THEMA: Mietwagen mit oder ohne Selbstbeteiligung
29 Jul 2007 10:35 #44147
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  • Guido. am 29 Jul 2007 10:35
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Hallo paddy,

Wir haben auch gerade 4 Angebote vorzuliegen und versuchen eine Entscheidung zu finden.

Wichtiger als die Höhe der Selbstbeteiligung ist für mich die Frage, auf was sich die Reduzierung der Selbstbeteiligung eigentlich bezieht. Wie schon mehrfach in diesem Forum geschrieben wurde, sind die Versicherungen in Namibia nicht mit einer deutschen Vollkasko zu vergleichen. Schon einfache Fahrlässigkeit ist häufig nicht versichert.

Mir liegt z.B. ein Mietwagenangebot mit folgender Versicherungsoption vor:

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Super Excess Cover (100%, Excess: 0)
Dieser SEC Cover (reduzierter Selbstbehalt) beträgt N$ 215 ,- pro Tag. Reifen und Glasschäden sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Sie tragen im Schadensfall durch Selbstverschulden eine Selbstbeteiligung von N$ 16 000,-.
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Für die in Namibia wahrscheinlichste Unfallvariante, nämlich das ich selbst einen Unfall baue, gilt die Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 0 also nicht. Die Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 0 erscheint mir da recht sinnlos.

Guido
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29 Jul 2007 11:00 #44150
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  • pebble am 29 Jul 2007 11:00
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hallo,
ich denke ob man es richtig gemacht hat weiß man erst am Schluss.
Für uns war es keine Frage ob mit oder ohne Selbstbeteiligung, wir haben 2 x für Kea-Camper in Neuseeland immer die niedrigste (= 0,-- Selbstbeteiligung) gewählt und sind damit letztes Jahr nach Reifenschaden und kleineren Schäden am und im auto gut damit gefahren.
Für unsere Namibiabuchung auch wieder bei Kea gab es diese Frage auf Grund der Straßen nicht. Wir haben wieder die niedrigste gewählt.
Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig, z. b. wegen überhöhter Geschwindigkeit, alkohol- oder Drogenkonsum, Verstoß gegen Verkehrsregeln oder fahren auf nicht erlaubten Straßen, sind in der ganzen Welt bei allen Vermietern ausgeschlossen.
Gruß
henni
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29 Jul 2007 12:25 #44167
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  • Kanzler am 29 Jul 2007 12:25
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Grob fahrlässig bedeutet in Namibia - zumindest bei den namibianischen Versicherungen - aber schon, einen Unfall zu bauen, an dem kein anderer - Fahrzeug, Mensch, Tier - beteiligt ist, weil dann grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass der Fahrer zu schnell war oder auf andere Art grob fahrlässig gehandelt hat. In der Praxis bedeutet das - ob Selbstbeteiligung oder nicht - bei einem Reifenplatzer und anschließendem Unfall mit Totalschaden gibt es von der Versicherung nichts, und der mieter zahlt den kompletten Schaden bis zur Höhe des Wagenwertes.

Viele Grüße, Kanzler
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29 Jul 2007 12:46 #44169
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  • Hiluchs am 29 Jul 2007 12:46
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Grob fahrlässig bedeutet in Namibia [...] einen Unfall zu bauen, an dem kein anderer - Fahrzeug, Mensch, Tier - beteiligt ist, weil dann grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass der Fahrer zu schnell war oder auf andere Art grob fahrlässig gehandelt hat.
In der Praxis [...] gibt es von der Versicherung nichts, und der mieter zahlt den kompletten Schaden bis zur Höhe des Wagenwertes.
Woher weißt Du das?
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29 Jul 2007 12:56 #44171
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Hallo Paddy,
wie andere schon erwähnten: wieviel Risiko man bereit ist zu tragen, muss letztlich jede/r selbst entscheiden. Meine Grundregel für grundsätzlich alle Versicherungen lautet: versichern sollte man sich gegen Ereignisse, die erstens sehr selten eintreten (bei regelmäßig zu erwartendem Schadenseintritt ist es billiger, sich Geld zurück zu legen) und die zweitens außergewöhnlich schwerwiegend sind. Beispiel: als Fußgänger/Radfahrer versursache ich einen schweren Unfall mit einem Benzin-LKW, der abbrennt mit entsprechenden Folgeschäden - kommt selten vor, aber nicht ausgeschlossen; hier ist eine Privathaftpflichtversicherung lebensnotwendig. Gegenbeispiel: gegen abgelaufene Schuhsohlen/zerstörte Reifen/zersprungene Windschutzscheiben in Namibia würde ich bei Anwendung der o.g. Regel mich nicht versichern, weil beide Voraussetzungen nicht zutreffen: weder außergewöhnlich selten, noch so teuer, dass sie einen bis zum Lebensende belasten. Meine Schlussfolgerung daraus: die wirklich schlimmen Ereignisse müssen versichert sein. Die kleinen und vielleicht auch noch regelmäßig auftretenden dagegen nicht. Damit füttert man nur die Versicherungen, die ja auch leben wollen. Mit Null-Selbstbeteiligung finanziert man die Leute, die ständig mit Wohnmobilen gegen tief hängende Äste oder MacDonalds-Dächer fahren (in den USA beliebt). Mit Vorsicht kann man seine Risiken verringern, wenn auch nicht auf Null setzen. Jede/r sollte sich darüber klar sein, dass eine Namibia-Reise mit deutlich höheren Risiken belastet ist, als ein Urlaub auf Norderney oder am Vierwaldstädtersee (richtig?).
Aber bitte nicht beschweren, wenn Dir bei 800 Euro Selbstbeteiligung ein Reifen kaputt geht: dann musst Du die 50 oder 100 Euro selbst bezahlen. Es ist und bleibt Deine Entscheidung.
Gruß
Reinhard
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29 Jul 2007 16:59 #44210
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  • Kanzler am 29 Jul 2007 12:25
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Hiluchs schrieb:
Grob fahrlässig bedeutet in Namibia [...] einen Unfall zu bauen, an dem kein anderer - Fahrzeug, Mensch, Tier - beteiligt ist, weil dann grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass der Fahrer zu schnell war oder auf andere Art grob fahrlässig gehandelt hat.
In der Praxis [...] gibt es von der Versicherung nichts, und der mieter zahlt den kompletten Schaden bis zur Höhe des Wagenwertes.
Woher weißt Du das?

Aus einem Gespräch mit jemandem, der diese leidvolle Erfahrung machen musste. Er ist auf einem Parkplatz vom Pedal abgerutscht und gegen eine Mauer mit Zaun darauf gefahren. Mauer und Zaun hat die Haftpflichtversicherung übernommen, den Schaden am Wagen musste er selbst zahlen. Der Schaden war glücklicherweise nicht allzuhoch. Und von einem Vermieter - auf Nachfrage nachdem ich von diesem Fall erfahren und die Vermietbedingungen studierte hatte.
Viele Grüße, Kanzler
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