michael schrieb:Kein karätiger Anwalt in Deutschland wird sich mit einer solch niedrigen Schadenssumme (und im Auslands - Streitfall ist das eine nidrige Summe !) beschäftigen.
Hallo Michael,
da ich mich schon zu den \"karätigen\" dieses Berufsstands zähle, kann ich das so nicht stehen lassen:
Auch wenn ich mich natürlich viel lieber mit hohen Streitwerten beschäftige, sehe ich es als Ehrenpflicht jedes Anwalts, auch Mandate in dieser Größenordnung ordentlich zu bearbeiten.
Das geht bei Auslandsbezug natürlich nur, wenn der Anwalt bereits Kooperationspartner vor Ort hat oder sich selbst ausreichend mit dem fremden Rechtsgebiet auskennt. Wenn ich mich erst umfangreich in fremdes Recht einarbeiten muss, ist das natürlich irgendwann betriebswirtschaftlich nicht tragbar, selbst wenn man die von der Vergütungsordnung unterstellte Mischkalkulation berücksichtigt (Manches macht wenig Arbeit und bringt vergleichweise viel Geld, dafür ist es manchmal auch andersrum).
Ganz wichtig ist jedoch die offene Diskussion mit dem Mandanten über die voraussichtlichen Kosten und das Risiko. Einfach loszulegen und am Ende dem Mandanten die Rechnung über bei diesem Streitwert ca. 2.000 Euro zu präsentieren mit der Erklärung, dass imn Ergebnis nichts rauskam, ist unseriös. Der Mandant muss nach ordentlicher Beratung selbst entscheiden, ob er das Risiko des \"mit dem Schinken nach der Wurst werfen\" eingehen will.
@Faultier: Nicht falsch vestehen; ich habe keine Beziehung zu einem Anwalt in Namibia und versteh vom dortigen Recht auch nichts. Falls Du in einer Honorarvereinbarung natürlich meine Reisekosten nach Namibia übernehmen willst, bin ich zu manchem bereit
Im Ernst: Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Grüße
Helgi