Namibia gibt 86'000 Robben zur Tötung frei ...

4 Antworten · 1’401 Aufrufe · gestartet 26. Juni 2008 von Tiger_reef
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Themenstarter240 Beiträge · seit 200826. Juni 2008 ·
.. das finde ich persönlich eine sehr traurige Sache..

(ap) In Namibia beginnt am kommenden Dienstag die von Tierschützern heftig kritisierte Robbenjagd. Die Regierung des südwestafrikanischen Landes hat bis zum Ende der Saison am 15. November 86'000 Robben zur Tötung freigegeben, davon allein 80'000 Jungtiere. Die Quote ist laut Angaben des zuständigen Abteilungsleiters im Fischereiministerium, Moses Maurihungirire, gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Die Internationale Naturschutzunion (IUCN) listet die Robben als bedrohte Tierart auf. Dagegen erklärt die Regierung, die Tiere seien nicht vom Aussterben bedroht. Die Robbenjagd diene dem Schutz der Fischbestände in den Gewässern Namibias, argumentiert die Regierung weiter. Die Robben würden jährlich 900'000 Tonnen Fisch fressen. Dies sei mehr als ein Drittel des Fangs der Fischereiindustrie. Die Robbenjagd bringe ausserdem Einnahmen durch den Verkauf von Häuten, Fell und Fleisch und schaffe Arbeitsplätze, sagte Maurihungirire am Mittwoch.

Robbenschützer fürchten dagegen um den Bestand der Tiere in den Gewässern Namibias. In der vergangenen Jagdsaison sei eine ganze Robbenkolonie auf der Insel Cape Cross ausgelöscht worden, sagte Francois Hugo von der Organisation Seal Alert South Africa.
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134 Beiträge · seit 200726. Juni 2008 ·
... und wieder mal der Hinweis: Das einfache Kopieren von Zeitungsartikeln ist im Allgemeinen nicht erlaubt. Auch bei der nzz (von der dein Bericht wohl stammt) nicht, siehe auch Punkt 9 der AGB. Meist gibt das ja keinen Ärger, aber der Richtigkeit halber solltest du Artikel nur verlinken, nicht kopieren.
Solltest du doch etwas kopieren, z.B. weil du die Erlaubnis der Redaktion eingeholt hast, solltest du zumindest die Quelle bekanntgeben!
Grüße
Kelele
zuletzt bearbeitet 26. Juni 2008
527 Beiträge · seit 200626. Juni 2008 ·
Dazu noch ein Hinweis meinerseits:

Die AGB dürften wohl kaum verbindlich für den Leser einer Onlinezeitung sein.

Ein Verbot kann sich daher höchstens aus Gesetz ergeben! Wenn dem so sein sollte, dann solltest Du hierzu eine entsprechende Norm nennen!

Viele Grüße
134 Beiträge · seit 200726. Juni 2008 ·
Hallo Hiluchs,
Zumindest in Deutschland gibt es das UrhG, das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte".
Ohne mich tiefer mit der Materie beschäftigt zu haben weiß ich, dass es dort das festgeschriebene Verwertungsrecht gibt, das dem Urheber das ausschließliche Recht vorbehält zu entscheiden, was wo veröffentlicht wird. Schließlich ist das Internet ja schon lange kein rechtsfreier Raum mehr und es werden immer mehr und mehr Leute verurteilt, die sich an urheberrechtlich geschützten Texten/Bildern u.ä. vergehen. Mit Sicherheit gibt es etwas vergleichbares auch in der Schweiz.

Ich bin im Übrigen davon ausgegangen, dass Tiger_reef ein Abonnent der Online-Zeitung nzz ist. Dann sollte er/sie auch die AGBs beachten. Allerdings muss das ja nicht sein, da hast du wohl Recht... 😊
Grüße
Kelele
Themenstarter240 Beiträge · seit 200826. Juni 2008 ·
Hallo kelele,

und danke für deine Hinweise die ich in Zukunft beachten werde.
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