Mietwagenkaution

15 Antworten · 6'986 Aufrufe · gestartet 02. Apr. 2006 von ritchi
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Themenstarter26 Beiträge · seit 200602. Apr. 2006 · #1
Ich habe bei Iwanowski (afrika.de) unter "Ihre Meinung " -
Kundenbewertung - Mietwagen mir mal eben die einzelnen
Ergebnisse angesehen.
Da ist mir aufgefallen das doch der eine oder andere Verleiher
dem Kunden seine Kreditkarte im nachhinein noch mit nicht
gerade niedrigen Beträgen belastet.(Ohne Rechnung)
Kann man dieses Sache nicht umgehen indem man sich den
Schein der Kaution bei Rückgabe des Wagens aushändigen läßt?
Das setzt natürlich voraus der Wagen ist O.K. bei der Rückgabe.
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1'130 Beiträge · seit 200602. Apr. 2006 · #2
Normalerweise gibt der Vermieter den Beleg zurück oder er wird vernichtet.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Gast02. Apr. 2006 · #3
Hallo Ritchi,

Deine Frage kann man allgemeingültig nicht beantworten, da es davon abhängt, bei welchem Vermieter Du das Auto buchst. Ich schildere jetzt unsere Erfahrung in diesem Jahr. Es war unsere siebente Reise in den Süden Afrikas, und ich dachte, ich wäre mittlerweile hinsichtlich Automiete mit allen denkbaren Konstellationen konfrontiert worden. Das war jedoch nicht so. Namen werde ich noch nicht nennen, da der Vorgang noch nicht abgeschlossen ist.

Wir haben bei einem deutschen Reiseanbieter einen für Camping ausgerüsteten 4x4 gemietet. Der Verleiher war eine internationale Autovermietung. Bei der Ankunft wurde –dies ist meines Wissens bei allen großen internationalen Vermietern so- meine Kreditkartendaten in den Vertrag einkopiert. In diesem Vertrag habe ich die Anwendung südafrikanischen Rechts (inkl. dortigen Gerichtsstand) akzeptiert.

Bei der Rückgabe wurden die Vollzähligkeit der Ausrüstung und der Zustand des Autos geprüft und für gut befunden. Die vorhandenen zusätzlichen Beschädigungen nach vier Wochen Busch wurden als „Doesn`t matter“ abgetan. Das hat mich zwar verwundert, aber ich habe mir diesen Zustand vom Verantwortlichen am Schalter auf dem Übergabeprotokoll bestätigen lassen.

Ohne irgendeine Rechnungsstellung wurde mir nun zwei Monate später von einer Vertretung des Vermieters in Südafrika meine Kreditkarte mit einem nicht unerheblichen Betrag belastet. Zu unserem Glück passen die von uns verursachten und dokumentierten Schäden so ungefähr zu der Summe. Da ich aber so ganz ohne Rechnung nicht einfach nachgeben wollte, habe ich der Zahlung gegenüber meiner Kreditkartenfirma widersprochen.

Diese hat mir nun geantwortet: „ Sie haben eine Belastung durch eine Autovermietung reklamiert. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Übernahme des Mietwagens eine Vertrag mit der Autovermietung abgeschlossen haben. Dieser Vertrag berechtigt die Autovermietung, alle anfallenden Kosten über die angegebene Kreditkarte einzuziehen. Dies gilt auch für Kosten, die bei Rückgabe des Fahrzeugs noch nicht verrechnet wurden.“

Problematisch sind in diesem Zusammenhang nun folgende Punkte:
Als erstes ist es eine Unverschämtheit, Kosten ohne Rechnung einzuziehen.
Zweitens hat man als Kunde in dieser Vertragskonstellation nahezu keine Möglichkeit, widerrechtlich eingezogene Beträge zurück zu erhalten, da der Gerichtsstand Südafrika ist. Die entstehenden Kosten trägt keine Standardversion einer deutschen Rechtsschutzversicherung.
Drittens ist man völlig schutzlos gegenüber eventuellen, beim Rücktransport nach Südafrika entstandenen, zusätzlichen Schäden. –Im alten Forum war vor einiger Zeit einmal ein Posting über eine kaputte Stoßstange, die bei der Übergabe noch nicht kaputt gewesen sein soll. Beim Rangieren auf den oder vom Transporter entstanden?

