M&M Kreditkarte: Zahlreiche Änderungen ab Oktober

20 Antworten · 3’313 Aufrufe · gestartet 02. Aug. 2014 von dino
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Themenstarter727 Beiträge · seit 200802. Aug. 2014 ·
Hallo zusammen,

die Miles and More Kreditkarte ist ja öfter Thema hier, wegen der Mietwagenversicherung/RRV und Reise-Krankenversicherung.

Ab Oktober ändern sich einige Leistungen und insbesondere wird sie teurer! Wer also mit dem Gedanken gespielt hat sich eine zuzulegen, sollte eventuell mal prüfen, ob man noch vor Oktober handeln möchte.

(Dabei diesen Thread hier eventuell auch mal anschauen: http://www.namibia-forum.ch/forum/9-mietwagen/263845-erfahrung-vollkasko-ueber-kreditkarte.html?start=120)

Ich führe hier mal einige Details zur Gold Business auf, weil die als einzige die Mietwagenversicherung bietet.

Der Preis erhöht sich von 95 EUR auf 110 EUR. (bzw für "Meilenzahler" von 25t Meilen auf 33t Meilen)

Die Änderungen insb. in den Details sind offenbar zahlreich. Leider hält die M&M es nicht für notwendig die Änderungen zusammengefasst mitzuteilen. Man muss sich diese also selber zusammensuchen. Die neuen Bedingungen findet man hier http://dok.dkb.de/pdf/b_lmm_zukuenftig.pdf

Es gibt auch einige neue Leistungen. Eventuell ist die erweiterte Kooperation mit Avis von Interesse (es soll ja Leute geben, die Ihr Mitfahrzeug im südl. Afrika dort mieten 😉 ).

Es gibt 6-fach Meilen, eine einjährige "Avis preferred" Mitgliedschaft (keine Ahnung was das bringt).
Es gibt einmalig(!) einen Wochenend Gutschein für eine Wochenend Anmietung.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich keine Ahnung habe welche Bedingungen man ab Oktober bekommt, wenn man die Karte jetzt noch bestellt. Wahrscheinlich kriegt man kurzfristig eine AGB Änderung. Also neue Bedingungen zum aktuellen Preis. Vielleicht aber auch nicht. Also handeln auf eigene Verantwortung!

Gruß

Dino
zuletzt bearbeitet 02. Aug. 2014
1’450 Beiträge · seit 200602. Aug. 2014 ·
dino schrieb:
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich keine Ahnung habe welche Bedingungen man ab Oktober bekommt, wenn man die Karte jetzt noch bestellt. Wahrscheinlich kriegt man kurzfristig eine AGB Änderung. Also neue Bedingungen zum aktuellen Preis. Vielleicht aber auch nicht. Also handeln auf eigene Verantwortung!

Gruß

Dino
Das kann ich Dir schon sagen: wenn Du die Karte jetzt noch bestellst wirst Du behandelt, wie alle anderen, die die Karte bereits haben
Und für diese Altkunden ändern sich die AGB genau so, d.h. die Karte wird ab Oktober teuerer und bringt weniger.

Und nachdem sich Meilensammeln bei den immer schlechter werdenden Bedingungen sowieso nicht mehr lohnt, haben wir unsere M+M KK gekündigt. Diese so hoch gelobte AutoZusatzversicherung bekommen wir bei unserer Sparda KK ebenso.

Beate
2’346 Beiträge · seit 200602. Aug. 2014 ·
...ja, das ist leider eine weit verbreitete Praxis von Unternehmen der Finanzbranche, kräftige Preiserhöhungen mit einer ganzen Reihe für die Mehrheit der Kunden weitgehend wertloser Gimmicks zu kaschieren. Und weil sich M+M im Gegensatz zu individuellen, gegenüber mir und anderen Fomis geäußerten Beteuerungen, dass die üblichen 4x4 (Hilux u. ä.) entgegen der AVB (dort eindeutig Beschränkung auf PKW-Zulassungen) doch versichert seien, nun doch auf die AVB zurückzieht, werde ich die Preiserhöhung vermeiden, indem ich die Karte kündige.

Viele Grüße
Armin
33,5k Beiträge · seit 200602. Aug. 2014 ·
OFF TOPIC
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Hi zusammen,

wo kommt eigentlich das "Gerücht" her, dass irgendein Hilux o.ä. in Namibia nicht als PKW zugelassen ist? Es gibt hier gar keine Unterscheidung bzw. es geht nur nach dem GVM (Gross Vehicle Mass). Alles zwischen 3500 und 16000 kg ist Light Commercial Vehicle, darüber Heavy Commercial Vehicle und alles unter 3500 kg ist ein Light Vehicle, d.h. PKW.

