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THEMA: Autos, Nächte und Musik
15 Mär 2007 15:14 #33326
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  • sammy am 15 Mär 2007 15:14
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Hallo Bärbel,
auch wenn Du bei einem deutschen Veranstalter den Wagen buchst wird der Gerichtsstand trotzdem Namibia sein. Weil die Veranstalter hier mit den Autovermietern in Namibia nur zusammenarbeiten. Der Vorteil hier zu buchen ist nur Du hast einen festen Europreis und evtl. bei einem Schaden den Veranstalter als Ansprechpartner.
Und ich kann Carsten nur zustimmen, durch eine direkte Anfrage beim Vermieter war der Mietpreis um einiges günstiger als in der Preisliste angegeben.
Versuche es einfach mal. Und genügend Adressen gibt es hier:
www.natron.net/

liebe Grüße
Petra
Gott gab den Europäern die Uhr und den Afrikanern die Zeit

unsere Website: SAMMY FAMILY
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16 Mär 2007 08:32 #33355
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  • konno am 16 Mär 2007 08:32
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Im Aba Huab Camp ist es immer toll, wenn die Belegschaft fuer einen singt. Einfach an der Rezeption nachfragen. Ich gehe davon aus, dass alle(sagen wir viele) Nacobta und community Campsites zugang zu Menschen haben, die trad. Vorfuehrugnen veranstalten.
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16 Mär 2007 10:22 #33360
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  • Ulli am 16 Mär 2007 10:22
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@Petra,

ich bin zwar kein Mietwagenexperte, aber generell muss man nach meinem Kenntnisstand unterscheiden zwischen einer Buchung bei einem ReiseVERANSTALTER und einem ReiseVERMITTLER.

Bei der Buchung einer kompletten Reise bei einem Veranstalter unterliegt die Reise mit allen Einzelleistungen dem deutschen bzw. europäischen Reiserecht. Ein Vermittler ist nur Handlungsbevollmächtiger für einen Veranstalter oder Anbieter - und der kann seinen Sitz im Ausland haben.

Im Klartext: die Buchung eines Mietwagens bei einem deutschen Reiseveranstalter unterliegt zivilrechtlich auch deutschem Recht. Gerichtsstand ist dann in der Regel der Sitz des Veranstalters.

Gruss

Ulli
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16 Mär 2007 10:40 #33361
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  • Axel am 16 Mär 2007 10:40
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Ulli schrieb:
@Petra,

ich bin zwar kein Mietwagenexperte, aber generell muss man nach meinem Kenntnisstand unterscheiden zwischen einer Buchung bei einem ReiseVERANSTALTER und einem ReiseVERMITTLER.

Bei der Buchung einer kompletten Reise bei einem Veranstalter unterliegt die Reise mit allen Einzelleistungen dem deutschen bzw. europäischen Reiserecht. Ein Vermittler ist nur Handlungsbevollmächtiger für einen Veranstalter oder Anbieter - und der kann seinen Sitz im Ausland haben.

Im Klartext: die Buchung eines Mietwagens bei einem deutschen Reiseveranstalter unterliegt zivilrechtlich auch deutschem Recht. Gerichtsstand ist dann in der Regel der Sitz des Veranstalters.

Gruss

Ulli

Man möge dann gerne mal in die AGB´s diverser, auch hier vertretener Firmen sehen, die sich dort als Vermittler outen. Dazu kommt, um immer wieder gerne darauf hinzuweisen, das bei den meisten (allen?) Vermietern in NAM Papiere unterschrieben werden, die wenige durchlesen, das aber mal tun sollten. Damit wird dann NAM Recht anerkannt. Der deutsche Reiseveranstalter gibt die Möglichkeit der Einflußnahme auf seine Partner in NAM, die etwas größer ist als die des Kunden.
Ich gebe Ulli aber recht bei der vollständigen Buchung einer kompletten Reise incl aller Komponenten bei einem Veranstalter, der nicht nur Vermittler ist und bei keinerlei Unterschrift unter ein Papier in NAM außer den Übergabe Papiere des Wagens und wenn der Veranstalter explizit schriftlich darauf hinweist.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
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16 Mär 2007 11:16 #33362
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  • klausul am 16 Mär 2007 11:16
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Rein juristisch wird immer ein Vertrag vor Ort geschlossen mit dem lokalen Vermieter, er prüft die Führerscheindaten und er zieht die Sicherheitskaution ein. Einen verbindlichen Mietvertrag von Deutschland aus abzuschließen kenne ich in keinem einzigen Fall. Ergo entsteht ein Vertrag nach namibischen Recht.

Der Vermittler in Deutschland ist in soweit hilfreich, dass er zig Vermittlungen mit dem Vermieter tätigt, die natürlich im Streitfall ein schönes ökonomisches Gewicht darstellen, das ein nam. Vermieter nicht ohne Not gefährdet, aus meiner Sicht größere Chancen auf Kulanz.

Klaus
Vorsicht: infiziert mit virus namibiense
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