Hallo,
Beste Grüße
Guido
chrigu schrieb:Das ist richtig. In Deutschland ist die Gesetzeslage beim Internetkauf so.Da der deutsche Gesetzgeber in Sachen Widerrufsbelehrung richtig Bockmist gebaut hat, verschlimmbessert er den verzapften Unsinn nun alle paar Monate. Im Bundestag sitzen eben primär Internetausdrucker. Viele Händler, gerade kleinere Händler, kommen bei den dauernden Gesetzesänderungen und relevanten Gerichtsurteilen zur Widerrufsbelehrung nicht mehr mit. Die Widerrufsfrist beginnt aber erst zu laufen, wenn der Händler in Inhalt und Form den Kunden korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Weil das viele Händler aus o.g. Gründen im juristischen Sinne nicht korrekt machen, hat man da als Kunde dann 4 Wochen bis unbegrenzt Widerrufsrecht.
Beste Grüße
Guido