Erfahrungen mit Schulbefreiung

14 Antworten · 7'074 Aufrufe · gestartet 18. Dez. 2008 von Tiger_reef
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Themenstarter240 Beiträge · seit 200818. Dez. 2008 · #1
Eigentlich wollte wir entweder über Weihnachten 2008 oder an Ostern 2009 für 3 Wochen nach NAM fliegen.
Eine vorsichtige Anfrage bei der Schule wie es mit einer Verlängerung der Ferien für unseren Junior (7 Jahre, 2`te Klasse) aussieht hat uns aber sofort wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.

Da gibt`s -scheinbar- keine Chance auf eine Genehmigung.

Hat von euch jemand Erfahrung mit diesem Thema, wir wollen ihn nämlich nicht einfach krank melden und unerlaubt die Ferien verlängern.

Gibt es evtl. trotzdem Mittel / Argumente und Wege ??
... still running against the wind ...
89 Beiträge · seit 200818. Dez. 2008 · #2
In der Schweiz gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit: sich vom Land abzumelden. Für drei Wochen allerdings eine radikale Massnahme.

Ich kenne natürliche die Hintergründe der Terminplanung nicht. Manchmal geht es ja nicht anders. Aber Weihnacht/Neujahr in Namibia ist nicht die ideale Reisezeit, da viele Namibier und Südafrikaner unterwegs sind.

Man muss alles vorbuchen und ist so jeglicher Flexibilität beraubt. Frühjahr oder Herbst erscheint mir besser. Irgendwann haben die meisten Kids dann mal drei Wochen hintereinander.

Gruss Schnrgl
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33,1k Beiträge · seit 200618. Dez. 2008 · #3
Hallo Tiger_reef,

schreibst Du aus Deutschland?

Also vor einigen Jahren war es so (in Hamburg), dass es eine Genehmigung der Schule für maximal 1 Woche gab, sofern wichtige Gründe für eine Verlängerung sprechen. Da wir damals viel in Westafrika waren (Sierra Leone, Liberia) und es zu der Zeit nur einen wöchentlichen Flug von dort bzw. dahin gab, wurde dieses als wichtiger Grund angesehen schon Mitte der Woche in die Ferien zu starten und erst Mitte der Woche wieder zu kommen...

Was aber auch meistens funktioniert ist eine wichtige Familienveranstaltung, wie z.B. Hochzeit eines nahen Verwandten.

Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'495 Beiträge · seit 200618. Dez. 2008 · #4
In Deutschland besteht eine Schulpflicht. Bei Verstößen gegen die Schulpflicht kann gegen die Eltern ein empfindliches Bußgeld verhängt werden. Manche Schulen verlangen übrigens ein ärztliches Attest wenn ein Schüler die Woche vor Ferienbeginn erkrankt.
Und nur weil Andere es machen, wird es nicht richtiger. Eltern sollten auch daran denken, dass sie hier falsche Signale für den Nachwuchs setzen!

Es gibt mit Sicherheit Gründe, wenn man sein Kind vor den Ferien nicht in die Schule schickt, z.B. wirkliche Erkrankungen, Umzug, Todesfälle. Aber URLAUB gehört da definitiv nicht dazu!
Und das Argument es passiert vor den Ferien ja sowieso nichts mehr, finde ich auch zum ko.... Das ist genauso wie wenn ich zu spät zu einer Besprechung komme mit dem Argument: Es fängt ja eh immer später an.
Aber dies ist eine Diskussion, die nicht hierher passt.

Gruß helen
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250 Beiträge · seit 200818. Dez. 2008 · #5
hallo helen, grundsätzlich hast du ja recht.
aber nur grundsätzlich, ich finde du bist da etwas zu streng.
leider ist es so, dass flüge zu ferienbeginn meist ausgebucht sind, unterkünfte schwieriger zu bekommen sind und die reise gleich teurer wird wenn sie in der ferienzeit liegt.
schulen handhaben es auch völlig unterschiedlich.
Es gibt durchaus schulen, die dafür verständnis haben, dass man die kids ein parr tage früher herausnimmt wenn die leistungen es zulasen. einheitlich wird es jedenfalls in unserer republik nicht gehandhabt.
tom
1'495 Beiträge · seit 200618. Dez. 2008 · #6
Hallo Tom,
mag sein, dass ich da etwas streng bin.