So steht es auch auf den entsprechenden Lizenzpapieren und der Disc in der Scheibe. So ist es zuminest bei allen PKW und LKW die ich in diesem Land kenne.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 02. Aug. 2014
2’346 Beiträge · seit 200602. Aug. 2014 ·
Hallo Christian,

neben den beiden von dir genannten Kategorien "light commercial vehicle" (auch "light load vehicle") und "heavy load vehicle" gibt es ja wohl immerhin noch die Zulassungskategorie "passenger sedan vehicle". Und genau da scheint wohl die ganze Problematik in Sachen Kreditkarten-Vollkasko-Versicherung zu liegen. Nur was als "passenger sedan vehicle" zugelassen ist, wird offenbar als PKW im Sinne der AVBs betrachtet. Oder liege ich da falsch?

Viele Grüße
Armin
243 Beiträge · seit 201104. Aug. 2014 ·
Hallo Armin,

so ist jedenfalls auch das Ergebnis meiner Recherchen. Konkrete Anfragen mit der Art der Zulassung haben ebenfalls zu diesem Ergebnis geführt.

mfg tom
2’664 Beiträge · seit 201204. Aug. 2014 ·
Armin schrieb:Hallo Christian,

neben den beiden von dir genannten Kategorien "light commercial vehicle" (auch "light load vehicle") und "heavy load vehicle" gibt es ja wohl immerhin noch die Zulassungskategorie "passenger sedan vehicle". Und genau da scheint wohl die ganze Problematik in Sachen Kreditkarten-Vollkasko-Versicherung zu liegen. Nur was als "passenger sedan vehicle" zugelassen ist, wird offenbar als PKW im Sinne der AVBs betrachtet. Oder liege ich da falsch?

Viele Grüße
Armin
Armin,
ich habe mich nie an dieser Diskussion beteiligt, da diese immer konträr zu meinem Verständnis lief. Auch wenn es unterschiedliche Rechtssysteme gibt. Ich mußte, ehrlich gesagt, immer wieder mit Erstaunen lesen, wenn jemand schrieb, es werde ein Light Load Vehicle (Pickup) als Sedan/ PKW angesehen.
Daher meine ich nach meinem Verständnis, daß Du absolut richtig liegst.
Und solange die Versicherer in ihren Bedingungen die Pickup Kategorie nicht in die von PKW einstufen, würde ich mich persönlich auf keinerlei Experimente einlassen. Die haben das Geld und die Zeit, sich durch alle Instanzen zu klagen, wenn ein Schadenssachbearbeiter meint, sich bei seinem Arbeitgeber die goldenen Sporen verdienen zu müssen. Der Betroffene meistens nicht. Auch ein Rechtsschutz gibt kein Geld, wenn eine Klage aussichtslos ist.
H.
Gast04. Aug. 2014 ·
Hallo,
travelNAMIBIA schrieb:wo kommt eigentlich das "Gerücht" her, dass irgendein Hilux o.ä. in Namibia nicht als PKW zugelassen ist? Es gibt hier gar keine Unterscheidung bzw. es geht nur nach dem GVM (Gross Vehicle Mass). Alles zwischen 3500 und 16000 kg ist Light Commercial Vehicle, darüber Heavy Commercial Vehicle und alles unter 3500 kg ist ein Light Vehicle, d.h. PKW.
Zum einen geht es bei den Versicherungsfragen nicht nur um Namibia sondern auch um Südafrika. Zum anderen werden eventuell auch verschiedene Angaben (Category und Description) durcheinander geworfen. Ich habe gerade ein "Certifikate of Registration" für einen Toyota Hilux aus Südafrika (ausgestellt in Johannesburg) vor mir liegen.

Vehicle Category: Light Load Vehicle (GVM 3500kg or less)
Vehicle Description: Pick-up / Bakkie

Kann man drehen und wenden wie man will: ist in keinem Fall ein PKW.

