Seyko schrieb:
Wo siehst du das Problem, die Drohne gut gepolstert aufzugeben? Eine Mini 3 ist ja nun kein Grössengigant. Sehe da keine Schwierigkeiten.
Hi Guido,
valider Punkt, das wäre auch der Notfallplan. Hat aber auch Downsides:
- ich kenne 2 Personen, denen (vermutlich, könnte theorethisch auch in MUC passiert sein) an afrikanischen Airports Drohnen/ GoPros aus dem Aufgabegepäck anhanden gekommen sind. Claim bei der Airline brachte nichts mit Verweis auf man solle keine Wertgegenstände im Aufgabegepäck haben. Claim an die Versicherung... selbes Ergebnis
- die Mini 3 Pro hat einen extrem empfindlichen Gimbal. Meine Erstlieferung hatte einen gebrochenen Gimbal von Beginn an, DJI lieferte Ersatz, die 2. Drohne kippte während eines Starts nach vorne (Wind, aber in Limits)... nicht mal ein Kratzer, aber der Gimbal klang komisch. Einsenden brachte: Gimbalhaarriss, wurde auch kostenlos ersetzt. Klar, ich könnte die Mini in Originalverpackung mit Luftpolsterfolie zwischen die Kleidung geben, aber wenn ich mit OVP reise, will der Zoll in Namibia evtl was haben ^^
travelNAMIBIA schrieb:
Na ja, wenn Du keine andere Antwort als "die Drone ist im Handgepäck nicht erlaubt" erwartest, weißt Du ja jetzt woran Du bist. Also ab ins Aufgabegepäck.
Bleibt wohl wirklich nichts anderes übrig, oder halt mit QR fliegen...
Meine Hoffnug war halt, da ET mir einen Link schickte, der für die Elfenbeinküste ist, dass ich von anderer Stelle evtl ein "alles kein Problem hier bei uns in Addis" bekomme.
Nur weiß ich nicht mehr wo nachfragen. Mail von einem Addis Office finde ich keines. Und ein Anruf alleine genügt mir nicht, da habe ich noch eher Chancen mit den Bestimmungen auf der Website, die kein Verbot beschreiben.
Danke und liebe Grüße,
Markus