Hallo Rechtsexperten,
habe in den letzten Wochen mal wieder per e-mail div. Unterkünfte gebucht. Die dabei geschlossenen \"Verträge\" kennt jeder von euch.
Im optimalen Fall gibt es einen Anmeldevordruck, den man ausfüllt (oft mit Kreditkartendaten) und dann (mit oder ohne Unterschrift) zurückfaxt oder -mailt.
Sehr häufig (insbesondere bei Gästefarmen und anderen kleineren Unterkünften) bleibt es aber auch bei einem recht oberflächlichen e-mail-Wechsel, in dem man eine Unterkunft anfragt und dann mit dürren Worten eine Zusage bekommt. Oft weiß man von seinem \"Vertrags\"-Partner nicht mehr als Vor- und Zunamen. Häufig wird die Bezahlung vor Ort vereinbart, d. h. es werden keinerlei Kreditkarten- oder Kontodaten ausgetauscht. Welche Verbindlichkeit haben solche \"Verträge\" für beide Partner (außer der moralischen natürlich)? Da stehen auf der Internet-Homepage vielleicht noch Sätze für \"cancellation fees\" bzw. \"no-show-Gebühren\", aber wie sollten/können die jemals geltend gemacht werden, wenn man nicht auftaucht und der Gastgeber nicht mehr als Namen und e-mail-Adresse hat?
Ich würde so etwas niemals ausnutzen, dafür ärgere ich mich beruflich viel zu oft über Menschen, die sich zu etwas anmelden und dann einfach nicht auftauchen. Aber es könnte ja auch umgekehrt laufen. Man kommt auf einer Gästefarm an mit einer kurzen e-mail als \"Voucher\" in der Hand, aber der Gastgeber ist bereits \"fully booked\". Habe ich allerdings (außer in Etosha trotz regulärem Voucher) noch nie erlebt.
Dazu würde mich mal die Meinung einiger Forumsteilnehmer interessieren. Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Armin