MAmarqueseThemenstarter34 Beiträge · seit 200615. Feb. 2006 · #1
Wir hatten in Namibia einen schweren Autounfall. D.h. wir haben uns nach einem Reifenschaden mehrfach überschlagen. Mit wenigen Blessuren hatten wir sehr viel Glück und nach 24h bereits ein Ersatzauto. Aber zuhause 🙁 welche Ueberraschung, kriegen wir von Hertz eine Rechnung über 155'000 Rand! Natürlich haben wir reklamiert und das ganze nicht verstanden, haben wir doch eine Versicherung (Teilkasko) abgeschlossen. Nur die sagen, dass wir grobfahrlässig gehandelt haben! Nun gut, nach einem Schreiben unsererseits und Abklärungen mit einem Südafrikanischen Anwalt (Hertz Namibia ist ein Franchise Nehmer und der Haupt-/Rechtssitz ist in Süd Afrika), ist die momentane Rechnung bei 100'000 Rand.
Wie immer in solchen Fällen, man kann sich noch so gut absichern mit Versicherungen, am Schluss muss man um sein Recht kämpfen. Aussage Hertz Hauptsitz in Dublin, sie hätten auch schon gehört, dass die Franchise Nehmer in solchen Fällen versuchen abzukassieren!!
Axel1'130 Beiträge · seit 200615. Feb. 2006 · #2Hier haben wir einen der Fälle, die wir Europäer nicht verstehen und wovor ich immer warne.
Die Selbstbeteiligung ist so vielen Einschränkungen unterworfen, das sich das Verlassen des Hofes der Vermieters eigentlich schon negativ auswirkt. Laut Regelung sind nur Unfälle mit Beteiligung versichert und nur, wenn diese habhaft ist. Unfälle mit Tieren nur mit Kadaver usw. Es ist doch für die Firma immer einfach, zu sagen, dass man zu schnell, nicht angepasst usw. unterwegs war, wenn sich das Auto, warum auch immer überschlägt, gegen einen Felsen, Baum usw fährt.
Andererseits gab es auch schon Mieter, die Schäden am 4x4 in Ruacana einem Hippo zuschreiben wolten, nur weil sie am Hippopool übernachtet hatten;)
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
MAmarqueseThemenstarter34 Beiträge · seit 200615. Feb. 2006 · #3Absolut Deiner Meinung. Was passiert, wenn wir jetzt nichts bezahlen? Kann man betrieben werden. Gemäss Botschaft Schweiz in Süd Afrika, müsste Hertz nun an die Botschaft von Süd Afrika in der Schweiz gelangen. Und dann? Könnten wir so betrieben werden? Weiteres Problem ist, dass natürlich nicht Schweizer Recht gilt, sondern Süd Afrikanisches! D.h. Hertz muss uns nicht unsere Schuld beweisen, sondern wir müssen unsere Unschuld beweisen. Schön fies!
