THEMA: Mietwagenkaution
02 Apr 2006 18:50 #14291
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  • Yoshikawa am 02 Apr 2006 18:50
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Hähä Joli,

Rechtstheoretiker ist gut :) Aber diesmal trifft Dein Kommentar nicht so recht. Natürlich hast Du Recht, auf die Vielzahl der problemlos abgewickelten Mieten hinzuweisen. Mir geht es ja auch gar nicht darum, berechtigte Ansprüche hinsichtlich von mir verursachter Schäden abzuwälzen.

Allerdings ist die von mir geschilderte Miet- und Belastungssituation gerade dann von entscheidender Bedeutung, wenn es Probleme gibt. Da die Kreditkartenfirma Ansprüche von Autovermietungen nicht zurückweist, ist man auf die korrekte Abwicklung seitens des Vermieters angewiesen. Und dieser Vermieter weist sein Kunden NICHT darauf hin, dass die Entscheidung über ggf. noch geltend zu machende Ansprüche erst nach Transport des Fahrzeuges von Namibia nach Südafrika erfolgt. Dies natürlich unabhängig von der Frage, was die Windhoeker Vertretung gegenüber dem Kunden erklärt hat.

Ich habe bisher auch noch keine absolut negativen Erfahrungen gemacht. Ich gehe auch davon aus, dass mein Vermittler in Deutschland, den ich um Hilfe in der Angelegenheit gebeten habe, zumindest eine Rechnung besorgen kann. Worauf ich aufmerksam machen wollte, ist die Tatsache, dass man als Kunde das Transportrisiko NACH ABNAHME des Fahrzeuges unter Umständen ebenfalls noch trägt. WENN entweder Transporteur und/oder Autovermietung halt in die Versuchung kommt...

Meine Schlussfolgerung für die nächsten Reisen kommt deshalb zustande, weil ich es für erfolgversprechender halte, vor Ort mit den tatsächlich zu einer abschließenden Entscheidung befugten Leuten zu verhandeln.

Gruß, Michael

Post geändert von: Yoshikawa, am: 02/04/2006 18:51<br><br>Post geändert von: Yoshikawa, am: 02/04/2006 18:53
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02 Apr 2006 19:47 #14294
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  • Hiluchs am 02 Apr 2006 19:47
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Und dieser Vermieter weist sein Kunden NICHT darauf hin, dass die Entscheidung über ggf. noch geltend zu machende Ansprüche erst nach Transport des Fahrzeuges von Namibia nach Südafrika erfolgt. Dies natürlich unabhängig von der Frage, was die Windhoeker Vertretung gegenüber dem Kunden erklärt hat.
Fraglich ist aber, ob sich die ZA-Vermietung nicht die Verzichtserklärung der Windhoeker Vertretung zurechnen lassen muß.
So wäre es nach deutscher Rechtslage, wenn im Vertrag mit der ZA-Vermietung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde!
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15 Apr 2006 14:32 #15205
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  • Yoshikawa am 02 Apr 2006 18:50
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Hallo zusammen,

ich will hier jetzt noch der Vollständigkeit halber den Ausgang meiner Geschichte erzählen. Mein von mir um Hilfe gebetener deutscher Vermittler hat die Sache geklärt. Bei den in Rechnung gestellten Beträgen handelte es sich nicht, wie von mir zunächst vermutet, um die nachträgliche Berechnung von Schadensreparaturen, sondern um Gebühren.

Während die Vertragsgebühr und die Gebühr für den zusätzlichen Fahrer unstrittig sind, wurde noch eine Airport Surcharge in Höhe von 720 R sowie eine Cross Border Authorization in Höhe von 3.000 R in Rechnung gestellt. Von Letzterer hatte ich noch nie gehört, und sie war uns auch in den vergangenen Urlauben nie in Rechnung gestellt worden. Betragsmäßig war sie wohl weit überhöht und wurde aus Kulanzgründen noch unter den eigentlich üblichen Betrag gesenkt. Die Airport Surcharge wurde unberechtigt erhoben und nachträglich storniert.

Gelernt habe ich daraus, beim nächsten Urlaub im Voraus nach der Höhe ggf. zusätzlich anfallender Gebühren zu fragen.

Das Auto hatte ich bei Iwanowski gebucht, über deren Einsatz und Abwicklung der Angelegenheit ich mich nur voll des Lobes äußern kann.

Gruß, Michael
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15 Apr 2006 15:42 #15208
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  • joli am 15 Apr 2006 15:42
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Hallo Michael,
obwohl sich ja die anfänglichen Befürchtungen nicht bestätigt haben, ist Deine Erfahrung doch sehr hilfreich. Und ich finde es ausgesprochen fair von Dir, dass Du hier auch über den letztlich dann doch guten Ausgang der Angelegenheit berichtest.
Gruß Joli
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