THEMA: Kaution
31 Jul 2006 22:40 #20936
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  • GSHelmut am 31 Jul 2006 22:40
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Hallo Freunde,
Die Kautionsphilosophie für Mietwagen in Namibia ist mir nicht klar.
Ich habe nachfolgende Email bekommen:
\"Unsere Fahrzeuge sind Vollkaskoversichert. Da es in Namibia jedoch
keine Versicherungpflicht gibt, muss immer ein Selbstbehalt hinterlegt werden.
Und dann:
Der volle Kautionsbetrag ohne AEDC Versicherung für den angebotenen
Fahrzeugtyp beträgt N$ 14000.00

Bei jeglichen Schaeden haben wir also zugang zu maximal N$ 14 000.00.
> Wenn Ihnen das Risiko jedoch zu hoch ist, koennen Sie eine
> Zusatzversicherungen zum reduzieren, der Kaution herrausnehmen.

.
Was bedeuten denn die Begriffe \"Vollkaskoversicherung\" und Kaution in diesem Kontext?
Gruß
Helmut :dry:<br><br>Post geändert von: GSHelmut, am: 31/07/2006 22:44
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31 Jul 2006 23:36 #20939
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  • joeheinz am 31 Jul 2006 23:36
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Hallo Helmut,

nach meinem Verständnis nichts anderes als hier in Deutschland- die Vollkasko deckt alle Schäden ab (natürlich außer den grob Fahrlässigen), halt mit einem gewissen Selbstbehalt.
Dieser Selbstbehalt (oder eben Kaution) kann durch Zusatzzahlungen reduziert werden. Das lassen sich die Vermieter meist gut bezahlen. Wichtiger wäre, stattdessen Reifen und Glas zu versichern.

Namforiker, berichtigt mich falls ich hier falsch liegen sollte.

Grüße,
Joe
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01 Aug 2006 12:45 #20960
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  • GSHelmut am 31 Jul 2006 22:40
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Hallo Joe,
Das stimmt nicht. Habe jetzt eine Erklärung von dem Vermieter:
.
Leider ist zwischen dem Begriff Vollkaskoversichert in Deutschland, zu Namibia ein grosser Unterschied.
Bei uns muss immer ein Selbstbehalt gezahlt werden, obwohl es Vollkasko Versicherung genannt wird.
Dieses kommt daher, dass es keine Fahrzeugversicherungpflicht bei uns gibt.
Es sind nur +/- 25% der Fahrzeuge bei uns im Land versichert und daher tragen die Versicherungsgesellschaften sehr hohe Kosten.
Bei jedem Unfall jeglicher Art muss bei uns ein Selbsbehalt gezahlt werden
.
.
Bei uns kommt das in etwa einer Teilkasko gleich.
Gruß
Helmut :dry:
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01 Aug 2006 13:29 #20971
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  • joli am 01 Aug 2006 13:29
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Hallo Joe, hallo Helmut,
das ist ein leider immer wiederkehrendes Problem: unsere deutsche Vorstellung vom Vollkasko-Begriff stimmt nicht mit der südafrikanischen / namibischen Versicherungswirklichkeit überein.

Es gibt dort wesentlich mehr Leistungsausschlüsse: z.B. Wildschäden, Unterbodenschäden, Glasschäden, Reifenschäden und Diebstahlschäden sind normalerweise nicht mitversichert, d.h. in diesen Fällen haftet der Mieter in unbegrenzter Höhe - unabhängig von der individuell vereinbarten Selbstbeteiligung und unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit.

Bei allen anderen, versicherten Schäden leistet der Versicherer abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, aber auch nur dann, wenn der Schaden nicht grob fahrlässig verursacht wurde.

Grobe Fahrlässigkeit wird regelmäßig dann unterstellt, wenn man mit dem Auto ohne Fremdbeteiligung von der Straße abgekommen ist ( meist ist das dann ein Überschlag mit erheblichem Schaden) - Vorwurf: zu schnell gefahren. Das stimmt eigentlich auch iaR, nur: der namibia-unerfahrene Fahrer hat meist gar kein Gespür dafür, dass er u.U. zu schnell ist. Diese Unerfahrenheit als grobe Fahrlässigkeit auszulegen, halte ich für problematisch. Nur: auch das nutzt nichts - es wird nach namibischem Recht geurteilt und dort sieht man das eben anders.

Warum den langen Sermon? - Ich möchte damit begründen, weshalb es empfehlenswert ist, den Mietwagen hier in D zu buchen, weil dann das deutsche Versicherungs- bzw. Schadenersatzrecht gilt.

Da gibt es zwar auch noch einen Haken: egal, was man hier in D vereinbart hat - vor Ort bekommt man einen Mietwagen nur dann ausgehändigt, wenn man die dortigen Vermiet- und Versicherungsbedingungen akzeptiert; damit besteht ein Widerspruch zwischen dem deutschen und dem namibischen Mietvertrag. Dank des deutschen Reiserechts wird dann aber zumeist der deutsche Vertragstext zugrunde gelegt.

Meist kommt es aber gar nicht erst zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, weil die namibischen Vermieter im Wissen um die \"Schnelligkeit\" der namibischen Justiz und die negativen Folgen der Veröffentlichung sehr viel kundenfreundlicher sind als wir es hier in D kennen.

Eine weitere Möglichkeit, den Unwägbarkeiten des namibischen Schadenersatzrechtes weitestgehend zu entgehen, ist der Erwerb der Lufthansa Gold Card oder der Mercedes Card, da beide Kreditkarten zu sehr günstigen Konditionen mit Versicherungsleistungen verbunden sind (LH) oder werden können (Mercedes), die auch für namibische Mietfahrzeuge einen Vollkaskoschutz nach deutschem Recht beinhalten.

Gruß Joli
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01 Aug 2006 13:57 #20977
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  • GSHelmut am 31 Jul 2006 22:40
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Hallo Joli,
Danke für diese detaillierte Erklärung. Kam gerade noch rechtzeitig.
Ich bin im Besitz der LH Gold Card (Senator status). Bedeutet das dass ich damit den Wagen in Namibia buchen kann oder soll ich ihn trotzdem in D buchen.
Gruß
Helmut
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01 Aug 2006 15:37 #20991
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Hallo Helmut,
dann kannst Du ihn auch in Namibia buchen, denn Du hast ja in jedem Falle die LH Gold Card -Vollkaskoversicherung im Rücken, d.h. aber dennoch: nur dann, wenn der Mietwagen mit der LH-Gold Card bezahlt wird !! Zumindest ist das bei der Mercedes Card so. Diese Gültigkeitsvoraussetzung ist NICHT dadurch erfüllt, dass Du vor Ort die vereinbarte Kaution mittels Kreditkarten-Abdruck hinterlegst, sondern nur dann, wenn die verlangte Tagesrate für das Auto mit der entsprechenden Karte bezahlt wird. Weiterer Hinweis: schau nach, für wie lange der Mietwagenvertrag läuft. Die Kreditkartenversicherungen begrenzen die Vollkasko-Versicherung üblicherweise auf 30 Tage.
Gruß Joli
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