Hallo Joe, hallo Helmut,
das ist ein leider immer wiederkehrendes Problem: unsere deutsche Vorstellung vom Vollkasko-Begriff stimmt nicht mit der südafrikanischen / namibischen Versicherungswirklichkeit überein.
Es gibt dort wesentlich mehr Leistungsausschlüsse: z.B. Wildschäden, Unterbodenschäden, Glasschäden, Reifenschäden und Diebstahlschäden sind normalerweise nicht mitversichert, d.h. in diesen Fällen haftet der Mieter in unbegrenzter Höhe - unabhängig von der individuell vereinbarten Selbstbeteiligung und unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit.
Bei allen anderen, versicherten Schäden leistet der Versicherer abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, aber auch nur dann, wenn der Schaden nicht grob fahrlässig verursacht wurde.
Grobe Fahrlässigkeit wird regelmäßig dann unterstellt, wenn man mit dem Auto ohne Fremdbeteiligung von der Straße abgekommen ist ( meist ist das dann ein Überschlag mit erheblichem Schaden) - Vorwurf: zu schnell gefahren. Das stimmt eigentlich auch iaR, nur: der namibia-unerfahrene Fahrer hat meist gar kein Gespür dafür, dass er u.U. zu schnell ist. Diese Unerfahrenheit als grobe Fahrlässigkeit auszulegen, halte ich für problematisch. Nur: auch das nutzt nichts - es wird nach namibischem Recht geurteilt und dort sieht man das eben anders.
Warum den langen Sermon? - Ich möchte damit begründen, weshalb es empfehlenswert ist, den Mietwagen hier in D zu buchen, weil dann das deutsche Versicherungs- bzw. Schadenersatzrecht gilt.
Da gibt es zwar auch noch einen Haken: egal, was man hier in D vereinbart hat - vor Ort bekommt man einen Mietwagen nur dann ausgehändigt, wenn man die dortigen Vermiet- und Versicherungsbedingungen akzeptiert; damit besteht ein Widerspruch zwischen dem deutschen und dem namibischen Mietvertrag. Dank des deutschen Reiserechts wird dann aber zumeist der deutsche Vertragstext zugrunde gelegt.
Meist kommt es aber gar nicht erst zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, weil die namibischen Vermieter im Wissen um die \"Schnelligkeit\" der namibischen Justiz und die negativen Folgen der Veröffentlichung sehr viel kundenfreundlicher sind als wir es hier in D kennen.
Eine weitere Möglichkeit, den Unwägbarkeiten des namibischen Schadenersatzrechtes weitestgehend zu entgehen, ist der Erwerb der Lufthansa Gold Card oder der Mercedes Card, da beide Kreditkarten zu sehr günstigen Konditionen mit Versicherungsleistungen verbunden sind (LH) oder werden können (Mercedes), die auch für namibische Mietfahrzeuge einen Vollkaskoschutz nach deutschem Recht beinhalten.
Gruß Joli