THEMA: Mietwagenkaution
02 Apr 2006 10:31 #14249
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  • ritchi am 02 Apr 2006 10:31
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Ich habe bei Iwanowski (afrika.de) unter \"Ihre Meinung \" -
Kundenbewertung - Mietwagen mir mal eben die einzelnen
Ergebnisse angesehen.
Da ist mir aufgefallen das doch der eine oder andere Verleiher
dem Kunden seine Kreditkarte im nachhinein noch mit nicht
gerade niedrigen Beträgen belastet.(Ohne Rechnung)
Kann man dieses Sache nicht umgehen indem man sich den
Schein der Kaution bei Rückgabe des Wagens aushändigen läßt?
Das setzt natürlich voraus der Wagen ist O.K. bei der Rückgabe.
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02 Apr 2006 10:35 #14250
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  • Axel am 02 Apr 2006 10:35
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Normalerweise gibt der Vermieter den Beleg zurück oder er wird vernichtet.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
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02 Apr 2006 12:19 #14262
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  • Yoshikawa am 02 Apr 2006 12:19
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Hallo Ritchi,

Deine Frage kann man allgemeingültig nicht beantworten, da es davon abhängt, bei welchem Vermieter Du das Auto buchst. Ich schildere jetzt unsere Erfahrung in diesem Jahr. Es war unsere siebente Reise in den Süden Afrikas, und ich dachte, ich wäre mittlerweile hinsichtlich Automiete mit allen denkbaren Konstellationen konfrontiert worden. Das war jedoch nicht so. Namen werde ich noch nicht nennen, da der Vorgang noch nicht abgeschlossen ist.

Wir haben bei einem deutschen Reiseanbieter einen für Camping ausgerüsteten 4x4 gemietet. Der Verleiher war eine internationale Autovermietung. Bei der Ankunft wurde –dies ist meines Wissens bei allen großen internationalen Vermietern so- meine Kreditkartendaten in den Vertrag einkopiert. In diesem Vertrag habe ich die Anwendung südafrikanischen Rechts (inkl. dortigen Gerichtsstand) akzeptiert.

Bei der Rückgabe wurden die Vollzähligkeit der Ausrüstung und der Zustand des Autos geprüft und für gut befunden. Die vorhandenen zusätzlichen Beschädigungen nach vier Wochen Busch wurden als „Doesn`t matter“ abgetan. Das hat mich zwar verwundert, aber ich habe mir diesen Zustand vom Verantwortlichen am Schalter auf dem Übergabeprotokoll bestätigen lassen.

Ohne irgendeine Rechnungsstellung wurde mir nun zwei Monate später von einer Vertretung des Vermieters in Südafrika meine Kreditkarte mit einem nicht unerheblichen Betrag belastet. Zu unserem Glück passen die von uns verursachten und dokumentierten Schäden so ungefähr zu der Summe. Da ich aber so ganz ohne Rechnung nicht einfach nachgeben wollte, habe ich der Zahlung gegenüber meiner Kreditkartenfirma widersprochen.

Diese hat mir nun geantwortet: „ Sie haben eine Belastung durch eine Autovermietung reklamiert. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Übernahme des Mietwagens eine Vertrag mit der Autovermietung abgeschlossen haben. Dieser Vertrag berechtigt die Autovermietung, alle anfallenden Kosten über die angegebene Kreditkarte einzuziehen. Dies gilt auch für Kosten, die bei Rückgabe des Fahrzeugs noch nicht verrechnet wurden.“

Problematisch sind in diesem Zusammenhang nun folgende Punkte:
Als erstes ist es eine Unverschämtheit, Kosten ohne Rechnung einzuziehen.
Zweitens hat man als Kunde in dieser Vertragskonstellation nahezu keine Möglichkeit, widerrechtlich eingezogene Beträge zurück zu erhalten, da der Gerichtsstand Südafrika ist. Die entstehenden Kosten trägt keine Standardversion einer deutschen Rechtsschutzversicherung.
Drittens ist man völlig schutzlos gegenüber eventuellen, beim Rücktransport nach Südafrika entstandenen, zusätzlichen Schäden. –Im alten Forum war vor einiger Zeit einmal ein Posting über eine kaputte Stoßstange, die bei der Übergabe noch nicht kaputt gewesen sein soll. Beim Rangieren auf den oder vom Transporter entstanden?

