Ulli schrieb:@Petra,
ich bin zwar kein Mietwagenexperte, aber generell muss man nach meinem Kenntnisstand unterscheiden zwischen einer Buchung bei einem ReiseVERANSTALTER und einem ReiseVERMITTLER.
Bei der Buchung einer kompletten Reise bei einem Veranstalter unterliegt die Reise mit allen Einzelleistungen dem deutschen bzw. europäischen Reiserecht. Ein Vermittler ist nur Handlungsbevollmächtiger für einen Veranstalter oder Anbieter - und der kann seinen Sitz im Ausland haben.
Im Klartext: die Buchung eines Mietwagens bei einem deutschen Reiseveranstalter unterliegt zivilrechtlich auch deutschem Recht. Gerichtsstand ist dann in der Regel der Sitz des Veranstalters.
Gruss
Ulli
Man möge dann gerne mal in die AGB´s diverser, auch hier vertretener Firmen sehen, die sich dort als Vermittler outen. Dazu kommt, um immer wieder gerne darauf hinzuweisen, das bei den meisten (allen?) Vermietern in NAM Papiere unterschrieben werden, die wenige durchlesen, das aber mal tun sollten. Damit wird dann NAM Recht anerkannt. Der deutsche Reiseveranstalter gibt die Möglichkeit der Einflußnahme auf seine Partner in NAM, die etwas größer ist als die des Kunden.
Ich gebe Ulli aber recht bei der vollständigen Buchung einer kompletten Reise incl aller Komponenten bei einem Veranstalter, der nicht nur Vermittler ist und bei keinerlei Unterschrift unter ein Papier in NAM außer den Übergabe Papiere des Wagens und wenn der Veranstalter explizit schriftlich darauf hinweist.