Ich hole mal diesen alten Thread nach oben, denn inzwischen gibt es diese Schlichtungsstelle ja (in dem von Marina verlinkten Artikel war das Ganze erst angedacht). Da mein Beitrag in dem Thread "Flugverspätung heute...." über die Suche sicher nicht gefunden werden kann, poste ich ihn hier auch noch mal:
Hier also meine Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle söp (
soep-online.de/ ):
Bei uns ging es nicht um eine Verspätung, sondern eine Verfrühung, ich zitiere mich mal selber aus meinem Reisebericht und ergänze einen kleinen Teil:
>>>
Gebucht war Eurowings Discover ab Frankfurt mit einem LH-Zubringerflug von Stuttgart. Mein schlechtes ökologisches Gewissen wird ein paar Tage vor Abflug beruhigt, da dieser Flug gestrichen und wir auf einen früheren umgebucht werden, der aber einen Tag später auch gecancelt und durch einen Zug ersetzt wird. Dieser Zug fuhr 5 Stunden früher los als unser gebuchter Flug abfliegen sollte. <<<
Simon (Panini) hier aus dem Forum - vielen Dank
- hatte mir auf Whatsapp auf mein Gejammer hin geschrieben, dass man auch für verfrühte Abreisen Entschädigung verlangen kann, und zwar seiner Meinung nach pro Person und Flug 250 €.
Daraufhin habe ich nach unserer Rückkehr zwei Einschreiben an LH geschickt mit Bitte um Erstattung von 2x250 € (die Flüge von Matthias und mir waren auf einem Ticket gebucht) sowie 2 x 25 € Verpflegungspauschale (in etwa so viel hat unser Essen am Flughafen gekostet, ich habe aber keinen Beleg eingereicht).
Natürlich bekam ich keine Antwort. Dann habe ich hier in diesem Thread von der Schlichtungsstelle gelesen und dachte, probieren kann nichts schaden. An dieser Stelle auch vielen Dank an skern & Co.
Das ganze Verfahren ist ziemlich einfach und völlig kostenlos, ich habe im November alle Daten und Unterlagen hochgeladen, bekam dann sofort eine Eingangsbestätigung mit der Mitteilung, dass alles geprüft wird. 2 Tage später kam ein Schreiben, dass der Schlichtungsantrag nun an LH weitergeleitet wurde. Im Februar kam eine Mail, dass sich alles verzögert wegen der vielen Fälle.
>>>Der Grund für die lange Wartezeit ist der außergewöhnlich starke Fallanstieg bei der söp im 2. Halbjahr 2022. Wie Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen können, lag der Falleingang in den Monaten Juli bis Dezember im Vergleich zum Vorjahr rund drei Mal höher.Diese extreme, seit Gründung der söp im Jahr 2009 einmalige Fallentwicklung ist eine gewaltige Herausforderung. Trotz personeller Verstärkung, prozessualer Optimierung und einem hohen persönlichen Einsatz des gesamten söp-Teams können wir aktuell längere Bearbeitungszeiten leider nicht vermeiden. <<<
Letzten Mittwoch kam dann folgendes Schreiben, das uns sehr erfreut hat
:
>>>Mit Schlichtungsantrag vom 06.11.2022 haben Sie eine Forderung in Höhe von insgesamt 550,00 EUR gegenüber Deutsche Lufthansa AG geltend gemacht. Deutsche Lufthansa AG hat nun mitgeteilt, dass Ihre Forderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in vollem Umfang anerkannt wird (Zahlung in Höhe von 550,00 EUR).
Aufgrund dieses „sofortigen Anerkenntnisses“ im Sinne von § 13 Abs. 4 Luftverkehrsschlichtungsverordnung erübrigt sich somit die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens einschließlich juristischer Prüfung durch die söp.Das Schlichtungsverfahren ist hiermit beendet. Wir danken für Ihr Vertrauen.
Die konkrete Abwicklung der Angelegenheit erfolgt nun direkt zwischen Ihnen und dem Unternehmen. Deutsche Lufthansa AG wird sich bei Ihnen melden oder direkt die Zahlung vornehmen, weshalb von Ihrer Seite nichts weiter zu veranlassen ist. Sollten Sie nach sechs Wochen keine Zahlung erhalten haben, können wir das Unternehmen erinnern.<<<
Der ganze Vorgang war einfach und von Seiten der söp höchst professionell durchgeführt. Für mich hat sich das alles wie
Zauberei angefühlt (vor allem nach unserem Theater mit SAA vor ein paar Jahren, wo ich schlussendlich einen RA eingeschaltet habe).
Hier noch die Erklärung der Kostenfreiheit für den Verbraucher - ich konnte es wirklich kaum glauben, dass es so etwas gibt:
>>>Für die Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren entsprechend den Vorgaben des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) kostenfrei. Eine den Reisenden zustehende Ausgleichszahlung/Entschädigung wird also weder durch Bearbeitungsgebühren, Erfolgshonorare noch durch eine zu berechnende Mehrwertsteuer reduziert. Zu tragen sind seitens der Verbraucher allenfalls ihnen entstehende Kosten für Porto und Kopien oder für gegebenenfalls von ihnen eingeschaltete Rechtsanwälte.
Die Finanzierung des Schlichtungsverfahrens übernehmen ausschließlich die im Trägerverein der söp zusammengeschlossenen Unternehmen. Sie betrachten das Angebot der Schlichtung als wichtigen Baustein ihres Kundenservice („Service plus“), der dann um so wichtiger ist, wenn trotz eines eigenen guten Beschwerdemanagements mal etwas „schief gelaufen“ ist.<<<
Viele Grüße von Bele