Hallo,
ich wärme diesen Thread nochmal auf, da ich in Sachen Mietwagen-Vollkaskoversicherung über Kreditkarte inzwischen neue Erkenntnisse habe. Ich habe hier im Forum - und auch in diesem Thread - öfters behauptet, dass die Vollkasko der Kreditkarte auch nicht zahlt, wenn die obligatorische Vollkasko des namibischen Autovermieters nicht zahlt (was aufgrund der restriktiven Ausschlüsse wohl recht häufig vorkommen dürfte). Das traf auf meine damalige Mercedes-Card (die heute keine Mietwagen-Vollkasko mehr anbietet) auch definitiv zu.
Ich habe nun, wie viele Andere auch, die Lufthansa Miles & More Business Card mit eingeschlossener Mietwagen-Vollkaskoversicherung und ganz aktuell habe ich mir versichern lassen, dass es die Kreditkartenversicherung überhaupt nicht interessiert, ob die fahrzeuggebundene obligatorische Vollkasko zahlt oder nicht. Demnach würde also eine von der namibischen Vollkasko abgelehnte Schadenregulierung von der deutschen Kreditkarten-Versicherung völlig autark beurteilt und ggf. reguliert. Das ist schon mal ein großer Vorteil der Lufthansa Miles & More Business Card, den ich so bislang nicht vermutet hatte.
Nun stellt die Kreditkartenversicherung allerdings auch ein paar Anforderungen an das Verhalten nach Verursachung eines Schadens, deren Umsetzung ich mir in der Praxis nicht so ganz vorstellen kann. Da wären z. B. folgende Anforderungen:
1.
Meldung des Schadens bei der Polizei und Vorlage einer Kopie der Schadensmeldung
2.
Schadensbeurteilung durch einen anerkannten Gutachter
3.
Entscheidung zur Reparatur oder zum finanziellen Schadensausgleich durch den Versicherer
4.
Angebot an den Versicherer, das Fahrzeug vor Reparatur selbst zu begutachten
Das sind z. T. Anforderungen, die in der Praxis vor Ort sicher nicht ohne Probleme zu realisieren sind, vor allem meine Punkte 2 und 3. Der Autovermieter wird sich auf solche Dinge kaum einlassen und vom Mieter wohl erst einmal eine Zahlung verlangen. Und wenige Stunden später ist man dann sowieso nicht mehr im Land und kann sich nicht mehr darum kümmern, was mit dem beschädigten Auto passiert oder nicht passiert.
Hat jemand Erfahrungen, wie man in der Praxis mit solchen Anforderungen der Kreditkarten-Vollkasko umgehen kann? Was passiert, wenn man der Kreditkarten-Versicherung zu Hause eine Schadensmeldung, vielleicht noch die Kopie einer polizeilichen Schadensaufnahme und ansonsten eine (im Zweifel dicke) Reparaturrechnung des Autovermieters und die entsprechende Abbuchung von der Kreditkarte vorlegt? Reicht denen das? Vielleicht kann ja mal jemand aus eigener Erfahrung berichten. Damit meine ich aber nicht die Bagatellschäden, die von den Versicherungen ggf. leicht "durchgewunken" werden.
Viele Grüße
Armin
ich wärme diesen Thread nochmal auf, da ich in Sachen Mietwagen-Vollkaskoversicherung über Kreditkarte inzwischen neue Erkenntnisse habe. Ich habe hier im Forum - und auch in diesem Thread - öfters behauptet, dass die Vollkasko der Kreditkarte auch nicht zahlt, wenn die obligatorische Vollkasko des namibischen Autovermieters nicht zahlt (was aufgrund der restriktiven Ausschlüsse wohl recht häufig vorkommen dürfte). Das traf auf meine damalige Mercedes-Card (die heute keine Mietwagen-Vollkasko mehr anbietet) auch definitiv zu.
Ich habe nun, wie viele Andere auch, die Lufthansa Miles & More Business Card mit eingeschlossener Mietwagen-Vollkaskoversicherung und ganz aktuell habe ich mir versichern lassen, dass es die Kreditkartenversicherung überhaupt nicht interessiert, ob die fahrzeuggebundene obligatorische Vollkasko zahlt oder nicht. Demnach würde also eine von der namibischen Vollkasko abgelehnte Schadenregulierung von der deutschen Kreditkarten-Versicherung völlig autark beurteilt und ggf. reguliert. Das ist schon mal ein großer Vorteil der Lufthansa Miles & More Business Card, den ich so bislang nicht vermutet hatte.
Nun stellt die Kreditkartenversicherung allerdings auch ein paar Anforderungen an das Verhalten nach Verursachung eines Schadens, deren Umsetzung ich mir in der Praxis nicht so ganz vorstellen kann. Da wären z. B. folgende Anforderungen:
1.
Meldung des Schadens bei der Polizei und Vorlage einer Kopie der Schadensmeldung
2.
Schadensbeurteilung durch einen anerkannten Gutachter
3.
Entscheidung zur Reparatur oder zum finanziellen Schadensausgleich durch den Versicherer
4.
Angebot an den Versicherer, das Fahrzeug vor Reparatur selbst zu begutachten
Das sind z. T. Anforderungen, die in der Praxis vor Ort sicher nicht ohne Probleme zu realisieren sind, vor allem meine Punkte 2 und 3. Der Autovermieter wird sich auf solche Dinge kaum einlassen und vom Mieter wohl erst einmal eine Zahlung verlangen. Und wenige Stunden später ist man dann sowieso nicht mehr im Land und kann sich nicht mehr darum kümmern, was mit dem beschädigten Auto passiert oder nicht passiert.
Hat jemand Erfahrungen, wie man in der Praxis mit solchen Anforderungen der Kreditkarten-Vollkasko umgehen kann? Was passiert, wenn man der Kreditkarten-Versicherung zu Hause eine Schadensmeldung, vielleicht noch die Kopie einer polizeilichen Schadensaufnahme und ansonsten eine (im Zweifel dicke) Reparaturrechnung des Autovermieters und die entsprechende Abbuchung von der Kreditkarte vorlegt? Reicht denen das? Vielleicht kann ja mal jemand aus eigener Erfahrung berichten. Damit meine ich aber nicht die Bagatellschäden, die von den Versicherungen ggf. leicht "durchgewunken" werden.
Viele Grüße
Armin