THEMA: Mietwagen Versicherung
30 Dez 2008 16:17 #85814
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  • travelNAMIBIA am 30 Dez 2008 16:17
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Hi Oskar,

natürlich, mache ich gerne. Also ich hatte selber schon mehrere Fälle - leider - in denen ich die Vollkasko der Miles & More Creditcard Business in Anspruch nehmen musste. Sowohl in Namibia als auch in Südafrika und Thailand.

Der Ablauf war immer unkompliztiert und unbürokratisch (soweit das mit Versicherungen geht).
Notwendig ist bei Inanspruchnahme der Versicherung der Originalmietvertrag, der Polizeireport sowie das Ausfüllen eines Formulares der Versicherung (wird von M&M bereitgestellt), zudem noch der Schadensreport des Autovermieters (wo Kosten etc. drauf stehen). Dieses alles zusammen per Post hinschicken und innerhalb weniger Tage wird der Betrag abzüglich der eigenen Selbstebetiligung bei der M&M Card (es sind €250) gutgeschrieben. Es war dabei immer unerheblich wie viel eine Vorversicherung bezahlt, selbst höhere \"fremde\" Selbstbeteiligungen wurden zurück erstattet. ABER, wie schon erwähnt, MUSS ein Polizeireport vorliegen. Ansonsten geht gar nichts! Die Bedingungen sagen zudem, dass die Versicherung nur auf zugelassenen Straßen gilt, wobei noch in keinem Fall danach gefragt wurde.

Was würde Dir / Euch noch an Informationen weiterhelfen?

Sonnige Grüße
Christian
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Letzte Änderung: 30 Dez 2008 16:17 von travelNAMIBIA.
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30 Dez 2008 16:36 #85817
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  • sammy am 30 Dez 2008 16:36
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Hallo Christian,

kannst Du uns mal ein Beispiel für einen Vollkaskoschaden nennen ?
Wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du in Vorleistung getreten und hast dann das Geld von der Versicherung zurückbekommen ?

liebe Grüße
und rutscht gut ins neue Jahr
Petra
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30 Dez 2008 16:58 #85818
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  • travelNAMIBIA am 30 Dez 2008 16:17
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Hi Petra,

ja, in Vorleistung musste gegangen werden, da die Mietwagenfirmen ja sofort die Kaution einbehalten bzw. abbuchen. Ein Vollkaskoschaden war z.B. als wir durch ein Revier fuhren und uns dabei ein im tiefer Sand versteckter Stein leider nicht sofort ins Auge fiel... Lenkstange gebrochen. Kaution (ich glaube es waren N$ 18000) wurden dann sofort vom Verleiher abgebucht, diese dann abzüglich der Selbstbeteiligunf der Kredikarten-Vollkasko zurück erstattet. Alles in allem spreche ich von einem Zeitraum von etwa 14 Tagen.

Sonnige Grüße & ebenfalls einen guten Rutsch!
Christian
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30 Dez 2008 18:37 #85826
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  • monthy am 30 Dez 2008 18:37
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Hallo Christian,
bei diesem Schaden (Lenkstange) war ja kein Dritter beteiligt. Habt Ihr auch für diesen Fall den Polizeireport benötigt?
Danke
monthy
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30 Dez 2008 20:15 #85829
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  • ron74 am 30 Dez 2008 20:15
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ich ksnn christian nur zustimmen, zwar gottseidank nicht aus praktischer erfahrung aber aufgrund der versicherungsbedingungen der m&m card.

ich würde die m&m card sogar empfehlen, wenn man die sogenannten \"super\" versicherungen hat. die namibischen bedingungen sind kaum überschaubar, oft auch noch in englisch. selbst bei diesen teuren versicherungen sind unterboden- oder wasserschäden regelmäßig ausgeschlossen. teilweise sogar, wenn kein weiteres tier, fahrzeug oder mensch beteiligt ist. diese fälle werden mit ziemlicher sicherheit abgedeckt. die bedingungen bei m&m sehen dafür gerade keinen ausschluss vor. in d gilt bei solchen bedingungen ohnehin \"im zweifel für den versicherungsnehmer\".

entscheidenster vorteil ist aber, dass ich einen deutschen ansprechpartner habe, deutsches recht anwendbar ist und ich in deutschland klagen kann. zur veranschaulichung mal folgender fall: ich miete einen 4x4 mit supercover. bei der durchfahrt eines revieres versenke ich diesen, ohne dass dies irgendwie besonders fahrlässig gewesen wäre. erste frage wäre, lässt mich der vermieter überhaupt aus dem land, wenn der schaden die kaution übersteigt? was mache ich, wenn er die kaution unberechtigterweise einbehält? Ein rechtsstreit in namibia wird sich von vornherein nicht lohnen!

mit der karte bleibt es mir zwar grundsätzlich nicht erspart in vorleistung zu treten, ich kann aber im nachhinein in deutschland die angelegenheit unter relativ vorhersehbaren umständen klären lassen.

abschließend ist es auch ein trugschluss, dass die buchung direkt in deutschland regelmäßig dazu führt, dass deutsche maßstäbe bzw. deutsches recht anzuwenden sind. falls ein normaler reisevermitlugsvertrag vorliegt ist dies gerade nicht der fall!
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30 Dez 2008 20:24 #85831
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Hi Monthy,

ja, bei jedem Unfall ist ein Polizeireport notwendig um Versicherungsbetrug vorzubeugen. Sonst würde ich zu einem befreundeten Vermieter gehen und mir fleißig Rechnungen über Schäden und deren Reparatur ausstellen lassen und diese von der Versicherung zurückfordern. Deshalb nochmal ganz deutlich: bei jedem Unfall, egal ob Du auf freier Strecke ohne fremde Einwirkung einen Kudu umnagelst oder in eine Massenkarambolage verwickelt bist, benötigst Du einen Polizeireport.

Sonnige Grüße
Christian
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