THEMA: Nicht gerechtfertigte Nachberechnung von EUROPCAR
11 Nov 2018 13:29 #538675
  • yanjep
  • yanjeps Avatar
  • Beiträge: 974
  • Dank erhalten: 1131
  • yanjep am 11 Nov 2018 13:29
  • yanjeps Avatar
Jedenfalls habe ich den Kontinent getroffen :whistle:

Yanjep
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
11 Nov 2018 13:31 #538676
  • pcb
  • pcbs Avatar
  • Beiträge: 130
  • Dank erhalten: 42
  • pcb am 11 Nov 2018 13:31
  • pcbs Avatar
yanjep schrieb:
Hast Du einen Gerichtsstand im Inland oder mußt Du Klage vor einem Gericht in Namibia erheben?

Yanjep

Johannesburg ist in Südafrika!!!
EUROPCAR ist Weltweit tätig. Gerichtsstand Weltweit.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
11 Nov 2018 13:47 #538680
  • travelNAMIBIA
  • travelNAMIBIAs Avatar
  • Beiträge: 30378
  • Dank erhalten: 28206
  • travelNAMIBIA am 11 Nov 2018 13:47
  • travelNAMIBIAs Avatar
Gerichtsstand Weltweit.
Der Gerichtsstand ist laut Europcar-AGBs immer in dem Land der Vertragsunterzeichnung, d.h. z.B. in Südafrika. Es handelt sich auch bei Europcar vielfach um Franchise, so dass z.B. Europcar in Deutschland rein gar nichts mit dem in Südafrika zu tun hat. Für Südafrika gilt z.B. "The parties consent to the jurisdiction of the Magistrates Court" (www.europcar.com/fil...chment/CGL_EN_ZA.pdf)

Viele Grüße
Christian
Vom 27. April bis 23. Mai 2024 nicht im Forum aktiv!
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
Folgende Benutzer bedankten sich: Logi
11 Nov 2018 13:48 #538681
  • Rockshandy
  • Rockshandys Avatar
  • Beiträge: 253
  • Dank erhalten: 237
  • Rockshandy am 11 Nov 2018 13:48
  • Rockshandys Avatar
Da scheint Europcar wohl Geld zu brauchen . . .
Wir waren bisher immer zufrieden, aber dieses Jahr in WDH erlebt : wir waren 15 min. vorm vereinbarten Abgabetermin bei Europcar, mussten aber ca. 30 min. warten, bis der einzige verfügbare Angestellte die beiden Wagen vor uns abgefertigt hatte. Nach Rückkehr kam die Endabrechnung mit einem berechneten Zusatztag, weil wir die Abgabefrist um 20 min. überschritten hätten. Wir haben uns zunächst mal an das Buchungsportal gewandt, über das wir gebucht hatten - und die haben das auch für uns klären können.

Was ich mich jetzt frage : wie kann man dem entgegenwirken ? Macht es z.B. Sinn, ein formloses Schriftstück vorzubereiten, auf dem man sich die tatsächliche Rückgabezeit und die Tankfüllung vom Angestellten unterschreiben lässt (abstempeln könnte ja schon wieder schwierig werden) ?
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
11 Nov 2018 13:55 #538682
  • yanjep
  • yanjeps Avatar
  • Beiträge: 974
  • Dank erhalten: 1131
  • yanjep am 11 Nov 2018 13:29
  • yanjeps Avatar
Die Geografie ist mir durchaus bekannt, ich habe schlicht das posting nicht genau gelesen. Sorry, aber für die Frage des Gerichtsstandes ist es völlig wurscht ob Namibia oder Südafrika.
Und ein kleines bißchen komplizierter ist es schon als "weltweit tätig = weltweiter Gerichtsstand".

Yanjep
Letzte Änderung: 11 Nov 2018 13:57 von yanjep.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
11 Nov 2018 14:13 #538685
  • pcb
  • pcbs Avatar
  • Beiträge: 130
  • Dank erhalten: 42
  • pcb am 11 Nov 2018 13:31
  • pcbs Avatar
yanjep schrieb:
Die Geografie ist mir durchaus bekannt, ich habe schlicht das posting nicht genau gelesen.

Hast Du überhaupt gelesen um was es hier geht?
Gerichtstand hin oder her. Mir völlig egal, das müsste sich dann die Rechtsabteilung von der Versicherung ansehen.
Wenn`s zu kompliziert wird sind die 90€ den Aufwand nicht wert, wenn aber eine Rechtsabteilung der Versicherung sagt: Ja macht Sinn, egal welcher Betrag, dann ist es überlegenswert, die Herrschaften von Europcar endlich munter zu Rütteln und sagen.....Leute so nicht!!!

LG
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
Folgende Benutzer bedankten sich: Logi