R51 schrieb:
Hallo,
Da muss nichts geprüft werden. Wenn ich deutscher Staatsbürger bin und sich das deitsche Fahrzeug mit einem gültigen Carnet im Land befindet, ist es innerhalb der Gültigkeit des Carnet immer offiziell.
Da spielt es keine Rolle, ob ich ein Permanent Residenz Visa habe.
Führe ich das Fahrzeug ohne Carnet in das Land meiner PRP ein, gelten die Zollfristen des Importlandes.
Ist hier aber nicht der Fall, da Carnet Einfuhr.
VG
Da wäre ich mir mal nicht so sicher!
Jedes Land hat seine eigenen Zollgesetze und Staatsbürgerschaftsgesetze, worunter zumeist "Permanent Residence" fällt.
Einwohner mit Permanent Residence sind den Einheimischen zumeist gleichgestellt, sie haben aber auch keinerlei "Vorteile" oder Privilegien.
Ich spreche hier z.B. über Südafrika (als Doppelstaatler):
Die Südafrikanische Gesetzgebung verbietet explizit die Verwendung ausländischer Fahrzeuge innerhalb Südafrikas durch südafrikanische Staatsbürger. So ähnlich wird es möglicherweise in den SADC Staaten sein.
Deshalb lohnt es sich wohl, das vorab zu prüfen.
Man drückt in SA schon mal ein Auge zu, denn ich bin in Noordoewer schon mit Carnet und deutscher Nummer (Motorrad) nach SA gefahren, fahre aber auch regelmäßig mit NAM-Kennzeichen rüber. Beim Carnet sagte der Zollbeamte mir zum Abschied, er ließe mich zwar durch, aber ich solle keinen Unfall bauen, denn dann bekäme ich Schwierigkeiten.
Hier ist viel Grauzone, und man sollte zumindest richtig informiert sein.