dergnagflow schrieb:
fordfahrer schrieb:
c) vom ausführenden Luftfahrt unternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor derplanmäßigen Abflugzeit unterrichtet, ..."
Und das Letzte " es sei denn" zählt für (a),(b) und (c).
Nein. tut es sicher nicht.
Es ist ein Unterpunkt von "c".
Es gibt keine Ausgleichszahlungen, wenn man mehr als 2 Wochen über einen annullierten Flug informiert wird.
Die Linie muss sich aber an den geschlossenen Beförderungsvertrag halten.
Schau dir bitte das Dokument hier an:
eur-lex.europa.eu/re....02/DOC_1&format=PDF
Da sind im Artikel 5 (Annullierung) die entsprechenden Unterpunkte i, ii und iii unter dem Absatz c eingerückt. Gelten also NUR für diesen.
Zudem steht in Absatz 2 Artikel 5 eindeutig: "Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet
werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung."
Und da sind auch keinerlei einschränkende Zeiten angeführt.
Der Anspruch auf Wahl zwischen einer entsprechenden Beförderung oder Erstattung des Reisepreises gemäß Artikel 8 bleibt selbstverständlich vollinhaltlich bestehen.
Das ist übrigens auch gelebte Praxis, wie ich mittlerweile aus zwei Fällen erleben musste. Hat mit Kulanz überhaupt nichts zu tun.
lg
Wolfgang
So sehe ich das auch.
Das Thema wurde hier doch schon x-Mal behandelt und die Verfahrensweise mitgeteilt, gerade dieses Jahr bei den gestrichenenen Dienstag- und Donnerstagflügen bei QR von DOH nach WDH, dass QR automatisch auf einen anderen Flug (meist einen Tag später, bei uns nach Rückfrage auf einen Tag früher) umbucht.
Vereinfacht dargestellt:
Erfolgt die Annulierung des Fluges bis zu 14 Tagen vor Abflug und es ergeben sich dadurch Flugzeitenverschiebungen entsprechend der EU Verordnung, so gibt es den neuen Flug + die Ausgleichszahlung bis zu 600€.
Erfolgt die Annulierung vor der 14 Tagesfrist so gibt es den neuen Flug aber keine Ausgleichszahlung.
(Dass QR den Fluggast nicht oder sehr spät informiert ist eine andere Sache.
Ich habe an anderer Stelle schon geschrieben, dass man seine Flüge in die App von "check my trip" einstellt, sofern von den Fluggesellschaften AMADEUS benutzt wird und man erhält über jede kleine Veränderung, Gatewechsel, etc. aktuelle Informationen aufs Smartphone.)
Gila