Nacho schrieb:
Hallo zusammen,
ist es schon mal jemandem von euch passiert, dass ein Flugausfall zu Folgekosten geführt hat?
Wenn wegen Aschewolken, Schnee oder Eis der Flug womöglich um mehr als einen Tag verschoben werden muss, kann das ja bei einer Selbstfahrerreise mit vorgebuchten Unterkünften bedeuten, dass mehrere kurzfristige Stornierungen und Umbuchungen anfallen......
alles was die Airline(s) mit dir vereinbart haben, müssen sie erfüllen (egal, was der Ausfallgrund ist) . Das bedeutet notwendige Übernachtungen im Hotel, Essen, Trinken, ... auf der Reise bis zum Endziel. Wenn sie selber nicht mehr fliegen hast du das Recht auf zeitnahen (Ersatz-)Transport zum Endziel, das muss nicht zwangsläufig die gleiche Airline sein, auch wenn die das immer behaupten.
Zeitnah und vergleichbar heißt gleiche Klasse + nächst möglicher Flug (auf der Route).
Ich hatte das leider auch schon mal, da blieb ich auch auf den weiteren Flugkosten (separat gebucht) sitzen , das waren zum Glück nur weniger als 50,-€ pro Person. Das gebuchte Hotel am Endziel konnte ich abschreiben für diese Nacht. Nur die Neubuchung der Fluges zum meinem Endziel wurde dann richtig teuer.
Eine höhere Gewalt (das ist jetzt z.B. nicht ein Schaden am Flugzeug etc.....) entbindet die nur von der pauschalierten Ausgleichszahlung nach EU261 (Verspätung, Ausfall) , der Rest der Ansprüche bleibt. Willkürlich gestrichene Flüge (machen die heute gerne mal wg. "Auslastung", geben das aber nie zu....) können allerdings zu weiteren Rechten und Schadensersatz führen, ist aber mühsam nachzuweisen, genau wie die "zeitnahe" Ersatzbeförderung.
Ab End-Ziel bist du somit wieder auf dich alleine gestellt, so wie ich auch mit den Kosten.
Bei Pauschal-Reisen, also z.B. Flug+Hotel+ etc..., kann das anders aussehen.