Beste Grüße

Guido
19 Beiträge · seit 201104. Aug. 2014 ·
Liebe Leute,

vergesst das mit der Versicherung. Die Kreditkartenversicherung zahlt vielleicht den kleinen Parkanstoßer, wenn es um ein paar hundert Euro geht. Wenn es richtig teuer wird, ziehen die sich sehr schnell vornehm zurück. Wir haben unseren Prozess mit Pauken und Trompeten verloren und sind auf dem gesamten Schaden sitzengeblieben. Es ging dann auch gar nicht mehr um die grobe Fahrlässigkeit. Ausschlusskriterium war allein schon die Art des Fahrzeugs. Der Pick Up ist in Deutschland in der Regel als Lkw angemeldet, gilt somit vor dem deutschen Gericht als Lkw - ist somit ausgeschlossen. Mit Campingaufsatz bzw. Dachzelt ist er obendrein ein Camper - somit ebenfalls ausgeschlossen.

Hier meine Schilderung dazu in eigener Sache:

http://www.namibia-forum.ch/forum/9-mietwagen/208336-diskussion-zur-optimalen-mietwagenversicherung.html?limit=6&start=30

Herzlichst, Norbert
1’450 Beiträge · seit 200604. Aug. 2014 ·
Das stimmt aber auch nur teilweise.

Bei unserer KK ist die Auto-Haftpflichtversicherung weltweit zu den deutschen Versicherungsbedingungen und Versicherungssummen dabei, ausdrücklich auch für Kombi und Wohnmobile.
Ausserdem gibts auch noch eine Auslands-Rechtschutzversicherung.

Beate
19 Beiträge · seit 201104. Aug. 2014 ·
beate schrieb:Das stimmt aber auch nur teilweise.

Bei unserer KK ist die Auto-Haftpflichtversicherung weltweit zu den deutschen Versicherungsbedingungen und Versicherungssummen dabei, ausdrücklich auch für Kombi und Wohnmobile.
Ausserdem gibts auch noch eine Auslands-Rechtschutzversicherung.

Beate
Hallo Beate,
die Auto-Haftpflichtversicherung ist hier nicht relevant. Die würde den Schaden des Unfallgegners bezahlen und ist normalerweise ohnehin in der Automiete enthalten. Es geht um die Mietwagenvollkaskoversicherung. Das ist angesichts der (afrikanischen) Ausschlüsse potenziell interessent - wenn sie denn zahlen würde . . .

Herzlichst Norbert
1’450 Beiträge · seit 200604. Aug. 2014 ·
Auch die Vollkasko-Versicherung ist inclusive für PKW, Kombi und Vans, die bis zu 9 Personen zugelassen sind.

Aber abgesehen davon ist die Vollkasko ja nicht das Problem. Wenn Du vernünftig fährst, wirst Du das Auto nicht crashen. Und etwaige kleinere Schäden machen Dich zwar ärmer, aber werden Dich nicht ruinieren.

Bei der Haftpflicht dagegen kannst Du ganz schnell ruiniert sein, wenn Du einen grösseren Unfall baust, Und ich weiss nicht, wie hoch die Deckungssummen in Namibia sind. In USA z.B. sind sie dermassen niedrig, dass ich damit nie fahren würde. Von daher ist für mich die Haftpflichtversicherung auf jeden Fall die wichtigere Versicherung.

Beate
1’324 Beiträge · seit 201304. Aug. 2014 ·
beate schrieb:

Aber abgesehen davon ist die Vollkasko ja nicht das Problem. Wenn Du vernünftig fährst, wirst Du das Auto nicht crashen. Und etwaige kleinere Schäden machen Dich zwar ärmer, aber werden Dich nicht ruinieren.


Beate
Ruinieren? Kommt drauf an.
Bei Fahrerflucht, Unfallgegner ohne Versicherung usw. musst Du ganz schnell für den Schaden am eigenen Fahrzeug auskommen. Und es wäre blauäugig zu sagen "ich mache keine Fahrfehler". Dieser Argumentation kann ich nicht wirklich folgen.

Aber natürlich hast Du recht, es ist wichtig auf eine ausreichend hohe Haftpflichtdeckung zu schauen.


Gruß!
der Joe
"I detest racialism, because I regard it as a barbaric thing, whether it comes from a black man or a white man." Nelson Mandela 10x Süfafrika, 2x Namibia, 1x Botswana, 1x Zimbabwe, 1x Tanzania
19 Beiträge · seit 201104. Aug. 2014 ·
beate schrieb:Auch die Vollkasko-Versicherung ist inclusive für PKW, Kombi und Vans, die bis zu 9 Personen zugelassen sind.

