THEMA: Raubüberfall
24 Apr 2019 20:43 #554623
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  • Botswanadreams am 24 Apr 2019 20:43
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Beate, sorry, ich widerspreche Dir sehr ungern, aber Abschiebehäftlinge haben nichts, aber auch gar nichts mit der offiziellen Statistik der Strafgefangenen zu tun.

Lassen wir es gut sein und warten auf die nächste Meldung von Namibia.
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"Alles, was ich jetzt wollte, war nach Afrika zurückzukommen. Ich hatte es noch nicht einmal verlassen, aber wenn ich nachts aufwachte, lag ich lauschend da, bereits voller Heimweh danach."
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24 Apr 2019 21:31 #554631
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Naja, da steht aber auch "...... und Sicherheitsverwahrte"..... :laugh:
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24 Apr 2019 21:42 #554633
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Beate, Sicherheitsverwahrte sind Insassen des Maßregelvollzugs oder fachlich wohl richtiger ausgedrückt, Patienten der forensischen Psychiatrie, also Straftäter, die auf Grund einer Begutachtung nicht verurteilt werden, aber in Folge ihrer Gefährlichkeit nicht frei in der Allgemeinheit herumlaufen können.
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24 Apr 2019 21:47 #554634
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OK, stimmt, hast Recht. Da war ich irgendwo "auf dem falschen Dampfer" und habe das mit Abschiebehaft verwechselt. :blush:
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24 Apr 2019 21:50 #554635
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  • yanjep am 24 Apr 2019 21:50
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Das ist leider auch nicht richtig. Sicherheitsverwahrung bedeutet, daß bei bestimmten besonders schwerwiegenden Straftaten (u.a. schwerwiegende Sexualstraftaten) die Sicherheitsverwahrung angeordnet wird. Weil von den Verurteilten auch nach Vollstreckung der Strafhat eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Nur Mord läßt eine lebenslange Freiheitsstrafe zu, bei allen anderen Delikten ist die Strafe zeitig und die Leute müßten nach Verbüßung trotz bestehender Gefährlichkeit entlassen werden. Nach Vollstreckung der verhängten Strafe werden die Personen in besondere Haftanstalten überführt und der Sicherheitsverwahrung zugeführt. Ob die Voraussetzungen, also die besondere Gefahr, noch vorliegt, wird dann regelmäßig gerichtlich überprüft.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Falle der Schuldunfähigkeit (auch hier nicht wegen Bagatelldelikten sondern nur unter bestimmten, eng begrenzten Umständen) ist was anderes. Die Unterbringung in der Psychiatrie hat mit der Sicherheitsverwahrung nichts zu tun hat. Auch hier aber wird regelmäßig geprüft, ob die weitere Vollziehung noch erforderlich ist.

Noch wieder was anderes ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Alkoholikern oder BtM-Konsumenten, die aufgrund ihrer Abhängigkeit schwerwiegende Straftaten begehen.

Abschiebehaft ist keine Strafhaft sondern dient ausschließlich der Sicherung des Abschiebeverfahrens. Und ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Yanjep
Letzte Änderung: 24 Apr 2019 22:09 von yanjep.
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24 Apr 2019 22:15 #554639
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  • Sasa am 24 Apr 2019 22:15
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Hallo zusammen.
Übrigens, nicht alle Ausländer sind Asylbewerber, auch nicht im Gefängnis. Der Anteil von Osteuropäern in deutschen Justizvollzugsanstalten, nimmt zur Zeit zumindest bei uns im Westen der Republik zu.
Ich stimme Michael AC zu, hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Glaube keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast.
Mich erschüttern einige der durchaus rassistisch anmutenden Beiträge hier.

Gruß
Sasa
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft.
3 Generationen zum ersten Mal auf Pad, Namibia 2016:
www.namibia-forum.ch...a-erstlingstour.html
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