Strafe für illegales Übernachten im Nationalpark

14 Antworten · 3'925 Aufrufe · gestartet 09. Jan. 2018 von Logi
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Themenstarter16,9k Beiträge · seit 201209. Jan. 2018 · #1
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zuletzt bearbeitet 18. März 2018
149 Beiträge · seit 201709. Jan. 2018 · #2
Vielen Dank für Die Info!

Das ist mal ein konsequentes Vorgehen. Finde ich gut. Es gibt Regeln, die nicht aus langeweile aufgestellt wurden und eingehalten werden müssen. Ich denke im Falle einer Panne sieht das vielleicht anders aus, aber dann wird das auch vermutlich nicht als "campen" angesehen.
5'538 Beiträge · seit 200809. Jan. 2018 · #3
Auch schönen Dank von mir, liebe Logi,

Frage an Dori: Du hast ja Recht, aber wie bitte schön soll ein armer Ranger feststellen, ob eine "Panne" mit einem Camper im Sossusvlei getürkt ist oder echt? Brauchst nur den Vergaser ausbauen, einen kleinen Wassertropfen reinmachen und dann Motorkhaube zuklappen. Nichts geht mehr. Deshalb - Ü im NP muss kosten - aber richtig viel. Für einen Fotofanatiker, der unbedingt den Morgentau im Dead Vlei auf dem Bild haben will, ist N$ 1,200.00 doch nur ein Klax. Da müssen viel höhere Beträge verlangt werden, die auch einem Touristen richtig weh tun.

Schönen Tag und liebe Grüße


Gerd
4'984 Beiträge · seit 201609. Jan. 2018 · #4
Wir hatten so Superschlaue heuer auf der North Gate campsite.
Die kamen unmittelbar nach Schließung der Anmeldung mit 3 Autos an.
Erst dachten wir, dass sie ihren Platz nicht finden, weil sie im Konvoi von einem zum nächsten fuhren.
Weil wir helfen wollten, fragten wir, welche Nr sie denn suchen würden, und ob sie denn eine Buchung hätten.
Jaja, klar haben sie eine Buchung; die Nr wüssten sie nicht.
Als sie dann ihre Wagenburg unmittelbar vor der Tür des Sanitärhäuschens aufgebaut hatten,
so, als wären das jetzt ihre privaten Duschen und WCs, kamen uns schon Zweifel.
Da es offenbar Langschläfer waren, konnten wir es uns nicht verkneifen der Campmanagerin bei unserer Abfahrt
von ihren neuen Gästen zu berichten.
Die startete sofort wutschnaubend los; untermalt mit den Worten: "They dont have a booking and didnt pay!"

Ich kanns echt nicht verstehen, dass man sich einen Überseeflug und einen "fancy" 4x4 Mietwagen leisten kann,
und dann versucht in NPs die Übernachtung zu prellen! 😈
Gruß Gina
1'450 Beiträge · seit 200609. Jan. 2018 · #5
Ich glaube aber, dieses hier:

"""Die Schuldigen werden zwischen dem 2. und 19. Februar vor Gericht vorgeladen, wo sie die Möglichkeit haben, Einspruch gegen die Anklage zu erheben oder im Falle eines Schuldspruches die Geldbuße zu zahlen. Sollten sie am vorgegebenen Termin nicht erscheinen, würde ein Haftbefehl erlassen werden.""""

ist viel wichtiger als die paar Nam$, denn das wird richtig teuer.