Ich war zwar noch nicht beim Anwalt, aber ich gehe davon aus, dass der deutsche Vermittler in dieses Problem nicht einbezogen werden kann, da er ja die Leistung –Bereitstellung eines Fahrzeuges zum vereinbarten Termin und Preis- erbracht hat.

Für mich persönlich werde ich nach jetziger Sachlage die Konsequenz so ziehen, dass ich in Zukunft keine internationale Autovermietung mehr in Anspruch nehmen werde, da ich bei allen schon Fahrzeuge mit südafrikanischer Zulassung bekommen habe. Ich werde nicht mehr am Wochenende an- und abreisen, sondern in der Wochenmitte, damit ich alle etwaigen Probleme mit der namibischen Firma vor Abflug abschließend klären kann.

Gruß, Michael
Themenstarter26 Beiträge · seit 200602. Apr. 2006 · #4
Hallo Michael

Dir sei erst mal gedankt für Deinen Erfahrungsbericht
er zeigt wie es einem nicht ergehen sollte.
Wir haben Safe Car´s gebucht, und den Supercover dazu.
Aber der schützt ja auch nicht vor allen Widrigkeiten.
Doch vielleicht hat hier jemand schon Erfahrungen
mit Safe car´s.
Ich gehe bei einem Übergabeprotokoll davon aus
das es verbindlich ist. Das ist dann wahrscheinlich
aber Deutsches Rechtsempfinden.

Und hoffentlich klärt sich diese Sache für Dich noch auf
eine angenehme Weise.

Gruß Ritchi
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1'130 Beiträge · seit 200602. Apr. 2006 · #5
Wir hatten diese Themen schon häufiger. Ein Problem ist m.E. das vor Ort div. Papiere vorgelegt und unterschrieben werden, die ggf. die Buchung und ihre rechtl. Möglichkeiten in der BRD aushebeln. Ohne diese Unterschrift gibt es kein Auto. Außerdem sind die Ausnahmeregeln (nach Anbieter, Auto verschieden) meist so, dass bei Schäden auch bei Supercover der Mieter zahlt. Ich empfehle in diesem Fall, die oft englisch verfassten Papiere trotz Müdigkeit genau bis zur letzten Seite(Rückseite) zu lesen und notfalls nachzufragen. Bei manchen Vermietern empfiehlt sich dann, den Autohof nicht zu verlassen😈 .
Unfälle ohne sichtbare Tier/Kfzschleifspuren werden manchmal als zu schnelles usw. Fahren bezeichnet, und das ist nie versichert, also immer voller Kfz preis, egal welches Cover
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
527 Beiträge · seit 200602. Apr. 2006 · #6
Mir fällt da jetzt eine Möglichkeit ein, mit der man eine viel spätere Abbuchung umgehen kann, abgesehen davon dass man sich natürlich einen seriösen Vermieter suchen sollte. Aber den erstmal finden...

Soweit z.B. mit der Kreditkarte keine Kfz-Versicherungen verbunden sind (dann hättet ihr das Problem nicht unbedingt), könnte man doch einfach eine separate Kreditkarte für die Anmietung verwenden. Am besten eine Guthabenkarte bzw. Karte mit sehr geringem Limit. Sobald man wieder in Deutschland ist, könnte man die Karte sofort kündigen und zurückgeben.

Das müsste eigentlich abhelfen, denn der Kautionsbetrag kann ja nicht Ewigkeiten gesperrt sein...

Was meint Ihr?

Grüße!
1'130 Beiträge · seit 200602. Apr. 2006 · #7
Hiluchs schrieb:
Mir fällt da jetzt eine Möglichkeit ein, mit der man eine viel spätere Abbuchung umgehen kann, abgesehen davon dass man sich natürlich einen seriösen Vermieter suchen sollte. Aber den erstmal finden...
Es gibt viele Vermieter, und die meisten sind seriös, aber auch durch schlechte Erfahrungen gewarnt.
Soweit z.B. mit der Kreditkarte keine Kfz-Versicherungen verbunden sind (dann hättet ihr das Problem nicht unbedingt), könnte man doch einfach eine separate Kreditkarte für die Anmietung verwenden.
Viele Kreditkarten bieten einen Rechtschutz, manche aber nur für Europa + Mittelmeeranrainer
Am besten eine Guthabenkarte bzw. Karte mit sehr geringem Limit. Sobald man wieder in Deutschland ist, könnte man die Karte sofort kündigen und zurückgeben.
Das Limit muss immer höher als die evtl. zu erwartenden Kosten sein (wird durch den Vermieter abgefragt), sonst wird sie nicht akzeptiert.
Das müsste eigentlich abhelfen, denn der Kautionsbetrag kann ja nicht Ewigkeiten gesperrt sein...
Warum nicht? Das Geld wird einfach abgebucht, dazu reicht der Name und die Kartennummer eine Unterschrift ist nicht unbedingt nötig (sh. Internetkäufe)
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527 Beiträge · seit 200602. Apr. 2006 · #8
Warum nicht? Das Geld wird einfach abgebucht, dazu reicht der Name und die Kartennummer eine Unterschrift ist nicht unbedingt nötig (sh. Internetkäufe)
Der Kautionsbetrag wird in aller Regel nicht abgebucht, sondern nur für eine gewisse Zeit blockiert!