Ich war zwar noch nicht beim Anwalt, aber ich gehe davon aus, dass der deutsche Vermittler in dieses Problem nicht einbezogen werden kann, da er ja die Leistung –Bereitstellung eines Fahrzeuges zum vereinbarten Termin und Preis- erbracht hat.

Für mich persönlich werde ich nach jetziger Sachlage die Konsequenz so ziehen, dass ich in Zukunft keine internationale Autovermietung mehr in Anspruch nehmen werde, da ich bei allen schon Fahrzeuge mit südafrikanischer Zulassung bekommen habe. Ich werde nicht mehr am Wochenende an- und abreisen, sondern in der Wochenmitte, damit ich alle etwaigen Probleme mit der namibischen Firma vor Abflug abschließend klären kann.

Gruß, Michael
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02 Apr 2006 14:26 #14274
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  • ritchi am 02 Apr 2006 10:31
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Hallo Michael

Dir sei erst mal gedankt für Deinen Erfahrungsbericht
er zeigt wie es einem nicht ergehen sollte.
Wir haben Safe Car´s gebucht, und den Supercover dazu.
Aber der schützt ja auch nicht vor allen Widrigkeiten.
Doch vielleicht hat hier jemand schon Erfahrungen
mit Safe car´s.
Ich gehe bei einem Übergabeprotokoll davon aus
das es verbindlich ist. Das ist dann wahrscheinlich
aber Deutsches Rechtsempfinden.

Und hoffentlich klärt sich diese Sache für Dich noch auf
eine angenehme Weise.

Gruß Ritchi
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02 Apr 2006 14:33 #14276
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  • Axel am 02 Apr 2006 10:35
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Wir hatten diese Themen schon häufiger. Ein Problem ist m.E. das vor Ort div. Papiere vorgelegt und unterschrieben werden, die ggf. die Buchung und ihre rechtl. Möglichkeiten in der BRD aushebeln. Ohne diese Unterschrift gibt es kein Auto. Außerdem sind die Ausnahmeregeln (nach Anbieter, Auto verschieden) meist so, dass bei Schäden auch bei Supercover der Mieter zahlt. Ich empfehle in diesem Fall, die oft englisch verfassten Papiere trotz Müdigkeit genau bis zur letzten Seite(Rückseite) zu lesen und notfalls nachzufragen. Bei manchen Vermietern empfiehlt sich dann, den Autohof nicht zu verlassen:evil: .
Unfälle ohne sichtbare Tier/Kfzschleifspuren werden manchmal als zu schnelles usw. Fahren bezeichnet, und das ist nie versichert, also immer voller Kfz preis, egal welches Cover
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02 Apr 2006 14:43 #14278
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  • Hiluchs am 02 Apr 2006 14:43
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Mir fällt da jetzt eine Möglichkeit ein, mit der man eine viel spätere Abbuchung umgehen kann, abgesehen davon dass man sich natürlich einen seriösen Vermieter suchen sollte. Aber den erstmal finden...

Soweit z.B. mit der Kreditkarte keine Kfz-Versicherungen verbunden sind (dann hättet ihr das Problem nicht unbedingt), könnte man doch einfach eine separate Kreditkarte für die Anmietung verwenden. Am besten eine Guthabenkarte bzw. Karte mit sehr geringem Limit. Sobald man wieder in Deutschland ist, könnte man die Karte sofort kündigen und zurückgeben.

Das müsste eigentlich abhelfen, denn der Kautionsbetrag kann ja nicht Ewigkeiten gesperrt sein...

Was meint Ihr?

Grüße!
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