THEMA: SAA Entschädigung bei 12 stündiger Verspätung ??
13 Sep 2014 20:05 #353761
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  • Tiger_reef am 13 Sep 2014 20:05
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Kann mir jemand eine Info geben ob die EU Verordnung bzgl. der Entschädigungszahlung bei Verspätungen auch auf die SAA angewendet werden kann.
Konkret geht es um einen Flug von Johannisburg nach München der aufgrund eines technischen Defekts um fast 12 Stunden auf den nächsten Tag verschoben wurde.

Danke schon mal für eure Infos !
... still running against the wind ...
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13 Sep 2014 20:23 #353762
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  • Steffis am 13 Sep 2014 20:23
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Hallo, hier mal ein Auszug aus der entsprechenden Verordnung:

Die EU-Fluggastrechteverordnung

Die Rechte von Passagieren bei Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung sind in der Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) festgehalten. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben damit für Fluggäste klar definiert und europaweit festgelegt, wann und in welcher Form den Passagieren Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen durch die Fluggesellschaften zustehen.

Die Fluggastrechte sind anwendbar auf alle Flüge, die in der EU starten und landen. Für die in der EU landenden Flüge gilt, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben muss. Das betrifft sowohl Charter- als auch Linien- und Billigflüge, zwischen denen die Fluggastrechteverordnung nicht unterscheidet. Die Entschädigungsleistungen sind von den ausführenden Fluggesellschaften zu erbringen. Diese muss jedoch nicht automatisch die Gesellschaft sein, mit welcher der Vertrag für das Flugticket geschlossen wurde.

Ist glaube ich selbstredend, oder?

Grüsse
Letzte Änderung: 13 Sep 2014 21:12 von Steffis.
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13 Sep 2014 20:25 #353763
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  • BMW am 13 Sep 2014 20:25
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.....ausserhalb des EU-Raumes und die SAA im Besonderen... :evil: :evil: :evil: .......wird

schwierig, kannst Dich auf eine nervaufreibende Auseinandersetzung schon mal einstellen,

BMW
Letzte Änderung: 13 Sep 2014 20:26 von BMW.
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13 Sep 2014 20:35 #353764
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  • Steffis am 13 Sep 2014 20:23
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Als Nichtjurist doch einfach zu verstehen. Da SAA den Sitz nicht in der EU hat, sollte es nichts geben. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Letzte Änderung: 13 Sep 2014 21:11 von Steffis.
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13 Sep 2014 20:43 #353766
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  • Strelitzie am 13 Sep 2014 20:43
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Hallo Tiger_reef,

wenn die Verspätung auf dem Hinweg (Abflug in EU-Land) gewesen wäre, stünden Deine Chancen besser. :dry:
"Sofern Sie mit einer Fluggesellschaft aus einem sog. Drittstaat, also einem Staat, der nicht EU-Mitglied ist, geflogen sind, besteht ein Anspruch nur, wenn Sie auf einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat abfliegen. " siehe hier.

Viel Erfolg
Strelitzie
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13 Sep 2014 21:01 #353767
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  • Guido. am 13 Sep 2014 21:01
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Hallo,

wie hier schon steht, kannst Du die pauschalen Entschädigungen aufgrund EU-Verordnung 2004/261 nicht in Anspruch nehmen, weil es auf dem Rückflug passiert ist. Durch die Verzögerung tatsächlich entstandene und belegbare Schäden kannst Du aber unabhängig von den Entschädigungs-Pauschalen der EU-Regelung bei der Airline anmelden. Wie zäh das dann bei SAA wird, weiß ich auch nicht. Und ob das lohnt musst Du selbst entscheiden.

Beste Grüße

Guido
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