Maputo schrieb:
In diese Richtung geht auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Wien, dass das Versammlungsverbot aufhebt, weil es den PCR Test für nicht aussagekräftig hält.
Hallo Maputo,
jetzt habe ich eine Weile darüber nachgedacht, was ein PCR-Test mit Versammlungsverbot zu tun haben könnte (bezieht sich ja vermutlich auf die Versammlungen von Gegnern der Coronamaßnahmen und ich schätze, dass die sich keinem PCR-Test unterziehen wollen, bevor sie sich versammeln). Deswegen habe ich den von dir verlinkten Artikel gelesen und sehe dass ein wenig anders als du:
1. ist dort nicht die Rede von einem Urteil, sondern : "Das Verwaltungsgericht Wien hat sich . . . zu bestimmten Fragen der österreichischen Corona-Politik geäußert und diese kritisiert."
2. waren es zwei verschiedene Ansatzpunkte : einmal die Aussagekraft eines PCR- oder Antigentests ohne ärtzliche Diagnose und zweitens " . . . daneben sei es laut Gericht unzulässig, eine Versammlung wegen der Befürchtung von Regelverstößen präventiv zu untersagen".
Einen Zusammenhang zwischen den beiden Aussagen des Gerichtes konnte ich also soweit nicht erkennen ( und würde den auch für irreführend halten).
LG Rockshandy