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THEMA: Nissan Patrol GR günstig zu vermieten
20 Dez 2005 11:58 #9905
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  • Angela Volkner am 20 Dez 2005 11:58
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Wir vermieten privat günstig unseren Nissan Patrol GR mit Schlafdach, voll ausgerüstet, ab Ende Februar. Anfragen bitte per mail, da wir in Afrika unterwegs sind: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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20 Dez 2005 13:21 #9909
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  • Angela Volkner am 20 Dez 2005 11:58
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was hier nicht alles feilgeboten wird: Ford Sierras, Solarpanel, Malerone, "private" Leihwagen...
vermieten privat günstig

das geht so nicht. Entweder privat umsonst oder gewerblich "günstig". Aber dann bitte ordentlich angemeldet, gewerblich als Mietwagen versichert und versteuert! Alles andere ist "Schwarz" (in) Afrika und kann z.B bei einem Schadensfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden sehr teuer und unangenehm werden. Der Geschädigte wir sich in der Regel am Fahrer/ Mieter schadlos halten. D.h. der Verursacher wird dann evtl. in Namibia bleiben, bis der komplette Schaden (von wem auch immer) erstattet ist.
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20 Dez 2005 14:42 #9910
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  • Angela Volkner am 20 Dez 2005 11:58
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Hallo lieber Gast,
vom Prinzip her hast Du sicher recht - aber eben nur vom Prinzip her: man kann sein privates Auto ja auch gegen Übernahme der Selbstkosten an andere "vermieten" - oder besser verleihen. Die Haftpflicht- und Kaskoversicherung - so denn überhaupt gesondert abgeschlossen - kann man ebenfalls informieren, so dass es aus der Ecke wohl auch keinen Ärger gibt. Was meinst Du, wieviele Wohnmobilbesitzer in Deutschland ihre Mobilheime während des Jahres nach genau dieser Regelung an Dritte weitergeben, um ihre Unterhaltskosten für das Fahrzeug in den Griff zu bekommen. Es muss eben nur vermieden werden, dass in der Selbstkosten-Kalkulation Gewinn steckt - dann gilt das Ganze als Gewinnerzielungsabsicht, d.h. als gewerbliche Vermietung.
Gruß Joli
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20 Dez 2005 14:55 #9911
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  • Angela Volkner am 20 Dez 2005 11:58
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Ich stimme Dir zu Joli, allerdings ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht die einzige Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit.

Hinzutreten muß unter anderem eine Teilhabe am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Wer nur an Bekannte, aber insgesamt mit Gewinn vermietet, der wird zumindest dann nicht als Gewerbetreibender anzusehen sein, wenn diese Vermietung nicht ständig, d.h. das ganze Jahr abdeckend stattfindet, sondern sich der Gewinn mehr oder weniger zufällig ergibt, aber durchaus nicht unbeabsichtigt ist.

Insofern wäre die hier angebotene Vermietung wohl nach den vorliegenden Informationen keine gewerbliche!
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20 Dez 2005 15:53 #9914
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  • Angela Volkner am 20 Dez 2005 11:58
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ich würde davor warnen, geltendes Versicherungs- Straßenverkehrs- und Strafrecht bzw. die Rechtssprechung Namibias allzu sehr mit der deutschen zu vergleichen.

Ist das Fahrzeug in D angemeldet und versichert, dann hat die in Anspruch zu nehmende Person (Schadenverursacher) sicherlich solange in Namibia zu bleiben, bis alle Schadenersatzansprüche eines Unfallgegners beglichen sind.

Ist das Fahrzeug in Namibia angemeldet und versichert, kann und wird welche Versicherung auch immer bei Kenntnisnahme der Vermietung eines Fahrzeuges gegen Entgelt, jede Schadensübernahme ablehnen.
Eine Vermietung gegen Entgelt entspricht nach namibischer Rechtssprechung keiner einfachen Überlassung einer Sache, sondern einer gewerblichen Tätigkeit. Evtl. Ausnahmen sind auch in Namibia auf den engen "Bekanntenkreis" begrenzt. Ob eine zustandengekommene "Internetbekanntschaft" zum Zwecke der Vermietung gegen Entgelt ausreicht scheint fraglich.
Ein Fahrzeug ist demnach zum Zwecke der Vermietung nicht "domestic" sondern "industrial" zu versichern.

Abhilfe könnte eine vorübergehende gewerbliche Versicherung des Fahrzeuges schaffen. Dazu benötigt man wiederum eine Gewerbeanmeldung, die vom Ministry of Trade and Industry erteilt wird.

Es gibt in Namibia zudem mit dem NTB eine Regulierungsbehörde, welche geltendes Recht (z.B die Vermietung von Fahrzeugen) überwacht.
Das meint wiederum, dass jeder, der in Namibia gegen Entgelt ein Fahrzeug vermietet, beim NTB registriert sein muss. Dies nur nebenbei. Obgleich der stellv. Minister für Umwelt und Tourismus schon alle Unternehmen in Namibia dringend aufgefordert hat dabei zu helfen, illegale Aktivitäten im Tourismus aufzudecken.

Natürlich kann man jetzt sagen, da kriegt ja keiner mit und wenn alles gut geht kräht ja auch kein Hahn nach irgendeiner Bestimmung. Nur was ist im Falle des Falles?

Aber vielleicht meldet sich dazu ja der "Vermieter" nochmal.
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20 Dez 2005 17:47 #9920
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  • Angela Volkner am 20 Dez 2005 11:58
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Hallo Gast,

bist du ein namibischer Rechtsanwalt/Jurist? Wenn ja, dann würde ich mich gern mal mit dir per Mail in Verbindung setzen!


Gruß
Gast2
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