joli3'491 Beiträge · seit 200615. Feb. 2006 · #4Hallo Marquese,
zunächst mal herzlichen Glückwunsch dazu, dass Ihr wenigstens mit halbwegs heiler Haut davon gekommen seid. Das hätte auch anders ausgehen können. Zu dem konkreten Unfall und seine rechtlichen Folgen kann, darf und will ich nichts sagen - Ihr habt ja klugerweise auch einen Anwalt, der sich darum kümmert. Aber: man muss nicht immer gleich an Abzocke denken, wenn man von den Vermietern mit solchen Forderungen konfrontiert wird; wir haben häufig ein Verständnisproblem mit der namibischen Versicherung, weil der Begriff "Teil-Kasko" ( gilt für Voll-Kasko" auch ) bei uns mit bestimmten Inhalten belegt ist, die sich von den namibischen aber grundlegend unterscheiden. Hinzukommt, dass sich ja keiner vor Mietbeginn die Versicherungsbedingungen durchliest - würde vermutlich auch nichts bringen, da Ihr die wahrscheinlich nicht verstehen würdet und außerdem habt Ihr den Unfall ja nicht mit Vertrauen auf die abgeschlossene Versicherung gebaut - er ist halt passiert. Ganz generell kann ich nur raten, nach Möglichkeit das Auto hier in Deutschland zu buchen, da dann häufig die hier üblichen Versicherungsbedingungen zu Grunde gelegt werden. Weiter kann ich nur den Tipp wiederholen, u.U. die Lufthansa Gold Card zu erwerben, da mit dieser Kreditkarte eine Vollkasko für Mietfahrzeuge nach deutschem Recht mit ca. 250 € Selbstbeteiligung verbunden ist. Das Thema "grobe Fahrlässigkeit" ist damit zwar auch noch nicht vom Tisch ( obwohl die deutschen Versicherer inzwischen vermehrt dazu übergegangen sind, diesen Ausschlussgrund fallen zu lassen ), aber der Deckungsschutz insgesamt ist dann doch deutlich umfassender als der südafrikanische/ namibische. Nach meinen Erfahrungen stellen sich die namibischen und südafrikanischen Vermieter bezüglich Schäden am Mietfahrzeug wirklich nicht kleinlich an ( da bin ich hier in D anderes gewohnt ), aber im Totalschadensfalle geht es dann richtig zur Sache. Und das erlebt Ihr nun gerade. Ich drücke Euch die Daumen.
Gruß Joli
Axel1'130 Beiträge · seit 200615. Feb. 2006 · #5Da ihr bei Abnahme auf die abgefahrenen Reifen hingewiesen habt (Zeugen), ihr natürlich sofort ein Gutachten machen lassen würdet, bis dahin das Auto in Quarantäne legen laßt, zur Zeugenaussage alle wieder anreist, die Kosten dafür + Schmerzensgeld und Ausfall bei positivem Ausgang einklagt.... könnte die Zahlung verringern.
ich denke, dass eine Zahlung nicht eingeklagt werden kann, dass weiß aber der einheimische Automobilclub, andererseits ist dann anschließend die Einreise in SA, BOT, NAM mit Risiken behaftet.
Letztes Jahr wurde in so einem Fall vor dem Abflug am Flughafen verhaftet (sh. alte Beiträge).
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MAmarqueseThemenstarter34 Beiträge · seit 200615. Feb. 2006 · #6Natürlich ist das Auto in einwandfreiem Zustand übernommen worden! Aber wie auf dem Photo ersichtlich ist, nehmen wir an, dass es ein Reifenschaden war. Klar im Schock haben wir das nicht gemerkt und ausgesagt, dass es uns einfach so überschlagen hat, d.h. weil es halt eben "gravel road" war. Zum Glück habe ich Photos gemacht und diese unseren Garagisten gezeigt. Aber eben, Aussage gegen Aussage.
Und übrigens, wir sind in der Schweiz zuhause
Axel1'130 Beiträge · seit 200615. Feb. 2006 · #7Hi,
wie gesagt aber nicht weiter ausgeführt habt ihr hingewiesen usw. Ich denke, dass auch der Schweizer Club weitere Auskünfte geben kann. Jur. gesehen ist das der Beginn eines Schachspiels um zu erstattende Kosten. Solltet ihr Mitglied in einem Autoclub sein, gibt der die notwendigen Hinweise und ggf. die Unterstützung für Beratung durch RA´s vor Ort, die die dortigen Gepflogenheiten kennen. Zu den Möglichkeiten der "Einsparungen" der Kosten möchte ich mich nicht noch weiter äußern, das sollten eure jur,. Berater tun ("was hätte ich eigentlich tun müssen vorab, um so was zu vermeiden ", "na das habe ich doch").
Im Endeffekt läuft die Situation ähnlich wie hier. Ein Fehlverhalten der anderen Partei muß bewiesen werden, sonst greifen die Bestimmungen des Vertrages.
Ich möchte Joli auch nicht unbedingt korrigieren, aber auch bei Buchungen in Deutschland unterschreibt der Mieter vor Ort einige Papiere. Durch diese Unterschrift "kann" das Mietverfahren sich dem nam Recht unterwerfen und die "neuen" Bedingungen werden in Kraft gesetzt.