Aber: eine Schule hat z.B. 500 Schüler. Die letzten beiden Tage sind davon schon 150 in Urlaub, weil es da günstiger ist oder welche Gründe auch immer aufgeführt werden. Da in der Zeit ja eh nichts mehr gemacht wird, kann man doch gleich die Ferien vorverlegen, oder? Also fangen im nächsten Jahr die Ferien vielleicht auch schon früher an?
Und am Ende der Ferien? Ach, machen wir doch ein paar Tage länger Urlaub (Nachsaison?). In den ersten Tagen läuft eh noch nichts wenn das neue Schuljahr anfängt.
Aber wo willst du nun die Grenze setzen?
Klar ist jeder Fall ein besonderer Einzelfall. Ich sollte auch bei Rot nicht über die Ampel fahren, aber es kommt ja gerade kein anderes Auto......

Hier könnte man eine unendliche Diskussion führen.

Gruß helen
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6'152 Beiträge · seit 200618. Dez. 2008 · #7
Hallo,

muss Helen recht geben. Es gibt Regeln
die man einfach einhalten sollte.
Wir hatten vor 5 Jahren das gleiche Problem
mit unserer Enkeltochter, hatten überlegt
einfach eine Entschuldigung zu schreiben-
aber nach den Ferien wollte ja unsere Enkel-
tochter auf von dem tollen Urlaub in Namibia
berichten - nach langem hin und her hat
die Schulleitung die Genehmigung gegeben.
Gruss Hanne
8 x Südafrika,1x Zimbabwe, 22x Namibia, 4x Botswana, 1x Lesotho, 1 x Swasiland
237 Beiträge · seit 200818. Dez. 2008 · #8
Hi,
grundsätzlich sollte man sich an die Regeln halten. Da kann ich auch nur zustimmen.
Leider wird es langsam zur Gewohnheit besonders Brückentage blau zu machen.
Doch habe ich auch Verständniss für Ausnahmen.
Das sollte aber nur im Einzelfall entschieden werden. Dabei sind gute Schulleistungen und ein persönliches Gespräch zwischen Eltern, Klassenlehrer und Schulleitung erforderlich.

Gruß Matthias
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Themenstarter240 Beiträge · seit 200818. Dez. 2008 · #9
...also bevor wir uns hier in das Thema "Regeln" verrennen
- ich habe ja am Anfang klar geschrieben das wir unserem Junior eben NICHT einfach ohne Erlaubnis der Schule die Ferien verlängern wollen.

Hanne, mit welchen Argumenten konntest Du denn die Schulleitung zu einer Genehmigung bewegen ??
... still running against the wind ...
zuletzt bearbeitet 18. Dez. 2008
1'335 Beiträge · seit 200618. Dez. 2008 · #10
Es wird für Reisen grundsätzlich keine Genehmigung erteilt!
Das kann ich aus reichhaltiger Erfahrung sagen (nicht auf Elternseite).

Während im Schuljahr der Klassenlehrer Schüler beurlauben darf, sind die Tage vor den Ferien nur durch die Schulleitung zu beurlauben! Die darf nur dann Beurlaubungen gewähren, wenn wichtige (!) Gründe vorliegen.
Entzieht man Schüler trotz Abweisung eines Antrags, kann es tatsächlich zu Bußgeldforderungen kommen! Und die sind nicht gering!
In NRW ist das schon so durchgesetzt worden. Mehrer tausend Euro hat eine Familie bezahlen müssen.

Die konsequente Handhabe dieser Regel wurde vor allem in den letzten Jahren verschärft. Vor 20 Jahren waren sehr viele Menschen bereits eine Woche vor den üblichen Sommerferien unterwegs um sich die günstigen Preise zu sichern. Da musste durchgegriffen werden.

Es heißt also hier:
Augen zu und durch! Es sind nur noch ein paar Jahre, die Ihr in den Ferien fahren müsst. Danach seid Ihr wieder frei.
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931 Beiträge · seit 200618. Dez. 2008 · #11
Cora,

ich traue mich kaum dir zu widersprechen 😉 , aber dennoch:

Wir haben unsere Enkelin -für eine Afrika-Reise- ganz legal und offiziell 4 Tage vor den Ferien vom Unterricht befreien lassen. Mit der ganz ehrlichen Begründung: a) wir wollen das Mädchen mit nach Afrika nehmen und b) wir können keinen anderen Flug bekommen.

