waldfeeThemenstarter395 Beiträge · seit 200704. Okt. 2007 · #1habe mal eine Frage zum internationalen Führerschein.
mal angenommen, ich muss in D meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben. Gilt mein Internationaler Führerschein trotzdem, oder muss man den auch mit abgeben? Gilt die Sperre nur in D oder weltweit?
mfg,
waldfee
FUfunky82 Beiträge · seit 200704. Okt. 2007 · #2Hi,
ein internationaler Führerschein ist normalerweise nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Also darfst Du dann auch nicht mit dem internationalen alleine im Ausland fahren. In Deutschland gilt der internationale ja sowieso nicht.
Viele Grüße
Frank
ULUlli931 Beiträge · seit 200604. Okt. 2007 · #3Der internationale Führerschein gilt immer nur im Zusammenhang mit dem nationalen. Ist der weg oder gesperrt ist auch der internationale ungültig.
Es ist eine andere Frage ob das jemand (im Normalfall) kontrolliert. Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen. Denn spätestens bei einem Unfall hast du dann allergrößte Probleme.
Gruss
Ulli
trauch483 Beiträge · seit 200704. Okt. 2007 · #4Ich weiss zwar nicht wie es in Deutschland ist, aber in der Schweiz gilt der internationale Führerausweis nur in Verbindung mit dem nationalen Ausweis. Er ist also sozusagen eine blosse Übersetzung. Wenn du also deinen Ausweis abgeben musst, dann ist der internationale Führerschein wertlos.
Die Sperre gilt m.E. nur im Land, aber es ist glaube ich in Diskussion, diese Massnahme zumindest auf die EU-Länder auszudehnen.
Gruss, Thomas
P.S. Ich gehe davon aus, dass die Frage rein hypothetisch gestellt ist, oder 😉
Jens_Dietzel1'455 Beiträge · seit 200604. Okt. 2007 · #5Hallo,
wer in D seinen Führerschein abgeben muß (zu schnell, Suff oder was auch immer) darf sich den Zeitraum aussuchen. Der internationale Führerschein gilt nicht in D, in den anderen Ländern nur in Verbindung mit dem nationalen, deswegen wird die Nummer des nationalen auch vorne auf dem internationalen vermerkt.
Ob die Polizei bei einer Kontrolle wirklich beide sehen will (z.B. Roadblocks bei Windhoek) ist unterschiedlich, manchmal gar nicht, manchmal reicht auch der internationale.
Bei der Anmietung von Autos werden im Normallfall beide verlangt, spätestens bei einem Unfall, weil es für die Versicherungen wichtig ist. Wenn Du dann den einen nicht hast, dann zahlst Du 100% des Schadens.
Ob es das Risiko wert ist? Muß jeder selbst wissen.
LG Jens
Crazy Zebra3'766 Beiträge · seit 200604. Okt. 2007 · #6Hallo,
lieber würde ich das kleiner Uebel wählen und 4 Wochen in D "zu Fuss" gehen, die Konsekuenzen bei einer Kontrolle oder noch schlimmer bei einem Unfall im Ausland können euch ein Lebenlang finanziell und uU auch seelisch belasten.
Mein Rat, Führerschein in D abgeben und dafür unbeschwert den Urlaub MIT GÜLTIGEM Permit geniessen, Gruss VA
www.Kurt-und-Heidi.ch Reiseberichte - Bilder und noch mehr wir freuen uns über jeden Besuch
La Leona2'779 Beiträge · seit 200704. Okt. 2007 · #7int. Führerschein = Übersetzung
ergo
int. Führerschein ohne permanenter Führerschein = kein Führerschein
sorry
Crazy Zebra3'766 Beiträge · seit 200604. Okt. 2007 · #8La Leona schrieb:int. Führerschein = Übersetzung
ergo
int. Führerschein ohne permanenter Führerschein = kein Führerschein
sorry
Hallo Leona
Hallo CH User
Ich war letzt hin beim TCS
Internationaler Führerschein & Uebersetzung des Führerschein sind nicht das Selbe!!Die Uebersetzung ist mit dem CH-Füherausweiss in Kreditkartenformat nicht mehr nötig da 5-Sprachig uA in Englisch.