Wenn das Kreditkartenkonto nach der Rückkehr in Deutschland sofort aufgelöst wird, dann ist auch bei Kenntnis der Kreditkartennummer nichts mehr abbuchbar.
1'130 Beiträge · seit 200602. Apr. 2006 · #9
Wir gehen ja davon aus, dass es ein Prob gab, damit ist das Geld weg. Ohne Probs gibt es auch keine Schwierigkeiten mit der Kaution. Der Beleg kommt zurück und ist erledigt, die Blockierung wird gelöscht.
Außerdem werden die Konten nur bei Nullstellung gelöscht, nicht vorher.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
527 Beiträge · seit 200602. Apr. 2006 · #10
Also ich gehe von Yoshikawas Fall aus. Und der ist so, dass der Vermieter bei Abgabe die vorhandenen und erkannten Schäden als unerheblich bezeichnet hat (schriftlich!). Das kommt wohl auch nach südafrikanischem Recht einem Verzicht gleich. Und der ist verbindlich.

Wenn sie es sich dann nocheinmal anders überlegen, dann ist dies ja wohl nur einvernehmlich lösbar und nicht durch einfaches Abbuchen. Wäre die Karte schon gelöscht, dann hätte es keine Abbuchung geben können. Mir ist im AUgenblick nicht klar, wie lange die Karte blockiert ist und welche vertraglichen Folgen das nach sich zieht.
Gast02. Apr. 2006 · #11
Hallo Hiluchs,

das Problem hierbei ist, dass die namibische Vertretung ausweislich meines Mietvertrages als Vertragspartner zeichnet. Diese hat auch mit Stempel und Unterschrift das OK bei der Rückgabe gezeichnet. Die Belastung erfolgt jedoch durch eine Vertretung des Autovbermieters in Südafrika. Diese interessiert das Urteil der namibischen Vertretung überhaupt nicht. Darin liegt die Kundenfalle!!! Und diese Falle ist bei Abschluss des Vertrages am Windhoeker Flughafen in keiner Weise erkennbar.

Gruß, Michael
3'491 Beiträge · seit 200602. Apr. 2006 · #12
Hallo zusammen,
gelegentlich habe ich den Eindruck, dass das Thema vor allem die Rechtstheoretiker beschäftigt - in der Praxis dagegen hat es zumeist nicht den Stellenwert, den die vielen Postings in diesem und anderen Foren vermuten lassen. Klar - wer mal Ärger mit den Vermietern hatte, der kann mit gutem Recht auf bestimmte Probleme hinweisen; meine persönlichen Erfahrungen dagegen sind bisher so, dass ich keinen Grund habe, mich über die gelegentlich merkwürdigen Vertragsgestaltungen und Geschäftgebaren aufzuhalten. Natürlich sehe ich das auch so - wer von mir etwas haben möchte, soll mir wenigstens sagen, wofür. Auf entsprechende Nachfrage hin habe ich dann auch stets die gewünschte Auskunft bekommen - aber in aller Regel weniger zu zahlen gehabt als eigentlich gerechtfertigt gewesen wäre. Sehr wichtig ist mir allerdings auch, dass ich hier in Deutschland einen Partner habe, der mich dann, wenn´s mal wirklich erforderlich sein sollte, nicht im Regen stehen lässt. Und da hatte ich bisher wirklich Glück.
Gruß Joli
Gast02. Apr. 2006 · #13
Hähä Joli,

Rechtstheoretiker ist gut 🙂 Aber diesmal trifft Dein Kommentar nicht so recht. Natürlich hast Du Recht, auf die Vielzahl der problemlos abgewickelten Mieten hinzuweisen. Mir geht es ja auch gar nicht darum, berechtigte Ansprüche hinsichtlich von mir verursachter Schäden abzuwälzen.