Ganz offenkundig sind die Regelungen je nach Bundesland, möglicherweise sogar Regierungsbezirk und Schule, unterschiedlich. Aber prinzipiell ist das auf jeden Fall möglich.

Also: Augen auf und durch - soll heißen, am besten bei der Schule bzw. der zuständigen Schulbehörde nachfragen!

Gruss

Ulli

PS: das ganze spielt in Hamburg, vielleicht sind da auch nur weltoffener als in NRW...
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zuletzt bearbeitet 18. Dez. 2008
114 Beiträge · seit 200718. Dez. 2008 · #12
Guten Abend Tiger_Reef,

1990 wollten wir das 1. mal nach Namibia. Es sollte unsere Silberhochzeitsreise sein. Unsere Jüngste, damals 15 Jahre, sollte mit.
Wir haben einen Antrag an die Schule gestellt, direkt beim Schulleiter im Gymnasium in Kiel. Dem Antrag wurde stattgegeben, und unsere Tochter konnte mitfahren. Nun war es auch eine besondere Reise.
Ich hätte damals nie gedacht, daß wir öfter nach Namibia fliegen werden. Im März 2009 wird es das 20.Mal. Der Virus hat uns gepackt.
Ich vermute, da es eine besondere Reise mit privatem Hintergrund war, bekamen wir die Erlaubnis. Es waren nämlich die Osterferien, die in S-H nur 14 Tage haben.
Vielleicht gibt es unterschiedliche Statuten in den einzelnen Bundesländern.

Alles Gute Fritzi
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335 Beiträge · seit 200619. Dez. 2008 · #13
Ulli schrieb:


PS: das ganze spielt in Hamburg, vielleicht sind da auch nur weltoffener als in NRW...

Könnte das vielleicht ein Grund für das schlechte Abschneiden von Hamburg
im PISA – Ländervergleich sein? 😉

http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,365096,00.html

Letztendlich kommt es aber vielleicht auch noch auf den Leistungsstand des betreffenden Schülers an.

LG
Uschi
http://www.pervan.de/reiseberichte/Autor*Uschi_Pohler*7179http://www.flugstatistik.de
6'152 Beiträge · seit 200619. Dez. 2008 · #14
Hallo,

die Argumente waren:
der gewünschte Hin- und Rückflug war schon
1/2 Jahr davor ausgebucht -ansonsten
hätten wir keine Schulbefreiuung gebraucht.
Mein Mann hat beim Besprechungstermin
sämtliche Unterlagen mitgenommen, es wurde
aber auch gleich darauf hingewiesen, dass
es bei dieser einzigen Ausnahme bleiben
muss.
Wir konnten das verstehen und es war unserer
Enkeltochter auch nicht so recht.
Drücke Dir die Daumen.
Gruss Hanne
8 x Südafrika,1x Zimbabwe, 22x Namibia, 4x Botswana, 1x Lesotho, 1 x Swasiland
118 Beiträge · seit 200619. Dez. 2008 · #15
Die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Schule steht den Ländern zu. Demnach kann es in jedem Bundesland voneinander abweichende Regelungen geben.

In allen Bundesländern wird aber aus wichtigem Grund eine Befreiung möglich sein. Was dabei unter einem wichtigen Grund zu verstehen ist, ist auslegungsbedürftig. Diesen Begriff hat der Schulleiter auszulegen, falls es nicht eine entsprechende Verwaltungsvorschrift gibt.

Eine ganz normale Urlaubsreise für sich genommen, wird dabei sicherlich kein wichtiger Grund sein. Treten allerdings andere Umstände hinzu, so kann auch eine Urlaubsreise ein wichtiger Grund sein. Wer zwischen den Zeilen lesen kann, der hat jetzt gemerkt, dass Ihr in einer Situation sein müsst, die z.B. für den Rest des Jahres keinerlei Aussicht mehr auf einen Erholungsurlaub lässt, wenn Ihr nicht am anvisierten Termin abfliegen könnt. Wenn Ihr Euch dann auch noch gut mit dem Schulleiter versteht, das Kind sonst keine wesentlichen schulischen Defizite hat und so etwas bisher auch nicht oder nicht häufig vorgekommen ist, dann sollte es funktionieren.