Internationalerfürerschein zb in Namibia empfohlen in Botswana pflicht.
Also im Vorfeld unbeding abklären was genau benötigt wird Uebersetzung oder Int. Führerschein.
Gruss VA
www.Kurt-und-Heidi.ch Reiseberichte - Bilder und noch mehr wir freuen uns über jeden Besuch
duwisib466 Beiträge · seit 200604. Okt. 2007 · #9Hallo,
für Deutschland kann ich mit absolut 100-%iger Sicherheit (weil eigene Erfahrung!) sagen, daß eine entzogene deutsche Fahrerlaubnis und einbeahltener Führerschein zur Ungültigkeit des internationelen Führerscheines führt!
Bleibt also kein Spielraum für Spekulationen und Übersetzungen schon gleich gar nicht - ohnehin sind alle Dokumente mehrsprachig!!!
LG und guten Abend
Jürgen
ZEZebra3 Beiträge · seit 200705. Okt. 2007 · #10Hallo,
meines Wissens darf derjenige, der seinen deutschen Führerschein abgegeben hat, trotzdem im AUSLAND Auto fahren. Als "Führerscheinersatz" muss man die Bestätigung des Landratsamts (dort gibt man zumindest in Baden-Württemberg seinen Führerschein ab) über den Einbehalt des "Lappens" mitführen. Welchen Sinn diese Regelung haben soll, verstehe ich zwar auch nicht, aber das ist die Auskunft die ein Verwandter von mir vom Landratsamt erhielt. Ich weiss aber nicht, ob die namibische Polizein was mit so einer Bestätigung anfangen könnte...
Gerade gestern aus Namibia zurückgekommen, kann ich nur sagen, dass wir sowohl bei der namibischen Autovermietung als auch bei den Polizeikontrollen (3 oder 4 mal) immer nur den deutschen Führerschein vorgelegt haben. Nach einem internationalen hat uns niemand gefragt.
Viele Grüße
Zebra
MAMartinL503 Beiträge · seit 200605. Okt. 2007 · #11Ich hätte im Frühjahr bei Europcar ohne Vorlage beider Führerscheine kein Auto bekommen.
Gruß
Martin
duwisib466 Beiträge · seit 200605. Okt. 2007 · #12Guten Morgen,
😈nochmal: Es läßt keinen Spielraum zu! Ist der Nationale weg, ist auch die Erlaubnis, im Ausland einen Kraftwagen zu führen entzogen!!!😈
In Baden Würtemberg gibt man den auch nur dort auf dem Landratsamt ab, wo es keine Stadt, also das "flache" Land gibt. In Stuttgart, Freiburg oder anderen Stadtkreisen auf der Führerscheinstelle oder im Einwohner- und Ordnungsamt.
Aus meiner Erfahrung: Beim Anmieten eines Kfz´s im Ausland haben wir immer den Internationalen dabei und gerade bei großen Autovermietungen (Hertz, National Alamo in Nam) immer benötigt. Bei dem Aufwand, eine solche Reise zu organisiern, ist der Aufwand, einen int. Führerschein zu besorgen vergleichsweise gering. Man bekommt den sofort auf den o.g. Ämtern (in D, in CH oder A ist´s mir unbekannt).
Schönen Freitag!
Jürgen
PEpebble202 Beiträge · seit 200705. Okt. 2007 · #13Hallo,
auf dem Deckblatt des Int. Führerscheines steht die Nummer des nationalen Führerscheines!!!!
Außerdem wird immer und überall daraufhingewiesen, dass der Int. F. nur in Verbindung mit dem nationalen gilt.