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joeheinz211 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #8joli schreibe: Weiter kann ich nur den Tipp wiederholen, u.U. die Lufthansa Gold Card zu erwerben, da mit dieser Kreditkarte eine Vollkasko für Mietfahrzeuge nach deutschem Recht mit ca. 250 € Selbstbeteiligung verbunden ist.
Hallo Joli,
du hast Recht - zum Teil! Denn die LH Gold übernimmt keine Kasko für spezielle Fahrzeuggruppen, und dazu gehören 4x4.
Nur der Vollständigkeit wegen, daß keine Mißverständnisse auftreten.
Grüße
Joe
Fotofeeling168 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #9Hallo joeheinz,
ich muss dich korrigieren, laut Unterlagen der LH Gold sind mittlerweile auch 4 x4 versichert, nur Campingfahrzeuge sind nicht versichert.
Dies wurde mir auch telefonisch bestätigt. Reine Offroadfahrten sind nicht versichert, aber solange man sich auf Straßen, die auch auf Karten eingezeichnet sind fährt, ist man auch versichert.
Viele Grüße
Christian
Axel1'130 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #10Galt das nicht nur für die Business Karte?
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Fotofeeling168 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #11Hier nochmal der Link zur Mietwagenversicherung der LH gold
LH Gold MietwagenversicherungViele Grüße
Christian
INingo40 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #12Axel schreibe:Galt das nicht nur für die Business Karte?
Richtig - die Vollkasko gilt nur in Verbindung mit dem Businesspaket!
siehe hier:
http://www.miles-and-more.com/online/portal/mam/de/nonav/notaxonomy?l=de&nodeid=1076428Das Businesspaket kostet aber nur 10,00 Eruo mehr!
Gruß,
Ingo<br><br>Post geändert von: ingo, am: 16/02/2006 13:09
joeheinz211 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #13Hi Fotofeeling
DANKE ! - Da war ich auf einem alten Stand, wobei "alt" relativ ist. Vor genau zwei Monaten war es noch nicht so. Das ist dann aber ein sehr gutes Angebot, zumal noch eine RRV beinhaltet ist!
Stellt sich mir die Frage:
- Sind alle Pads, sofern in Karten eingetragen, öffentlich? (ausgenommen private Farmstraßen)
- Sind die Strecken durch Etosha, Chobe und Moremi ebenfalls öffentliche Straßen? Ansonsten würde mir die LH nichts bringen, da ich eine Woche (Reisezeit in Bot) ohne VK unterwegs wäre.
Grüße
Joe<br><br>Post geändert von: joeheinz, am: 16/02/2006 13:10
Fotofeeling168 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #14Hallo Joe,
nach telefonischer Auskunft, sind diese Straßen wohl, da es ja öffentlich Straßen sind, versichert. Letzten Endes wird man es erst im Schadensfall wissen, den zusichern können sie ja viel.
Aber ich denke, man hat mit der Versicherung höhere Chancen einen Schaden zu regulieren, als mit den Versicherungen vor Ort, die ja generell alles als grob fahrlässig einstufen, solange kein anderes Auto mit verwickelt ist.
Hat vielleicht schon mal jemand einen Schaden bei LH gold mit Allrad auf Nebenstraßen gehabt?
Viele Grüße
Christian<br><br>Post geändert von: fotofeeling, am: 16/02/2006 13:35
MAmarqueseThemenstarter34 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #15Sorry ich habe keine LH Gold Karte. Soviel reise ich nicht mit der LH! Vielleicht bekomme ich diese jetzt dann weil die Swiss ja von der LH gekauft wurde. Aber ich reise auch mit vielen anderen Airlines!
Fotofeeling168 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #16Hallo Marquese,
die LH Gold Karte ist nicht nur für die Lufthansa, sie ist in erster Linie eine Visa Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung, Mietwagenversicherung, ... und einiges mehr.
