Zum Aufenthalt kopiere ich mal die SA Variation hier rein
Finanzielle Unabhängigkeit, Rente, Pension. Ist in NAM ähnlich.
Rentner / Pensionäre
Die Rentnergenehmigung wird Ausländern jeden Alters erteilt, die ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können, um sich in Südafrika zur Ruhe zu setzen. Die Inhaber dieser Genehmigung können sich dauerhaft oder saisonal in Südafrika aufhalten und nach Belieben ein- und ausreisen. Die Voraussetzungen für eine Rentnergenehmigung sind durch die jüngste Gesetzesänderung sinnvoller und konsequenter gestaltet, aber in einigen Punkten auch erschwert worden.
Nachzuweisen ist:
Ein aus dem Ausland stammendes monatliches Einkommen von R 20 000 aus einer Rente oder Pension, aus einem lebenslangen und unwiderruflichen sonstigen Anspruch oder aus einem Rentenkonto; oder „Kombiniertes Vermögen“(ohne Mindesthöhe), aus dem ein monatliches Einkommen von R 20 000 gesichert ist. Die genannten Voraussetzungen gelten pro Person, so dass das Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnern isoliert betrachtet wird und sich jeder Partner unabhängig vom anderen qualifizieren muss. Dem Antragsteller kann es erlaubt werden zu arbeiten, wenn er nachweist, dass kein Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigter die Position zu besetzen bereit, willens und fähig ist. Die Rentnergenehmigung kann für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren ausgestellt und unbegrenzt um jeweils weitere 4 Jahre verlängert werden.
Finanziell Unabhängige
Wie oben unter Punkt 1.2. dargelegt, können finanziell Unabhängige, die sich länger als 3 Monate in Südafrika aufhalten wollen, ohne einer genehmigungspflichtigen Beschäftigung oder Aktivität nachzugehen, nicht mehr problemlos eine verlängerte Besuchergenehmigung erhalten.
In den meisten Fällen entscheiden sich finanziell Unabhängige für die Rentnergenehmigung, auch wenn sie noch lange nicht das Rentenalter erreicht haben. Ihnen bleibt ebenso die Möglichkeit, eine Unternehmergenehmigung zu beantragen (unter Erfüllung aller Voraussetzungen), die ihnen die Option gibt, aber nicht die Pflicht auferlegt, selbst im Unternehmen mitzuarbeiten.
Daueraufenthaltsgenehmigung
Finanziell Unabhängige können eine Daueraufenthaltsgenehmigung in den Kategorien Unternehmer oder Rentner unter den oben jeweils für die befristeten Genehmigungen genannten Bedingungen erlangen. Alternativ kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung für finanziell Unabhängige erworben werden, wenn Vermögen im Wert von R 7,5 Millionen nachgewiesen und eine einmalige Gebühr von R 75 000 nach Genehmigungsbewilligung an die Behörde geleistet wird. (Die Beträge lagen bisher bei R 20 Millionen bzw. R 100 000. Sie wurden nach großem Protest - unerheblich - herabgesetzt. Aufgrund der hohen Gebühr und der weitaus günstigeren Alternative der Rentnergenehmigung wird diese Kategorie aber nach wie vor ungenutzt bleiben.)
Die steuerliche Problematik ist abhängig vom Hauptaufenthaltsort, von der Höhe der zu versteuernden \"Einkünfte\" und manchmal vom Wohnsitz des \"Zahlers\". Generell ist der Hauptwohnsitz das wichtigste Kriterium (wer in Lichtenstein wohnt, versteuert in Lichtenstein, wer in D wohnt versteuert das Geld aus Lichtenstein gar nicht:angry: ).
Generell sind die Seiten der jeweiligen Botschaft und der Regierung zu diesen Themen ein interessanter Anhaltspunkt.