Hi Claudia,
nur eine Kopie der Geburtsurkunde muss beglaubigt sein;
das Original ist ohne Beglaubigung gültig.
siehe hier >
www.auswaertiges-amt...anasicherheit/219522
Hinweis für Reisen mit Minderjährigen
Seit Oktober 2016 muss für Kinder unter 18 Jahren
Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen. Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden (alle Unterlagen ggfs. mit amtlicher Übersetzung ins Englische).
Gruß Gina