Hallo Ritchi,
Deine Frage kann man allgemeingültig nicht beantworten, da es davon abhängt, bei welchem Vermieter Du das Auto buchst. Ich schildere jetzt unsere Erfahrung in diesem Jahr. Es war unsere siebente Reise in den Süden Afrikas, und ich dachte, ich wäre mittlerweile hinsichtlich Automiete mit allen denkbaren Konstellationen konfrontiert worden. Das war jedoch nicht so. Namen werde ich noch nicht nennen, da der Vorgang noch nicht abgeschlossen ist.
Wir haben bei einem deutschen Reiseanbieter einen für Camping ausgerüsteten 4x4 gemietet. Der Verleiher war eine internationale Autovermietung. Bei der Ankunft wurde –dies ist meines Wissens bei allen großen internationalen Vermietern so- meine Kreditkartendaten in den Vertrag einkopiert. In diesem Vertrag habe ich die Anwendung südafrikanischen Rechts (inkl. dortigen Gerichtsstand) akzeptiert.
Bei der Rückgabe wurden die Vollzähligkeit der Ausrüstung und der Zustand des Autos geprüft und für gut befunden. Die vorhandenen zusätzlichen Beschädigungen nach vier Wochen Busch wurden als „Doesn`t matter“ abgetan. Das hat mich zwar verwundert, aber ich habe mir diesen Zustand vom Verantwortlichen am Schalter auf dem Übergabeprotokoll bestätigen lassen.
Ohne irgendeine Rechnungsstellung wurde mir nun zwei Monate später von einer Vertretung des Vermieters in Südafrika meine Kreditkarte mit einem nicht unerheblichen Betrag belastet. Zu unserem Glück passen die von uns verursachten und dokumentierten Schäden so ungefähr zu der Summe. Da ich aber so ganz ohne Rechnung nicht einfach nachgeben wollte, habe ich der Zahlung gegenüber meiner Kreditkartenfirma widersprochen.
Diese hat mir nun geantwortet: „ Sie haben eine Belastung durch eine Autovermietung reklamiert. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Übernahme des Mietwagens eine Vertrag mit der Autovermietung abgeschlossen haben. Dieser Vertrag berechtigt die Autovermietung, alle anfallenden Kosten über die angegebene Kreditkarte einzuziehen. Dies gilt auch für Kosten, die bei Rückgabe des Fahrzeugs noch nicht verrechnet wurden.“
Problematisch sind in diesem Zusammenhang nun folgende Punkte:
Als erstes ist es eine Unverschämtheit, Kosten ohne Rechnung einzuziehen.
Zweitens hat man als Kunde in dieser Vertragskonstellation nahezu keine Möglichkeit, widerrechtlich eingezogene Beträge zurück zu erhalten, da der Gerichtsstand Südafrika ist. Die entstehenden Kosten trägt keine Standardversion einer deutschen Rechtsschutzversicherung.
Drittens ist man völlig schutzlos gegenüber eventuellen, beim Rücktransport nach Südafrika entstandenen, zusätzlichen Schäden. –Im alten Forum war vor einiger Zeit einmal ein Posting über eine kaputte Stoßstange, die bei der Übergabe noch nicht kaputt gewesen sein soll. Beim Rangieren auf den oder vom Transporter entstanden?
Ich war zwar noch nicht beim Anwalt, aber ich gehe davon aus, dass der deutsche Vermittler in dieses Problem nicht einbezogen werden kann, da er ja die Leistung –Bereitstellung eines Fahrzeuges zum vereinbarten Termin und Preis- erbracht hat.
Für mich persönlich werde ich nach jetziger Sachlage die Konsequenz so ziehen, dass ich in Zukunft keine internationale Autovermietung mehr in Anspruch nehmen werde, da ich bei allen schon Fahrzeuge mit südafrikanischer Zulassung bekommen habe. Ich werde nicht mehr am Wochenende an- und abreisen, sondern in der Wochenmitte, damit ich alle etwaigen Probleme mit der namibischen Firma vor Abflug abschließend klären kann.
Gruß, Michael