henrychinaski schrieb:Frage mich was für Anwälte das gewesen sind. Die Regeln sind doch ganz klar und eindeutig: Neben den 600 EUR besteht selbstverständlich ein Anspruch auf Hotelübernachtung, Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten sowie auch Transfers zwischen Hotel und Flughafen. Hierfür muss man Discover allerdings die Gelegenheit geben.rik m. schrieb:Irgendwie wird wohl mit zweierlei Maß gemessen: bei mir wurde die Zusatzübernachtung (78€) in Windhoek abgelehnt. Ich bekomme "nur" die 600 Euro. Liegt es daran, dass ich nur ein banaler Eco-Gast bin?Nein, wenn jemandem die Zusatzübernachtungen auch erstattet werden ist das schlichtweg Glück. Die stehen einem nicht zu, mit den 600 Euro ist alles abgegolten. Es gibt da ein Urteil, ist im Netz zu finden. Bei unserer Klagearie im letzten Jahr haben uns die Anwälte das auch noch einmal bestätigt und die Übernachtungen gar nicht erst geltend gemacht.
Artikel 9 Abs. 1 lit. b FluggastrechteVO:
Hotelunterbringungen sind unentgeltlich anzubieten, falls ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist. Erfolgt der Ersatzflug oder der verspätet durchgeführte Flug am gleichen Tag, entfällt der Anspruch. Wenn abzusehen ist, dass die zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der ursprünglich angekündigten Abflugzeit liegt, ist eine Unterbringung in einem Hotel für eine oder mehrere Nächte anzubieten. Die Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Hotel muss ebenfalls angeboten werden. Die Unterbringungspflicht darf nicht dadurch umgangen werden, dass die Abflugzeit immer wieder in kurzen Intervallen verschoben wird, um so den Eindruck zu erwecken, der Flug findet immer wieder in je zwei Stunden statt. Die Betreuungsleistung der Hotelunterbringung ist schon dann anzubieten, wenn absehbar wird, dass der Flug nicht mehr am selben Tag stattfinden wird.