Allerdings ist die von mir geschilderte Miet- und Belastungssituation gerade dann von entscheidender Bedeutung, wenn es Probleme gibt. Da die Kreditkartenfirma Ansprüche von Autovermietungen nicht zurückweist, ist man auf die korrekte Abwicklung seitens des Vermieters angewiesen. Und dieser Vermieter weist sein Kunden NICHT darauf hin, dass die Entscheidung über ggf. noch geltend zu machende Ansprüche erst nach Transport des Fahrzeuges von Namibia nach Südafrika erfolgt. Dies natürlich unabhängig von der Frage, was die Windhoeker Vertretung gegenüber dem Kunden erklärt hat.

Ich habe bisher auch noch keine absolut negativen Erfahrungen gemacht. Ich gehe auch davon aus, dass mein Vermittler in Deutschland, den ich um Hilfe in der Angelegenheit gebeten habe, zumindest eine Rechnung besorgen kann. Worauf ich aufmerksam machen wollte, ist die Tatsache, dass man als Kunde das Transportrisiko NACH ABNAHME des Fahrzeuges unter Umständen ebenfalls noch trägt. WENN entweder Transporteur und/oder Autovermietung halt in die Versuchung kommt...

Meine Schlussfolgerung für die nächsten Reisen kommt deshalb zustande, weil ich es für erfolgversprechender halte, vor Ort mit den tatsächlich zu einer abschließenden Entscheidung befugten Leuten zu verhandeln.

Gruß, Michael

Post geändert von: Yoshikawa, am: 02/04/2006 18:51<br><br>Post geändert von: Yoshikawa, am: 02/04/2006 18:53
527 Beiträge · seit 200602. Apr. 2006 · #14
Und dieser Vermieter weist sein Kunden NICHT darauf hin, dass die Entscheidung über ggf. noch geltend zu machende Ansprüche erst nach Transport des Fahrzeuges von Namibia nach Südafrika erfolgt. Dies natürlich unabhängig von der Frage, was die Windhoeker Vertretung gegenüber dem Kunden erklärt hat.
Fraglich ist aber, ob sich die ZA-Vermietung nicht die Verzichtserklärung der Windhoeker Vertretung zurechnen lassen muß.
So wäre es nach deutscher Rechtslage, wenn im Vertrag mit der ZA-Vermietung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde!
Gast15. Apr. 2006 · #15
Hallo zusammen,

ich will hier jetzt noch der Vollständigkeit halber den Ausgang meiner Geschichte erzählen. Mein von mir um Hilfe gebetener deutscher Vermittler hat die Sache geklärt. Bei den in Rechnung gestellten Beträgen handelte es sich nicht, wie von mir zunächst vermutet, um die nachträgliche Berechnung von Schadensreparaturen, sondern um Gebühren.

Während die Vertragsgebühr und die Gebühr für den zusätzlichen Fahrer unstrittig sind, wurde noch eine Airport Surcharge in Höhe von 720 R sowie eine Cross Border Authorization in Höhe von 3.000 R in Rechnung gestellt. Von Letzterer hatte ich noch nie gehört, und sie war uns auch in den vergangenen Urlauben nie in Rechnung gestellt worden. Betragsmäßig war sie wohl weit überhöht und wurde aus Kulanzgründen noch unter den eigentlich üblichen Betrag gesenkt. Die Airport Surcharge wurde unberechtigt erhoben und nachträglich storniert.

Gelernt habe ich daraus, beim nächsten Urlaub im Voraus nach der Höhe ggf. zusätzlich anfallender Gebühren zu fragen.

Das Auto hatte ich bei Iwanowski gebucht, über deren Einsatz und Abwicklung der Angelegenheit ich mich nur voll des Lobes äußern kann.

Gruß, Michael
3'491 Beiträge · seit 200615. Apr. 2006 · #16
Hallo Michael,
obwohl sich ja die anfänglichen Befürchtungen nicht bestätigt haben, ist Deine Erfahrung doch sehr hilfreich. Und ich finde es ausgesprochen fair von Dir, dass Du hier auch über den letztlich dann doch guten Ausgang der Angelegenheit berichtest.
Gruß Joli