Hallo,
wir standen voriges Jahr vor der gleichen Frage. Der vorläufige Pass ist ein rechtsgültiges Dokument, der hätte (in Hessen bereits ein aktueller) sogar für Herrn Bush gereicht.
Ihr könnt aber auch heiraten , und dem Standesbeamten sagen, wie ihr ab dann heißen wollt, mit nem Wisch zum Einwohnermeldeamt gehen, den neuen Pass für den Partner, der den Namen ändert bereits beantragen und ihn dann nach der Unterschrift bei der Hochzeit, dort vom Standesbeamten ausgehändigt bekommen... ( dann müsstet ihr aber das Ticket ändern lassen, war bei uns auch so, deshalb hat mein Mann (hört sich das gut an
) auch den vorläufigen beantragt.
Viel Spass bei der Planung
evy
PS: Ich meine mich zu erinnern der Reisepass muss das halbe Jahr über das Ausreisedatum hinaus gültig sein....zumindest in Namibia, Südafrika war es deutlich kürzer<br><br>Post geändert von: evy, am: 23/01/2006 19:46