Aber abgesehen davon ist die Vollkasko ja nicht das Problem. Wenn Du vernünftig fährst, wirst Du das Auto nicht crashen. Und etwaige kleinere Schäden machen Dich zwar ärmer, aber werden Dich nicht ruinieren.

Bei der Haftpflicht dagegen kannst Du ganz schnell ruiniert sein, wenn Du einen grösseren Unfall baust, Und ich weiss nicht, wie hoch die Deckungssummen in Namibia sind. In USA z.B. sind sie dermassen niedrig, dass ich damit nie fahren würde. Von daher ist für mich die Haftpflichtversicherung auf jeden Fall die wichtigere Versicherung.

Beate
Ich bin ausgesprochen vernünftig gefahren. 70km/h. Ich hatte lediglich das Pech, dass ein Reifen geplatzt ist - das kann jedem passieren. Vielleicht war er vorgeschädigt. Das entdeckt man mitunter bei der Wagenübernahme nicht, wenn der Schaden an der Innenflanke ist. Und genau die Formulierung "PKW" war das ausschlaggebende Ausschlusskriterium. Das deutsche Gericht ist dem Versicherer gefolgt und hat den Pick Up als "LKW" eingestuft. DAMIT KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ. Die zunächst formulierte Einrede von der groben Fahrlässigkeit war schließlich gar kein Thema mehr. Ich habe mich auch immer damit beruhigt, dass ich die Versicherung habe. War tatsächlich ein beruhigendes Gefühl - zu einem hohen Preis. Das Geld für die Kreditkarte hätte ich mir auch schenken können. Aber das weiß ich jetzt, nachdem ich die Karte/Versicherung gebraucht hätte. Das ist natürlich auch logisch. Für rund 100 Euro Jahresbeitrag bekommst du vermeintliche Zusatzleistungen, die, individuell beim Vermieter abgeschlossen ein Vielfaches kosten würde. Rechne dir mal aus, was es alleine pro Tag kostet, die Selbstbeteiligung zu reduzieren. Da bist du bei einer dreiwöchigen Miete bereits bei einem Mehrfachen des Jahresbeirages. Wenn Versicherer eins können, dann ist es die Risiko- und Kostenkalkulation. Und die wird immer so aussehen, dass unter dem Strich etwas übrig bleibt - für den Versicherer, versteht sich. In den USA z.B. benötigst du die Mietwagenvollkaskoversicherung normalerweise nicht. Bei meinen gesamten Anmietungen dort war die inklusive, ohne Selbstbeteiligung. Meiner Erfahrung nach sind Autoanmietungen nirgens auf der Welt so unkompliziert, servicefreundlich und preiswert wie in den USA.

Lg Norbert
Gast04. Aug. 2014 ·
Hallo,
Optimist1 schrieb: Wir haben unseren Prozess mit Pauken und Trompeten verloren und sind auf dem gesamten Schaden sitzengeblieben. Es ging dann auch gar nicht mehr um die grobe Fahrlässigkeit. Ausschlusskriterium war allein schon die Art des Fahrzeugs. Der Pick Up ist in Deutschland in der Regel als Lkw angemeldet, gilt somit vor dem deutschen Gericht als Lkw - ist somit ausgeschlossen. Mit Campingaufsatz bzw. Dachzelt ist er obendrein ein Camper - somit ebenfalls ausgeschlossen.
Das ist ein Problem bei einigen in Kreditkarten inkludierten Versicherungen, aber nicht bei allen. Die M&M mit Business-Paket schließt solche Fahrzeuge beispielsweise aus. Explorercard und Germanwings Gold nicht. Insofern kannst Du den Punkt nicht pauschalisieren. Daneben gibt es zweifellos immer noch eine Reihe weiterer Klauseln, die im Schadensfall Probleme bereiten könnten. Eine 100,0% wasserdichte Vollkasko für das südliche Afrika scheint es generell nicht zu geben. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis z.B. beim Germanwing-Gold-Kartendoppel für 49 EUR/Jahr ist für mich aber auch aufgrund anderer inkludierter Leistungen positiv.
beate schrieb:Aber abgesehen davon ist die Vollkasko ja nicht das Problem. Wenn Du vernünftig fährst, wirst Du das Auto nicht crashen.
Das würde ich nicht unterschreiben. Die Wahrscheinlichkeit für einen Totalschaden sinkt bei vernünftiger Fahrweise stark ab. Aber nicht auf null. Und Reifenplatzer kann man selbst bei regelmäßiger Reifenkontrolle nicht immer verhindern und sind anhängig von den Umständen manchmal schwer zu kontrollieren. Und wir machen alle mal Fehler - wer das für sich selbst ausschließt, hat auch ein Rad ab 😎

