THEMA: Einwandern nach Namibia
25 Aug 2008 09:39 #76185
  • Jazzy
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  • Jazzy am 25 Aug 2008 09:39
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Hallo zusammen,

mein Name ist Grit und ich bin neu im Forum.
Seit Wochen lese ich schon begeistert Eure Beiträge, Tipps und Infos.
Ich bin selber eine Afrikasüchtige und war schon mehrmals in SA und Namibia.
Letztes Jahr habe ich dann ein Einwanderungsantrag für Sa gestellt und wollte eigentlich 2010 ca. dorthin auswandern.
Leider bin ich nun durch die ganzen Berichte über Zuma, die Inflation, die Stromausfälle, die steigende Kriminalität e.t.c. extrem verunsichert.
Ich habe irgendwie den Eindruck, in Namibia ist es um einiges besser.
Ist es zur Zeit möglich dort einzuwandern, ohne hunderttausende Euro zu investieren?
Kann man als Einwanderer eine Farm oder ähnliches kaufen ?

Da offensichtlich auch Namibier im Forum sind, die sich sehr gut auskennen, wäre ich sehr dankbar über ein paar Infos.

Vielen Dank.

MFG Grit
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25 Aug 2008 09:45 #76187
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  • travelNAMIBIA am 25 Aug 2008 09:45
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Hi Grit,

wenn Du die kurze Antwort haben willst: NEIN bzw. NEIN, nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen!

Ansonsten unten die Voraussetzungen. Such aber auch mal weiter im Forum, da findest Du schon eine Menge antworten.

Viele Grüße
Christian

P.S. Farmkauf ist nur in Minderheit mit einem lokalen Partner möglich. Andere Immobilien können frei gekauft werden.

Einwandern nach Namibia
Nachstehend finden Sie einige Informationen zur Einwanderung nach Namibia. Bitte wenden Sie sich für die aktuellsten Informationen an die zuständige Botschaft der Republik Namibia!

Grundsätzlich sind die namibischen Einwanderungsbestimmungen dahingehend ausgerichtet, dass Antragsteller bevorzugt behandelt werden, wenn diese durch Ihre Ausbildung, Fähigkeit und/oder fachspezifischen Kenntnisse zum ökonomischen und industriellen Wachstum beitragen können. Die namibischen Einwanderungsgesetzgebungen sind sehr streng geregelt, so dass eine Einwanderung nur unter Erfüllung sehr strikter Auflagen möglich ist.


Einwanderungsarten

Temporary Resident Permit
Begrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis welche meist auf max. 2 Jahre begrenzt ist. Ein Temporary Resident Permit wird hauptsächlich an Entwicklungshelfer und ähnliche Gruppen vergeben. Personen (auch Touristen) die sich länger als 90 Tage im Jahr in Namibia aufhalten wollen, müssen ein TRP beantragen. Es wird momentan eine Bearbeitungsgebühr von € 55 von der Botschaft in Berlin erhoben (04/2006). Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Monate.

Permanent Resident Permit
Uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung die alle Rechte und Pflichten eines namibischen Staatsbürgers mit Ausnahme des Wahlrechts einschließt. Nach 5 Jahren dauerhaften Aufenthaltes in Namibia kann ein namibischer Staatsangehörigkeits-Antrag gestellt werden. Das namibische Recht verbietet explizit eine doppelte Staatsbürgerschaft, auch wenn diese häufig vorkommt. Ein Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung kostet € 1.410 (04/2006).
Einwanderungskategorien

Arbeitskräfte
Alle Personen - zwischen 18 und 51 Jahren - die zum Zwecke der Arbeit einwandern wollen, müssen verbindliche Angebote von potentiellen Arbeitgebern vorweisen. Der Arbeitgeber muß genau dokumentierte Beweise vorlegen, dass die Stelle nicht von einem Namibier besetzt werden kann. Hierzu sind u.a. die Vorlage von geschalteten Stellen-Anzeigen etc. nötig. Personen über 51 Jahren, die nicht Rentner sind, qualifizieren sich derzeit nur in äußersten Ausnahmefällen für eine arbeitsbedingte Einwanderung nach Namibia.

