THEMA: SAA Entschädigung bei 12 stündiger Verspätung ??
13 Sep 2014 21:11 #353770
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  • M@rie am 13 Sep 2014 21:11
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wenn es einen Weiterflug bspw nach HAM/MUC/DUS gegeben hat, dann käme die Fluggastrechteverordnung 261/2004 zur Geltung und es hätte 600 EU Entschädigung gegeben - ohne Weiterflug keine Entschädigung
lG und bleibt gesund! M@rie
M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012

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14 Sep 2014 12:15 #353819
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  • giraffenmog am 14 Sep 2014 12:15
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Wir haben in einem ähnlichen Fall bei der SAA Entschädigung beantragt und bekommen. Allerdings nur, weil wir einen Anwalt eingeschaltet haben. Schau mal im Internet. Es gibt mittlerweile mehrere Kanzleien, die sich auf diese Fälle spezialisiert haben und nur im Erfolgsfall Gebühren für Deine Vertretung berechnen. Die meisten übernehmen nur Fälle europäischer Fluggesellschaften, aber einige sind auch international bei Flügen von oder nach Europa starten, tätig.

Die Sache läuft ohne großen Aufwand für Dich ab. Die Buchungsunterlagen sowie das Ausfüllen eines Formulars , in den Du den Hergang schilderst - und das war's. Es wird geprüft, ob die Verspätung auf höhere Gewalt zurück zuführen ist - dann hast Du kein Anrecht auf Entschädigung - und mehr musst Du nicht machen. Wen sie den Fall übernehmen dann musst Du noch das Mandat übertragen. Gebühren liegen um die 30% im Erfolgsfall. Wird der Fall übernommen, sind sich diese Kanzleien ziemlich sicher, das sie Deine Ansprüche durchsetzen können. Allein hast Du allerdings so gut wie keine Chance, das Geld zu bekommen.
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14 Jan 2015 13:15 #369280
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  • Tiger_reef am 14 Jan 2015 13:15
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Auf meine schriftliche Anfrage bei SAA wurde mir nunmehr mitgeteilt dass sie uns bei einer neuen Flugbuchung innerhalb eines Jahres pro Person 25% Nachlass gewähren würden !
Na, das ist doch was ;)
... still running against the wind ...
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15 Jan 2015 11:41 #369453
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  • gustavgans am 15 Jan 2015 11:41
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Also in meinem Fall (Flugausfall FRA - Windhoek mit Air Namibia am 01.06.2014) weigert sich Air Namibia immer noch strikt und beruft sich auf höhere Gewalt. :angry:
Aktueller Status: Schlichtungsverfahren wird in Kürze eingeleitet.
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15 Jan 2015 11:46 #369455
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  • dergnagflow am 15 Jan 2015 11:46
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Hm, wenn ich das damals richtig mitbekommen habe, war das ja ein Schaden, der von Flughafenmitarbeitern verursacht wurde.

"This is as a result of damage to one of the AIRBUS A330-200 by the ground handlers at the Frankfurt airport where the aircraft was parked. The airline is in the process of establishing the extent of the damage and cost of repair. We expect to resume our normal schedule for Frankfurt flight from 20:30 on the 02nd June 2014."

Ob man da die Fluglinie haftbar machen kann, ist halt die Frage.

Lass uns wissen, was im Endeffekt da rausgekommen ist.

lg und viel Glück!
Wolfgang
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15 Jan 2015 11:52 #369456
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  • gustavgans am 15 Jan 2015 11:41
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Ja, klar mache ich. Dürfte für Air Nambia doch aber ein "Wash" sein, oder? Können sich die Kohle doch beim Flughafenbetreiber wieder holen...
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