Da kaputte Reifen und Reifenplatzer im südlichen Afrika relativ häufig sind, fände ich es übrigens überaus sinnvoll, wenn die Autovermieter ihre Fahrzeuge mit entsprechenden Reifendruckkontrollsystem ausstatten würden. Damit dürfte sich eine nennenswerte Zahl an schweren Unfällen verhindern lassen. In Deutschland, wo Reifenschäden weitaus seltener auftreten, sind Reifendruckkontrollsysteme übrigens ab November für alle neu zugelassenen Fahrzeuge vorgeschrieben.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 04. Aug. 2014
Gast04. Aug. 2014 ·
Hallo,
Optimist1 schrieb:Das ist natürlich auch logisch. Für rund 100 Euro Jahresbeitrag bekommst du vermeintliche Zusatzleistungen, die, individuell beim Vermieter abgeschlossen ein Vielfaches kosten würde. Rechne dir mal aus, was es alleine pro Tag kostet, die Selbstbeteiligung zu reduzieren.
Die Rechnung sieht ja auch anders aus. Die Versicherungen sind nicht inkludiert, weil die Kreditkartengesellschaften so nette, menschenfreundliche Unternehmen sind, die sich um ihre Kunden sorgen. Sondern die sind in der Regel nur dafür da, Anreize für den Kunden zu setzen, Umsätze mit der Karte zu machen. Hotelbuchung? Wenn ich mit Karte X zahlen, habe ich automatisch eine RRV. Flugbuchung? Wenn ich mit Karte X zahlen, habe ich automatisch eine RRV. Mietwagenbuchung? Wenn ich mit Karte X zahlen, habe ich automatisch eine CDW und eine RRV dafür. Und dann bezahlt man vieles mit Karte X.

Wenn man dann 10.000 EUR Reiseumsätze im Jahr wegen den inkludierten Versicherungen zusätzlich über die Karte laufen lässt, dann nimmt die Kartengesellschaft vermutlich um die 200 EUR Gebühren zusätzlich ein. Und wenn das zehntausend andere auch machen, dann nimmt die Kartengesellschaft 2.000.000 EUR zusätzlich an Gebühren ein. Und ein Teil der Leute hat eine echte Kreditkarte und nutzt die auch so, d.h. kein sofortiger Saldenausgleich. Da erzielt die Kartengesellschaft noch hohe Einnahmen durch auf die Umsätze anfallende Zinsen. Die Versicherungsleistungen müssen also nicht nur durch die Jahresgebühren gedeckt werden, sondern vor allem durch die getätigten KK-Umsätze. Dann ist es auch finanziell grundsätzlich darstellbar, wenn jedes Jahr ein paar Leute einen Totalschaden a 20.000 EUR abrechnen wollen. Im Sinne der Profitmaximierung wird man natürlich trotzdem nicht gern zahlen.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 04. Aug. 2014
1’450 Beiträge · seit 200604. Aug. 2014 ·
Sorry, Doppelpost

Beate
zuletzt bearbeitet 04. Aug. 2014
1’450 Beiträge · seit 200604. Aug. 2014 ·
[Auch wieder nur zum Teil richtig:

bei unserer KK fällt keine Jahresgebühr an, wenn wir einen Umsatz über xxxx haben (den genauen Betrag müsste ich jetzt erst nachschauen, aber allein mit unseren Reisen kommen wir weit drüber).
Und für uns ist es doch egal, über welche KK wir bezahlen. Also nehmen wir diese Versicherungen gerne mit.
Allein die Rücktrittsversicherungen für unsere Reisen würde ein mehrfaches der Jahresgebühr betragen.

Natürlich ist es klar, dass diese Versicherungen nicht aus Menschenliebe angeboten werden. Aber jeder macht halt das Geschäft, das er kann.

Beate
19 Beiträge · seit 201104. Aug. 2014 ·
Ist doch vollkommen okay, wenn sich jemand auf die vermeintliche Sicherheit verlässt. Habe doch nichts dagegen, hab ich schließlich auch getan. Muss jeder für sich entscheiden - klar. Inzwischen in ich aber schlauer. Wie heißt es: Aus Schaden wird man klug.
Wünsche jedem seine eigenen Erfahrungen und einen möglichst schadenfreien Lernprozess, vor allem aber eine unfallfreie Zeit.

Grüße, Norbert