Von LTU sollte aber allgemeine Gültigkeit besitzen...
... wusste gar nicht das ich meine persönliche Axt nicht mitnehmen darf... und wohin soll ich mit dem Flüssiggas....
Seit dem 1. Februar 2004 dürfen auf der Grundlage einer EU-Verordnung auf Flügen,
die von Deutschland ausgehen, nachfolgende Gegenstände nicht mit in die
Flugzeugkabine mitgenommen werden (Abschnitt 1) bzw. sind im aufgegebenen
Reisegepäck (Abschnitt 2)
verboten.
Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend; sie kann jederzeit ergänzt oder
verschärft werden. Für bestimmte Flüge können weitergehende Regelungen festgelegt
werden. Darüber hinaus sind die IATA-Gefahrgutvorschriften zu beachten.
Abschnitt 1: Verbotene Gegenstände in der Flugzeugkabine
1. Gewehre, Feuerwaffen & Waffen
Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern
oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
- Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.)
- Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
- Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte)
- Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen
- Signalpistolen
- Startpistolen
- Spielzeugpistolen aller Art
- Druckluftwaffen
- Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole
- Armbrüste
- Katapulte
- Harpunen und Harpunenabschussgeräte
- Viehtötungsapparate
- Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
- Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren.
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2. Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte
Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können,
einschließlich:
- Äxte und Beile
- Pfeile und Wurfpfeile
- Kanthaken
- Harpunen und Speere
- Eispickel
- Schlittschuhe
- Alle Feststell- oder Springmesser (unabhängig von der Klingenlänge)
- Messer aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es
als Waffe einsetzbar zu machen (unabhängig von der Klingenlänge)
- Fleischerbeile
- Macheten
- Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-
Rasierer mit Klingen in Kassette)
- Säbel, Schwerter und Degen
- Skalpelle
- Scheren
- Ski- und Wanderstöcke
- Wurfsterne
- Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden
können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser,
alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel,
Lötlampen.
3. Stumpfe Instrumente
Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:
- Baseball- und Softball-Schläger
- Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam - z.B. Knüppel, Gummiknüppel
und -stöcke
- Cricketschläger
- Golfschläger
- Hockeyschläger
- Lacrosseschläger
- Kajak- und Kanupaddel
- Skateboards
- Billardstöcke
- Angelruten
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- Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger,
Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts
4. Sprengstoffe und brennbare Stoffe
Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die
Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und
allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:
- Munition
- Sprengkapseln
- Detonatoren und Zünder
- Sprengstoffe und Explosivkörper
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
- Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
- Granaten aller Art
- Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff - in großen
Mengen.
- Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse
(einschließlich Kleinfeuerwerk (\"party poppers\") und Spielzeugpistolen mit
Zündplättchen)
- Überallzündhölzer
- Rauchkanister oder Rauchpatronen
- Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge,
Alkohol, Ethanol.
- Farbe in Sprühdosen
- Terpentin und Farbverdünner
- Alkoholische Getränke von mehr als 70% vol.
5. Chemische und toxische Stoffe
Alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit
von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine
Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:
- Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
- Ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
-
Abwehr- oder Betäubungssprays - z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas- Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
- Gifte
- Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien
und Viren
- Spontan entzündliches oder brennbares Material
- Feuerlöscher
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Abschnitt 2: Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck
- Sprengkörper, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und Sprengstoffe
- Gase: Propan, Butan
- Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol
- Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder,
Feuerwerkskörper, Fackeln
- Feuerzeuge
- Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur
Ausbesserung von Kfz-Karosserien
- Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut
- Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope
- Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien
- Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben<br><br>Post geändert von: Virus Africanum, am: 22/08/2007 13:42