei der Wiedereinreise in der Republik Südafrika eine Besuchergenehmigung für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen erneut erteilt werden (s. Anlage).

Das 'Immigration Act, as amended' schriebt kein Mindesaufenthalt im Ausland vor einer Wiedereinreise in die Republik Südafrika vor.

Mit freundlichen Grüssen
Konsularabteilung
Botschaft der Republik Südafrika
Themenstarter33,1k Beiträge · seit 200628. Juli 2011 · #6
Hi SASOWEWI,

Danke... in der Theorie stimmt das vielleicht (wobei eben im März sehr viel geändert wurde, u.a. das es keine touristischen Verlängerungen mehr geben soll, also eben nicht mehr 6 Monate am Stück), in der Praxis liegt es laut Ministerium im Ermessen des Einreisebeamten.

Wichtig ist auch das kleine Wörtchen "kann"
kann einem deutschen Staatsbürger bei der Wiedereinreise in der Republik Südafrika eine Besuchergenehmigung für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen erneut erteilt werden
Es "kann" ihm eine Besuchergenehmigung ausgestellt werden... nicht aber es "wird" ihm (zwangsläufig) eine augestellt.

Ähnliches wurde auch hier berichtet: http://www.kapstadt-forum.de/forum_entry.php?id=23972

Sonnige Grüße
Christian
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1'182 Beiträge · seit 200628. Juli 2011 · #7
Moin zusammen,

vor 2 Jahren musste ich mein 90-Tage Visitor`s Permit verlängern lassen. Auf Empfehlung habe ich das von einer Agentur machen lassen, die in CPT im Gebäude von Home Affairs sitzt. Das kostet zwar etwas, geht aber relativ schnell und reibungslos und bequem (im öffentlichen Gebäude wimmelte es von Besuchern - ich war froh, dass ich das vermeiden konnte).

Ob das mit dem neuen Gesetz auch noch funktioniert, weiß ich nicht, aber warum nicht. Gerade bei flexibler Auslegungsweise können die vermutlich behilflich sein.

Gruß,
Bernd
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