Viele Grüße
Christian
MAmarqueseThemenstarter34 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #17Mietauto-Uebernahme (Nissan Almera) mit folgenden zusätzlichen Konditionen:
The following serves to thighlight important points are on the reverse of the contract. By signing the contract you are legally binding yourself to the terms and conditions of Hertz Rent a Car
-Standard Cover Waivers for collision/damage + theft
-Comprehensive collision/damage + super theft cover waivers
-tyres
-under carriage damage
-sandblasting&windscreens
-windscreen damages
-valet
natürlich alles mit ausführlicher Ausführung
Und wie das eben ist, am Flughafen bei der Mietauto-Uebernahme, visiert man das alles, denn man steht ja unter Druck, d.h. hinter einem stehen andere Kunden
Unfalldatum: 24.08.05
Brief per E-Mail v. 19.09.
Quantum has been etablished on the damages and the claim has been administered in its entirety. Please note that your account will be debited with R155 554.25
first amount of liability: R20550 (n/a - breach of contract)
damage amount: R150750.00
assessors fee: R 454.25
towing fee: R 3950.60
claims admin fee: R 400.00
Total amount debited: R155554.25
Brief von uns am 26.09., dass wir das nicht akzeptieren
We would like to inform you that we reject the claim made for the following reasons:
-The actual limitation of the speed on 80 km/h is not part of the contract and was not agreed by us. Therefore the actual speed limits of the local traffic law applies (100 km/h on gravel roads).
-Furthermore during the hand-over instruction given by your staff no such limitation was mentioned.
-The claim of gross negligence can not be accepted for the following reasons:
oThe road was on good conditions.
oThere were no severe weather conditions.
oThere was no other traffic during the time of the accident.
oTherefore the speed was adapted to the actual conditions and the cause of the accident has another cause.
-A reassessment of the accident and the pictures taken showed that the cause might be the damage of the left front tire clearly visible on the pictures taken by us after the accident.
Summarizing we do not see any justification for your claim and would remind you to limit the claim to the amount due under the conditions stated of R 20'550.
MAmarqueseThemenstarter34 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #18Brief von Hertz vom 11.09.06
We refer to the above matter and our previous correspondence.
We have scrutinised the facts and the legal position accordingly and are satisfied that we have established a prima facie case against the driver of the vehicle.
According to the contract collision damage waiver does not include damage and/or total loss sustained as result of renter negligence.
Our vehicle has been used by xx and was damaged because thereof.
Where a motor vehicle overturns while travelling along a straight road or negotiating a bend it has been held res ipsa loquitur because in the ordinary course of events a motor vehicle under proper control and driven with due care does not capsize.
It is highly improbable that the occurrence would have taken place without gross negligence on the part of the driver especially in light of the fact that the driver was driving at a speed of 100 km per hour on a gravel road, in broad daylight lost control over the vehicle where no other vehicle or animal or object or person (in or on the road surface) was involved.
In the light of the above we trust that you now understand why we are holding xxxi responsible for the damages caused to our vehicle in the amount of R106144.60
The amount is calculated as follows:
Market value R128000.00
Towing R 3004.38
Loading R 946.2
Assessor’s Fee R 454.25
Total R132404.85 - Vat = R16144.6 – Salvage R10000 = R106144.60
We trust that we will receive your prompt (within 5 working days from receipt of this letter) response regarding means of settlement.
MAmarqueseThemenstarter34 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #19Ist doch einfach wirklich eine Frechheit
Hätten wir beim 1. Brief nicht reagiert, hätten wir R 155'000 bezahlt. 6 Monate später sind es noch R 106'000! Und jetzt sollen wir innerhalb von 5 Tagen reagieren? Unglaublich!
anddor459 Beiträge · seit 200616. Feb. 2006 · #20Hallo marquese,
Du bist nicht zu beneiden, das ist der absulute HORROR !
Dies erinnert mich an eine Diskusion im alten Forum, welcher Autovermieter ist "gut" ?!
Leider sieht man, wie in Deinem Fall, alle sind gut .... bis man ein Problem hat !
Ich hoffe für Dich das BESTE, nett das Du uns auf dem laufenden hälst !
Gruß
anddor