Moin,
da hat strassenkind vollkommen recht. Es ist absolut unbedeutend, was jemand am Telefon verspricht oder was man selbst aus den Versicherungsunterlagen heraus liest oder lesen möchte oder ein Vermittler meint oder gar was in einem Forum für Einzelmeinungen publiziert werden. Versicherungen drücken sich wo es geht um jede Leistung und letztlich muss man im Zweifel die Leistung einklagen. Alles was man nicht beweisen kann, existiert nicht.
Um Sicherheit zu bekommen, ist es ratsam, seine Versicherung um eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft zu bitten. Klare Frage, klare Antwort.
Aufgrund dieser Diskussion zum obigen Thema habe ich in den letzten Tagen mehrfach Fragen zu meiner schon länger bestehenden Versicherung gestellt. Nachstehend zu Anregung.
A. Meine ersten Fragen:
1. Besteht mein Versicherungsschutz auch, wenn ich trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (wegen der Corona Pandemie) in ein betroffenes Land (z.B. im südlichen Afrika) reise und die Buchung vor Verhängung der Reisewarnung getätigt wurde?
2. Werden auch die Kosten für eine Covid19-Erkrankung im Ausland übernommen, wenn für das Land eine Reisewarnung bestanden hat bzw. nach Reiseantritt ausgesprochen wird oder eine Pandemie ausbricht?
3. Schützt mich die Versicherung gegen Vermögensschäden, wenn eine Rückreise aufgrund von staatlichen Eingriffen nicht mehr möglich ist bzw. nur gegen erhebliche Zusatzkosten (wie z.B. beim Rückholprogramms des Auswärtigen Amtes im Frühjahr) möglich ist?
Also im Prinzip: Wie bin ich in Sachen Corona Pandemie abgesichert.
Antwort A:
Gerne nehme ich Bezug auf Ihre Fragen:
1. Nein, wann die Reise gebucht wurde ist in diesem Fall irrelevant. Wenn für Ihr Reiseland eine Reisewarnung besteht, entfällt der Versicherungsschutz.
2. Nein, auch hier besteht kein Versicherungsschutz wenn eine Reisewarnung besteht.
3. Nein, hierzu gibt es jedoch generell keine Versicherung. Ereignisse von hoher Hand, bzw. stattliche Eingriffe, können nicht versichert werden.
B. Meine nächsten Fragen:
Wie verhält es sich, wenn ich die Reise nicht mehr antreten oder abbrechen möchte aufgrund einer nachträglich ausgesprochenen Reisewarnung durch das Auswärtige Amt, der Flug aber dennoch planmäßig durchgeführt wird. Greift die Versicherung dann auch?
Antwort B:
Die Reise-Rücktritts- und Reiseabbruchversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer schweren und unerwarteten Erkrankung Ihre Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen.
Wenn Sie die Reise auf Grund der Reisewarnung nicht antreten oder vorzeitig abreisen möchten, stellt dies keinen versicherten Grund da.
C. Meine letzten Fragen:
Bitte teilen Sie mir mit, ob der Versicherungsschutz auch bei Ausspruch auch bei folgenden Szenarien gilt:
1. Szenario: Nach der Buchung einer Reise ins südliche Afrika und auf der Anreise zum Flughafen bzw. unmittelbar vor Reiseantritt wird einer von uns bei einem vorgeschriebenen Corona-Test positiv getestet (evtl. auch falsch positiv), weist jedoch keinerlei Krankheits-Symptome auf. Gilt das ebenfalls schon als versicherte Erkrankung?
Damit würde ihm/uns die Einreise in das Zielland auf jeden Fall verweigert werden, wahrscheinlich wird sich sogar die kontrollierende Fluggesellschaft weigern, uns überhaupt zu transportieren. Die Reise könnte nicht stattfinden, müsste verschoben oder storniert werden.
2. Szenario: Kurz vor Reiseantritt würde einer von uns aufgrund eines Kontakts zu einem Corona-Erkrankten unter amtliche Quarantäne gestellt werden und könnte die Reise nicht wie geplant und gebucht antreten. Es wird eine Verschiebung oder gar Stornierung der Reise notwendig. Ist dieser Fall versichert?
3.Szenario: Ereignisse wie oben unter 1. oder 2. beschrieben treten während der Reise auf und wir brechen daher die Reise vorzeitig ab. Wie sieht es hier mit dem Versicherungs-Schutz aus?
Antwort C:
Im Rahmen Ihrer abgeschlossenen Versicherung stellt auch eine positive Testung am Corona-Virus ein versichertes Ereignis dar.
Dies gilt unabhängig vom Schweregrad der Erkrankung, selbst wenn Sie symptomfrei sind.
Quarantäne-Maßnahmen stellen jedoch kein versichertes Ereignis dar. Hierfür bieten wir Ihnen jedoch gerne ein entsprechendes Produkt an.
Natürlich hat jeder von uns seine eigenen Fragen und seine eigene Versicherung. Jede Versicherung hat ihre eigenen Bedingungen.
Also, keine Hemmungen. Fragen, Fragen, Fragen bis die Versicherung die notwendige Klarheit hergestellt hat.
LG
Rentner Peter