Gruss
Henni
"Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum"
Axel1'130 Beiträge · seit 200605. Okt. 2007 · #14waldfee schrieb:habe mal eine Frage zum internationalen Führerschein.
mal angenommen, ich muss in D meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben. Gilt mein Internationaler Führerschein trotzdem, oder muss man den auch mit abgeben? Gilt die Sperre nur in D oder weltweit?
mfg,
waldfee
Es handelst sich dann wohl um ein zeitlich begrenztes Fahrverbot, keinen FS Enzug. In diesem Fall müssen alle Fahrberechtigungen, die in der BRD erworben wurden, dem zuständigen Amt zugeführt werden und werden nach Ablauf wieder zurückgesandt.
Interessanterweise ist das Fahrverbot auf das Hoheitsgebiet der BRD beschränkt und demnächst ggf auch innerhalb der EU, also ist das Fahren außerhalb der BRD nicht strafbewehrt, wohl aber die fehlende Möglichkeit des Vorzeigens
😄 Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
waldfeeThemenstarter395 Beiträge · seit 200705. Okt. 2007 · #15Ich wusste gar nicht, was ich da für eine Lawine los trete.
Mir kam da nur so eine Idee, als meine zweite Hälfte mir vorgestern erzählte, das er geblitzt wurde.
Zumindest war es aber eine Überlegung wert.
Als ich vor kurzem den internationalen Führerschein für meinem Mann beantragt und bekommen habe, brauchte ich nicht einmal den offiziellen vorzeigen. (Den hatte ich vergessen)
Ich habe den Internationalen gleich mitbekommen.
Deshalb kam ich auf die Idee ihn, wenn er für 4 Wochen weg ist, in diesem Zeitraum abzugeben.
Aber dieses Risiko werden wir dann wohl nicht eingehen. Die ganze Autoanmietung ist ja trotz Vollkasko schon mit genug Risiken behaftet.
Vielen Dank für die vielen Antworten.
waldfee
Oshivambo1'159 Beiträge · seit 200705. Okt. 2007 · #16waldfee schrieb:Als ich vor kurzem den internationalen Führerschein für meinem Mann beantragt und bekommen habe, brauchte ich nicht einmal den offiziellen vorzeigen. (Den hatte ich vergessen)
Ich habe den Internationalen gleich mitbekommen.
Na das ist ja auch interessant, hast du ihn auch unterschrieben? 😉
Oshivambo
Enda nawa
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
waldfeeThemenstarter395 Beiträge · seit 200705. Okt. 2007 · #17😄 Nee, das durfte mein Mann zu Hause selbst.
PEpebble202 Beiträge · seit 200705. Okt. 2007 · #18Hallo Waldfee,
dank des Kollegen Computer ist alles miteinander vernetzt. Schau mal auf dem Deckblatt, dort steht die Führerscheinnummer!!! Außerdem nochmal der Hinweis: Der intern. F. ist nur in Verbindung mit dem nationalen gültig. Es wird zwar wohl nicht so konkret gemacht, aber darauf ankommen lassen würde ich es im Ausland nicht, denn du willst ja losfahren.
Gruss
Henni
"Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum"
waldfeeThemenstarter395 Beiträge · seit 200705. Okt. 2007 · #19pebble schrieb:Hallo Waldfee,
dank des Kollegen Computer ist alles miteinander vernetzt. Schau mal auf dem Deckblatt, dort steht die Führerscheinnummer!!!
Das mag ja so sein, aber ich bekam den Hinweis, das es eigentlich ohne Führerschein nicht ginge, denn dieser könnte ja bundesweit irgendwo eingezogen sein und das könnte die Führerscheinstelle eben nicht sehen.
Es war aber ein sehr netter Beamter und er hat mir den Internationalen dann ausgestellt.
waldfee
Ich weiss nicht, warum meine Antwort mit im Zitat steht, aber ich kriegs icht anders hin
PEpebble202 Beiträge · seit 200705. Okt. 2007 · #20Hallo Waldfee,
Glück gehabt!!
Henni
"Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum"