Vollkasko über Kreditkarte (Mile & More)

55 Antworten · 24,5k Aufrufe · gestartet 17. Dez. 2009 von Seppl
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2’346 Beiträge · seit 200602. Apr. 2012 ·
Hallo,

ich wärme diesen Thread nochmal auf, da ich in Sachen Mietwagen-Vollkaskoversicherung über Kreditkarte inzwischen neue Erkenntnisse habe. Ich habe hier im Forum - und auch in diesem Thread - öfters behauptet, dass die Vollkasko der Kreditkarte auch nicht zahlt, wenn die obligatorische Vollkasko des namibischen Autovermieters nicht zahlt (was aufgrund der restriktiven Ausschlüsse wohl recht häufig vorkommen dürfte). Das traf auf meine damalige Mercedes-Card (die heute keine Mietwagen-Vollkasko mehr anbietet) auch definitiv zu.

Ich habe nun, wie viele Andere auch, die Lufthansa Miles & More Business Card mit eingeschlossener Mietwagen-Vollkaskoversicherung und ganz aktuell habe ich mir versichern lassen, dass es die Kreditkartenversicherung überhaupt nicht interessiert, ob die fahrzeuggebundene obligatorische Vollkasko zahlt oder nicht. Demnach würde also eine von der namibischen Vollkasko abgelehnte Schadenregulierung von der deutschen Kreditkarten-Versicherung völlig autark beurteilt und ggf. reguliert. Das ist schon mal ein großer Vorteil der Lufthansa Miles & More Business Card, den ich so bislang nicht vermutet hatte.

Nun stellt die Kreditkartenversicherung allerdings auch ein paar Anforderungen an das Verhalten nach Verursachung eines Schadens, deren Umsetzung ich mir in der Praxis nicht so ganz vorstellen kann. Da wären z. B. folgende Anforderungen:

1.
Meldung des Schadens bei der Polizei und Vorlage einer Kopie der Schadensmeldung

2.
Schadensbeurteilung durch einen anerkannten Gutachter

3.
Entscheidung zur Reparatur oder zum finanziellen Schadensausgleich durch den Versicherer

4.
Angebot an den Versicherer, das Fahrzeug vor Reparatur selbst zu begutachten

Das sind z. T. Anforderungen, die in der Praxis vor Ort sicher nicht ohne Probleme zu realisieren sind, vor allem meine Punkte 2 und 3. Der Autovermieter wird sich auf solche Dinge kaum einlassen und vom Mieter wohl erst einmal eine Zahlung verlangen. Und wenige Stunden später ist man dann sowieso nicht mehr im Land und kann sich nicht mehr darum kümmern, was mit dem beschädigten Auto passiert oder nicht passiert.

Hat jemand Erfahrungen, wie man in der Praxis mit solchen Anforderungen der Kreditkarten-Vollkasko umgehen kann? Was passiert, wenn man der Kreditkarten-Versicherung zu Hause eine Schadensmeldung, vielleicht noch die Kopie einer polizeilichen Schadensaufnahme und ansonsten eine (im Zweifel dicke) Reparaturrechnung des Autovermieters und die entsprechende Abbuchung von der Kreditkarte vorlegt? Reicht denen das? Vielleicht kann ja mal jemand aus eigener Erfahrung berichten. Damit meine ich aber nicht die Bagatellschäden, die von den Versicherungen ggf. leicht "durchgewunken" werden.

Viele Grüße
Armin
911 Beiträge · seit 200702. Apr. 2012 ·
Hallo Armin,

ich kann glücklicherweise (weil ich noch keinen Fahrzeugschaden in Namibia hatte) dazu konkret nix sagen.

Aber gerade heute habe ich eine absolut faire Regulierung der AMEX Platin-Karte erlebt:

Ich musste wegen eines damals nur drohenden Todesfalls in der engsten Familie unsere Maledieven-Reise absagen und habe dies mit einem einfachen Arzt-Attest über die schwere Erkrankung gemeldet ohen viel Formulare.

Die AXA als Vertragspartner von AMEX hat dies mit einem Betrag der Stornokosten von immerhin rd. 5.000 € innerhalb 14 Tage ohne Rückfragen reguliert.

Das stimmt mich etwas zuversichtlich, dass auch Kasko-Schäden nicht ganz kleinlich behandelt werden.

Grüße
Helgi
Reisebericht 2012: 8 Löwen und ein Oryx
2’346 Beiträge · seit 200602. Apr. 2012 ·
Hallo Helgi,

vielen Dank für deine Antwort, auch wenn sie meine eigentlichen Fragen offen lässt. Ähnliches wie du habe ich mit meiner zweiten Kreditkarte auch schon erlebt, wobei es um einen Schaden wegen verspätetem Reiseantritt ging, der zum damaligen Zeitpunkt eigentlich noch gar nicht zum Deckungsumfang zählte, letztendlich aber auf Kulanzbasis doch ausgeglichen wurde.

Bei meiner Frage geht es allerdings um Ratschläge für ein richtiges bzw. unverzichtbares Verhalten nach einem Kaskoschaden in Namibia, damit man zu Hause wenigstens die Chance hat, den Schaden von seiner Kreditkarten-Mietwagen-Vollkaskoversicherung ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Habe so das Gefühl, dass man ziemlich machtlos ist, wenn man erst einmal im Flugzeug Richtung Heimat sitzt und das beschädigte Auto einzig und allein dem Eigentümer überlässt und auf eine mehr oder weniger ominöse Rechnung wartet, die man dann der Kreditkarten-Versicherung präsentieren muss.

Aber vielleicht hat ja wirklich noch jemand Tipps, wie man sich vor Ort in einem solchen Fall richtig verhält.

Viele Grüße
Armin
4’450 Beiträge · seit 200803. Apr. 2012 ·
gelöscht
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia" http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung.... http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html 2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana. 2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik. 2012 Namibia und KTP 2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP 2014 Kapstadt und Kruger NP 2015 Kruger National Park 2016 kruger National Park 2017 Kruger National Park 2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
zuletzt bearbeitet 03. Apr. 2012
1’290 Beiträge · seit 200603. Apr. 2012 ·
Hallo Armin,
hier kurz ein paar Zusatzinformationen:

1.
Meldung des Schadens bei der Polizei und Vorlage einer Kopie der Schadensmeldung

Man bekommt vor Ort von der Polizei eine docket-number Vorgangsnummer wie z.B. CR ( case register )293284. In der Regel gibt es keine Möglichkeit, seine Schadensanzeige vor Ort zu kopieren. Es wird dann wie bei den Mönchen früher die Aussage noch einmal komplett abgeschrieben und natürlich gestempelt. Das müßte der LH M+M Versicherung reichen.
Zeitbedarf ist immer im Bereich 2 Stunden auf der Polizeistation, wenn keine Personenschäden bei einem Unfall aufgetreten sind.
Hilfreich ist, dieses Unfallprotokoll ansonsten mit seiner Kamera photographisch zu dokumentieren.

2.
Schadensbeurteilung durch einen anerkannten Gutachter

Es ist jeder namibischer Autoverleiher sowieso dazu verpflichtet zwei Kostenvoranschläge für die Reparatur einzuholen. Der günstigere ist dann die Abrechnungsgrundlage für die Grundversicherung des namibischen Autoverleihers und für die Abbuchung von der Kreditkarte des Kunden.

3.
Entscheidung zur Reparatur oder zum finanziellen Schadensausgleich durch den Versicherer

Genauso unproblematisch. Kann vom Autoverleiher weitergeleitet werden. Er erhält von seiner Versicherung ja genau diese Entscheidung. Für LH MM ist dann auch einsehbar, welcher Schadensanteil dem Autoverleiher vergütet wurde und welche Restzahlung - bis auf den Selbstbehalt der LH MM - durch den LH-Versicherer durchgeführt werden muß.


4.
Angebot an den Versicherer, das Fahrzeug vor Reparatur selbst zu begutachten.

Dafür haben die Versicherung anerkannte Referenzgutachter, fall der Verdacht auf Schmu aufkommt. Photos vom Unfallwagen, bei dem das Nummernschild erkennbar ist welches auf dem Mietvertrag eingetragen ist, sind natürlich hilfreich für die Versicherung für ein Ferngutachten.
In der Praxis braucht auch die Versicherung in Namibia ca. 3-4 Wochen, um eine Entscheidung zum Fahrzeug zu fällen. Solange ist das Fahrzeug in der Regel auch nicht weiter verwertet.
Eine beliebte Formulierung, die man häufiger in Unfallprotokollen findet, ist " dann platzte der Reifen und ich verlor die Kontrolle über den Wagen" Zumeist wird dabei Ursache und Wirkung vertauscht. Wenn diese (Schutz-)Behauptung aber anerkannt wird, fällt das Fahrzeug unter den Versicherungsschutz und dieser zahlt.


Allgemeines:

Grundsätzlich gilt natürlich
http://www.bwana.de/auto-versicherungen.html
Das heißt, die LH MM Versicherung muß den Unterschiedsbetrag nur zahlen, wenn keinerlei Schuld vom Reisegast vorhanden war. In der Praxis zahlt die LH MM Versicherung auch gelegentlich leicht schuldhaftes Verhalten, die eine namibische Versicherung nicht übernommen hätte. ( 2 bestätigte Beispiele: Gast fuhr falsch herum in den Kreisel, Auffahrunfall ).

Mit Ausnahme von einer Autoverleihfirma halte ich alle CARAN-registrierten namibischen Autoverleiher für ordentliche Geschäftsleute, bei den nicht CARAN -registrierten gibt es in meinen Beobachtungen 3 Problemfälle. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall ordnungsgemäß von Seiten des Verleihers abgewickelt wird ist ziemlich hoch. Wenn auch die Eigenverantwortung in Namibia deutlich höher angesiedelt wird, sind wir ja nicht im Wilden Südwesten.
Ein Autoverleiher hat ein natürliches Interesse, dass ein Unfallschaden an seinem Betriebskapital schnell reguliert wird. Das heißt, er empfiehlt nach telefonischer Meldung oftmals Formulierungen für das Unfallprotokoll der Polizei, die hilfreich sind, den Großteil des Schadens durch die lokale Versicherungen abdecken zu lassen. Auch hilft ihm natürlich eine schnelle Abbuchung von der ( gedeckten ) Kreditkarte des Gastes, um Anzahlung für Ersatzteilbeschaffung oder neues Fahrzeug zu erhalten.

Schuldfragen werden dann im Zweifel wie in Europa auch vor Gericht geklärt.

Ich halte ca. 90% der tatsächlich auftretenden Unfallschäden für selbstverschuldet; Killer und größter Schrottproduzent der durch keine Versicherung abgedeckte Alleinfahrzeugunfall wegen überhöhter Geschwindigkeit auf Schotterstraßen. Man braucht zur Begutachtung der Fahrgeschwindigkeit dafür eigentlich keine Black Box. An der Verteilung der Beulen im Fahrzeug kann man die Geschwindigkeit auf ca. 10 km/h genau ausreichend genau schätzen. Ist ganz normale Physik, die einem dann widerfährt.

Nach so einem Unfall wird es problematisch: Wenn man nicht verletzt ist, funktioniert die Unfalldokumentation ja noch sehr gut. Da aber keine Versicherung zahlen wird, muß man seine Schuld vor Ort begleichen können, sonst wird man von einigen Verleihern am Verlassen des Landes mit Hilfe der Polizei gehindert.
Ist die Kreditkarte oder das heimische Konto ausreichend gedeckt, um eventuell 30.000 Euro Betriebskapital des Verleihers zu ersetzen? ( Da die normalen Leihfahrzeuge nicht älter als 3 Jahre sind, ist es zumeist noch ein sehr hoher Zeitwert )
Wer könnte von Deutschland das Geld überweisen?
Ist die heimische Bank bereit, in so einem Fall einen Blitzkredit zu gewähren, damit man ausreisen kann?
Hat man einen Verwandten, der einem das Geld schnell auf Zuruf oder als Bürge vefügbar machen kann?

Wir haben es auch schon erlebt, das die heimische Fahrzeugversicherung den Schaden in Namibia gegen Höherstufung in den Schadensklassen für den Gast reguliert hat. Hat man mit seinem Autoversicherer schon mal darüber geredet oder hatte man im Internet die Günstigste genommen.

Weitaus schwieriger ist das alles natürlich noch, wenn man bei diesem Unfall verletzt wird oder es gar zu Todesfällen bei den Mitfahrern kommt. Auch für die Behandlungskosten vor Ort braucht man ständig eine sehr gute Deckung. Die Reiseversicherungsnotfallnummern sollten also griffbereit am Mann sein. Bei Personenschäden ist die Botschaft / das zuständige Konsulat dann immer einer der ersten Ansprechpartner für Hilfen / Bürgschaften vor Ort.

Wer ein Nofall-App für Namibia und Botswana hat, ist da schon im Vorteil;)

Mit sonnigen Grüßen aus Windhoek
Carsten Möhle
3’173 Beiträge · seit 200603. Apr. 2012 ·
Hallo Carsten!

tolle Ausfuehrung

aber was ist bitte eine Notfall-App fuer Namibia und Botswana


App=Application fuer,s iphone?????

Danke fuer die Aufklaerung!!
Gruss Joerg Es gibt NIX, das es nedd gibt
Gast03. Apr. 2012 ·
Hallo Jörg,
Joerg schrieb:
aber was ist bitte eine Notfall-App fuer Namibia und Botswana


App=Application fuer,s iphone?????

Danke fuer die Aufklaerung!!
Ja, eine kleine App für Androide und iPhones von Carsten und Chrigu zum Nachschlagen von Notfallnummern.
http://www.apps4africa.de/

Beste Grüße

Guido
4’450 Beiträge · seit 200803. Apr. 2012 ·
Joerg schrieb:Hallo Carsten!

tolle Ausfuehrung

aber was ist bitte eine Notfall-App fuer Namibia und Botswana


App=Application fuer,s iphone?????

Danke fuer die Aufklaerung!!
Hallo Joerg,
http://www.namibia-forum.ch/forum/17-news/221977-notfall-und-servicenummern-apps4africa.html

Liebe Grüße
Cécile 🙂
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia" http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung.... http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html 2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana. 2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik. 2012 Namibia und KTP 2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP 2014 Kapstadt und Kruger NP 2015 Kruger National Park 2016 kruger National Park 2017 Kruger National Park 2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
2’346 Beiträge · seit 200603. Apr. 2012 ·
Hallo Carsten,

vielen Dank für deine wiederum sehr aufklärende und sachlich fundierte Information. Die enthält ja wirklich eine ganze Reihe von

a) beruhigenden Hinweisen und
b) guten Verhaltensempfehlungen für den "Fall der Fälle"

Werde ich hoffentlich nie brauchen.

Viele Grüße
Armin
26 Beiträge · seit 201103. Apr. 2012 ·
Hallo,

ich habe mich in den letzten Wochen ebenfalls mit diesem Thema intensiv beschäftigt.

Zur Lufthansa Miles und More Kreditkarte:

Ich habe ein Mail geschickt und nachgefragt ob ein Mietwagen mit Dachzelt ebenfalls Vollkasko versichert ist.

Die Antwort war, sofern es sich nicht um ein Campingfahrzeug mit Campingeinrichtung (z. B. eingebaute Küche) handelt, ist das Fahrzeug versichert.

Aufgrund dieser Antwort, habe ich nochmals eine Mail geschrieben, dass es sich um einem Toyota Hilux mit Dachzelt handelt in dem zwar eine Kühlbox montiert ist, es jedoch keine eingebaute Küche oder sonstiges gibt.
Zusätzlich habe ich ein Bild des Fahrzeuges angehängt.

Darauf habe ich die Antwort erhalten, dass das Fahrzeug mit der Kreditkarte versichert ist, sofern der Mietwagenpreis über die Karte bezahlt wird!

Weiters haben wir eine Zusatzhaftpflichtversicherung abgeschlossen (Arisa Assurances S.A).

Ich denke wir haben das Bestmögliche getan. Wie es dann wirklich in einem Schadensfall aussieht, kann man nicht sagen.

lg Michi
1’130 Beiträge · seit 200603. Apr. 2012 ·
Es ist sicher interessant zu erfahren, wie der Versicherer im Schadensfall die Kosten des Zubehörs begleicht, z.B. Dachzelt, Kühlschrank, Canopy. Das sind ja schnell mal 5-8000 Euro.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Gast03. Apr. 2012 ·
Hallo,

es bleiben auch bei dieser Versicherung viele Fragen offen. Die MM-Vollkasko schließt z.B. Leistungen aus, wenn man gegen den Mietvertrag verstößt. Habt Ihr mal das ganze Kleingedruckte durchgelesen, dass Ihr bei Mietverträgen in Namibia unterschreibt? Beispielklauseln:

No driving on not registered roads
Ich vermute, dass 80-90% aller Zufahrten zu Lodges etc. nicht in die Kategorie "Registered Road" fallen? Das hieße kein Versicherungsschutz.

No driving in twilight
Ist wahrscheinlich den meisten schon mal passiert, dass irgendwas länger gedauert hat und man entgegen der Planungen erst in der Dämmerung oder gar im Dunkeln ankam. Kein Versicherungsschutz.

Don't leave car unguarded
Hmmm

The vehicle may not be used .. through rivers or along river beds ... or any area of Namibia where there is or may be a risk of civil unrest, political disturbance, riots...
Muss ich in der Regenzeit dann vor jedem minimal laufenden Rivier warten, bis es trocken ist? Die Parks im Norden von Botswana sind damit komplett verboten?
Muss ich mir täglich ein neues Gutachten zur politischen Situation holen? Herrscht damit um Wahltermine herum dann monatelang ein Fahrverbot, weil ein paar gewalttätige Auseinandersetzungen dann auch in Namibia vorkommen (letzte Wahl SWAPO-Anhänger gegen RDP-Anhänger inklusive Sachschäden und Todesopfern).

Oder lustige Formulierungen aus den Versicherungsbedingungen des Vertrages
The renters liability shall not be limited if ... the vehicle was driven on a road which was not tarred or generally whose conditions was otherwise not suitable for the vehicle
Ich wollte im Namibia-Urlaub schon immer mal nur die B1 hoch und runter fahren.😕

Alle genannten Klauseln sind übrigens von einem Vermieter der ausschließlich 4x4-Fahrzeuge vermietet. Klar wird man vieles in der Praxis recht locker und kulant handhaben, aber formal unterschreibt man etwas, das man schwerlich zu 100% einhalten kann. Selbst bei normaler Nutzung des Fahrzeugs wird man wohl häufig formal gegen den Mietvertrag verstoßen und damit formal auch den Versicherungsschutz der MM-Vollkasko verlieren bzw. man ist dann mehr oder weniger auf Kulanz angewiesen.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 03. Apr. 2012
118 Beiträge · seit 200603. Apr. 2012 ·
@ Guido:

Dann bleib am besten zu Hause! 😎

Insgesamt spiegelt Dein Beitrag die nicht zutreffende Sicht eines juristischen Laien wieder. Wir leben hier (Deutschland) in einem Staat, in dem im Großen und Ganzen das Gerechtigkeitsgefühl dem geltenden Recht entspricht und zwar auch dem Zivilrecht. Daher können sich Versicherungen nicht durch irgendwelche spitzfindigen Formulierungen herausreden. Dies verhindern Gesetze. Man muss nur bereit sein, im Notfall vor Gericht zu ziehen.

Ich habe Verständnis dafür, dass Du Unsicherheit verspürst. Du solltest aber nicht dazu übergehen, mit dieser Unsicherheit bei anderen Usern Panik zu produzieren und ihnen so den Urlaub zu verderben. Lass Dich mal bei einer Versicherung selbst oder auch von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale zu diesem Thema beraten. Vielleicht wird dann der nächste Urlaub entspannter.

Falls Du dennoch fahren solltest, dann nimm nächstes Mal einen anderen Vermieter!
Gast04. Apr. 2012 ·
Hallo Okavango,
Okavango schrieb:Dann bleib am besten zu Hause! 😎
Nö, ich bin mir einfach bewusst, dass im Worst-Case eine Rechnung über bis zu 30.000 EUR an mir kleben bleibt und fahre in diesem Wissen auch in ein paar Wochen wieder durch Namibia. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Worst-case eintritt, dürfte deutlich unter 1:1000 liegen und damit kann ich mich arrangieren.
Okavango schrieb:Daher können sich Versicherungen nicht durch irgendwelche spitzfindigen Formulierungen herausreden. Dies verhindern Gesetze. Man muss nur bereit sein, im Notfall vor Gericht zu ziehen.
Wenn Du sicher beurteilen kannst, dass die folgende Klausel in den Vollkaskobedingungen der MM-Karte spitzfindig und nichtig ist oder sich alternativ deutsche Richter berufen fühlen, Mietwagenverträge nach namibischen Recht für nichtig zu erklären, dann freue ich mich, das wir den Punkt hier im Forum auch klären konnten. 😎 Ich bin aber ehrlich gesagt noch nicht so ganz überzeugt.
"Die Versicherung erstreckt sich nicht ... auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während die versicherte Person gegen den Mietfahrzeugvertrag verstößt"

Panik zu schüren, liegt mir fern. Es erscheint mir aber unplausibel, dass über einen nach namibischen Recht abgeschlossenen Mietvertrag, den die deutschen Versicherungsbedingungen referenzieren, letztlich ausschließlich nach deutschem Recht geurteilt wird.

Das Forum sucht seit 6 Jahren nach der 100% wasserdichten Vollkaskoversicherung für Campingfahrzeuge in Namibia. Ich habe einfach nicht den Eindruck, das die Vollkaskoversicherung der MM-Karte diesen Anspruch erfüllt - sie mag aber trotzdem die beste Option sein. Aber ich bin in der Tat Laie. Wenn jemand schlüssig darlegen kann, dass die Klauseln im namibischen Mietvertrag alle nichtig sind, würde ich mich freuen.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 04. Apr. 2012
Gast04. Apr. 2012 ·
Verklickt » Doppelposting » gelöscht.
zuletzt bearbeitet 04. Apr. 2012
3’173 Beiträge · seit 200604. Apr. 2012 ·
engelstrompete schrieb:
Joerg schrieb:Hallo Carsten!

tolle Ausfuehrung

aber was ist bitte eine Notfall-App fuer Namibia und Botswana


App=Application fuer,s iphone?????

Danke fuer die Aufklaerung!!
Hallo Joerg,
http://www.namibia-forum.ch/forum/17-news/221977-notfall-und-servicenummern-apps4africa.html

Liebe Grüße
Cécile 🙂
Vielen Dank Cecile und Guido !!
Gruss Joerg Es gibt NIX, das es nedd gibt
zuletzt bearbeitet 04. Apr. 2012