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THEMA: Schutz gg. unrechtmäßige Abbuchung v. Kreditkarte
13 Apr 2006 14:41 #15078
  • Jakob2207
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  • Jakob2207 am 13 Apr 2006 14:41
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Wie schütze ich mich gegen unrechtmäßige Abbuchungen von der Kreditkarte - zum Beispiel von einem Autovermieter, obwohl bei Wagenrückgabe alles in Ordnung ist und man alle Belege zurück erhält?
Ist der einzige Weg, eine Kartensperre?

LG Jakob2207<br><br>Post geändert von: Jakob2207, am: 13/04/2006 14:42
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13 Apr 2006 14:46 #15079
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  • MartinL am 13 Apr 2006 14:46
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Hallo Jakob,

was ist Dir denn konkret passiert?

Gruß
Martin
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13 Apr 2006 15:33 #15084
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  • joli am 13 Apr 2006 15:33
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Hallo Jakob,
Kartensperre finde ich nicht so lustig, denn damit verhinderst Du ja auch die Abbuchung der in der gleichen Zeit ordnungsgemäß getätigten Käufe. Und dann steht Ärger ins Haus. Bei mir hat man 2x unberechtigte Beträge abgebucht - ich habe dem widersprochen und 14 Tage später war die Sache erledigt, weil auch der Abbucher den Fehler seinerseits anerkannt hatte. Sonst kann auch die Intervention eines namhaften Reiseveranstalters helfen - insbesondere bei Autovermietern. Etwas umständlich, aber machbar wäre, sich eine Kreditkarte ausschließlich für die Autovermietung zuzulegen und die dann ggf. sperren zu lassen - nur: wann ist der richtige Zeitpunkt dafür ?! Mir wurden schon 6 Monate nach der Reise die letzten gerechtfertigten Beträge belastet. Wer Dir Böses will, wird bestimmt nicht so lange warten. Also bleibt letztlich nur die Hoffnung, dass alles vernünftig läuft oder - falls nicht - ein Versehen dahintersteht und dann auch schnell berichtigt wird. Zumindest sind das meine Erfahrungen.
Gruß Joli
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13 Apr 2006 16:51 #15090
  • Jakob2207
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  • Jakob2207 am 13 Apr 2006 14:41
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Nee, mir ist noch nichts passiert. Ich wollte mich nur im vorhinein informieren.

Jakob2207
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13 Apr 2006 19:26 #15103
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  • anddor am 13 Apr 2006 19:26
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Hallo Jakob2207,

mir ist mal was Du da schilderst passiert, den die botswanische Parkverwaltung hatte mir 2x die Platzreservierung von der Kreditkarte abgebucht. Wenn Du es merkst genügt ein Anruf bei Deinem Kreditkartenanbieter, die können das Geld als Faschbuchung zurück führen, dies gilt bis 1 od. 2 Monate. Also eigendlich ein sicheres Zahlungsmittel, oder !

Gruß
anddor :cheer:
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13 Apr 2006 22:52 #15106
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  • duwisib am 13 Apr 2006 22:52
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Hallo jakob,

Fehlbuchungen kannst Du bis zu sechs Wochen nach Geldabgang bei Deinem Kreditkartenanbieter zurückfordern.

Mir ist es einmal passiert, daß die Mietwagenfirma einen Tag zu viel abgezogen hat. Eine kurze Email genügte und ich hatte wenige Tage später das Geld wieder auf der Karte zurück. Wo Menschen arbeiten passieren Fehler und das kann immer passieren; Betrug ist - denke ich - eher der seltenste Fall.

Frohes Osterfest wünsche ich!
Jürgen
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