Familienangehörige
Familienangehörige sind in den meisten Fällen qualifiziert zur Einwanderung nach Namibia, vorausgesetzt die Verwandten sind namibische Staatsbürger und/oder besitzen eine permanente Aufenthaltsgenehmigung. Die in Namibia lebenden Angehörigen müssen allerdings eine volle und verbindliche Bürgschaft für diese Person abgeben.

Ehepartner/Kindern
Ehepartner und Kinder qualifizieren für eine Einwanderung, unter der Bedingung, dass legale Beweise zum Beziehungsstand erbracht werden. Der in Namibia lebende Partner und/oder Elternteil muß eine Erklärung abgeben, dass er finanziell für die jeweilige Person aufkommen kann. Kinder bis 21 Jahre werden normalerweise automatisch bei Genehmigung eines Einwanderungsantrages eines Elternteils mit dem gleichen Status versehen.

Rentner
Rentner müssen umfangreiche (!!!) Vermögens- und/oder Einkommens- verhältnisse vorweisen und beweisen, daß Ihnen diese Mittel in Namibia zur Verfügung stehen und keinerlei Kosten für den namibischen Staat und die Bevölkerung durch eine Einwanderung entstehen. Hier wird meist ein Vermögen von bis zu N$ 10 Mio. (€ 1,1 Mio.) verlangt.

Finanziell unabhängige Personen
Es gelten folgende Voraussetzungen und Bestimmungen:
- Einfuhr eines Richtwertes von N$ 1,5 Mio. (ca. € 160.000), wovon US$ 100.000 (ca. € 70.000) für mindestens drei Jahre in die lokale Wirtschaft investiert werden müssen. Diese Investition kann sowohl in Form einer Einzahlung auf ein Kautionskonto als auch durch den Kauf einer Immobilie erfolgen. Nach Ablauf der drei Jahre, muss der Antragsteller Beweise für die o.g. Investition vorbringen. Versäumnis dieser Frist und/oder Beweiserbringung kann zum Entzug der Aufenthaltsgenehmigung führen.
- Entsagung jeglicher Vorhaben, ohne vorherige Genehmigung der Einwanderungsbehörden, Stellenangebote anzunehmen und/oder Gesellschaften zu gründen.
- Pflichtgemäße Benachrichtigung der Einwanderungsbehörden über jegliche Wohnsitzänderung, während der ersten drei Jahre.

Selbständige
Alle Personen die eine Geschäftsgründung in Namibia planen, müssen nebst Bürgschaft für Familie und Angehörige, folgende Bedingungen erfüllen:
- Einfuhr eines, durch die bearbeitende Behörde festgesetzten, Geldbetrages.
- Vorlage der folgenden Dokumente bei den Einwanderungsbehörden, 12 Monate nach Geschäftsgründung:
i) Gewinn- und Verlustaufrechnung durch einen zugelassenen Steuerberater oder Finanzbuchhalter
ii) Schriftliche Beweise, daß mindestens zwei Namibier, welche nicht zur Familie gehören, angestellt wurden und noch immer angestellt sind
iii) Schriftliche Beweise, daß der festgesetzte Geldbetrag eingebracht und investiert wurde

Geschäftspartner
Firmen bzw. Personen müssen nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten Beweise erbringen, daß die eingegangene Geschäftsbeziehung mit einer nimibischen Firma oder Gesellschaft, fruchtbar war und substantiell zum Wohl der Namibianischen Ökonomie beigetragen hat oder dass mindestens zwei Namibier, welche nicht zur Familie gehören, angestellt wurden und noch immer angestellt sind.
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Letzte Änderung: 25 Aug 2008 11:16 von travelNAMIBIA.
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