Beate
1'042 Beiträge · seit 201610. Jan. 2018 · #6
Hallo Beate,
beate schrieb:Ich glaube aber, dieses hier:

"""Die Schuldigen werden zwischen dem 2. und 19. Februar vor Gericht vorgeladen, wo sie die Möglichkeit haben, Einspruch gegen die Anklage zu erheben oder im Falle eines Schuldspruches die Geldbuße zu zahlen. Sollten sie am vorgegebenen Termin nicht erscheinen, würde ein Haftbefehl erlassen werden.""""
Sollte es sich dabei aber um Touristen handeln, so werde die vermutlich das Land schon verlassen haben und werden dann entweder gar nicht erscheinen oder durch einen Anwalt vertreten sein? Oder wie handhabt man das in Namibia?
beate schrieb:
ist viel wichtiger als die paar Nam$, denn das wird richtig teuer.
Das kommt ja ganz darauf an. Was ich nicht verstehe, man kann doch auch in Abwesenheit verurteilt werden eine Geldbuse zu bezahlen??? Warum dann ein Haftbefehl bei nicht erscheinen vor Gericht? Also das hört sich für mich eher wie ein Übersetzungsfehler an.

Die Geldstrafe finde ich auch ziemlich niedrig, die dürfte auch doppelt so hoch sein. Aber ein Haftbefehl wäre doch ziemlich übertrieben. Mit Kanonen auf Spatzen schießen fällt mir dazu nur ein...

Gruß Markus
2'530 Beiträge · seit 201110. Jan. 2018 · #7
Ich glaube eher das die Beschuldigten die Zeit bekommen die Geldstrafe beim Gericht zwischen dem 2 und 19 Februar anfechten können oder aber die Strafe dort bezahlen müssen.
Best Regards Adolf Conservation is our passion! Trustee, Sponsor & SA Contact for 'Desert Lion Conservation'! Sponsor of Desert Elephant Conservation. Hobby: Land Cruiser Touring Vehicles. Member of the LCCSA. Slogan: Tread lightly, leave nothing but your foot prints!
2'462 Beiträge · seit 200610. Jan. 2018 · #8
Hallo zusammen,

ich nehme doch eher an, dass man das Geld wird hinterlegen können. Wegen einer Geldbuße wird man vermutlich nicht bis zu 6 Wochen im Land verbringen müssen, um auf die Anhörung zu warten 😗

Viele Grüße Sanne
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
33,1k Beiträge · seit 200610. Jan. 2018 · #9
Wegen einer Geldbuße wird man vermutlich nicht bis zu 6 Wochen im Land verbringen müssen, um auf die Anhörung zu warten
Gerichtstermin ist Gerichtstermin. Da ist Erscheinen, wie überall auf der Welt, Pflicht. Es gibt Vergehen, da ist eine Gerichtsverhandlung zwingend vorgeschrieben, z.B. ab 160 km/h außerorts, wenn man erwischt wird.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'014 Beiträge · seit 201610. Jan. 2018 · #10
Ich kann mir kaum vorstellen, daß es in Namibia für Ausländer / Urlauber keine andere Lösung gibt als Erscheinen vor Gericht oder Erlaß eines Haftbefehls bei einer - vergleichsweise im Verhältnis zu anderen Delikten - Kleinigkeit wie unerlaubtes / unbezahltes Übernachten im Nationalpark oder Geschwindigkeitsüberschreitung. In Deutschland gibt es die Möglichkeit eines Auslandsstrafbefehls, einer Sicherheitsleistung die ggfs. verfällt oder ein beschleunigtes Verfahren mit Verurteilung am gleichen Tag. Oder wie anderswo im Ausland bei Verkehrsverstößen ein Knöllchen, das von der Autovermietung gezahlt und von der Kreditkarte des Kunden abgebucht wird.

Yanjep
zuletzt bearbeitet 10. Jan. 2018
33,1k Beiträge · seit 200610. Jan. 2018 · #11
Hi Yanjep,

Du kannst auch einen Vertretungsantrag stellen über einen Anwalt. Der kann Dich dann votlr Gericht vertreten und eine Erklärung abgeben. So oder so kostet es eben....

Zu Haftbefehlen: Die gibt es hier sehr schnell und werden aufgrund der Fülle der Befehle selten bei "Bagatellen" vollstreckt. So haben alleine 10.000 der 12.000 Taxifahrer in Windhoek einen offenen Haftbefehl.

Viele Grüße
Christian
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1'014 Beiträge · seit 201610. Jan. 2018 · #12
Es wäre bestimmt interessant zu sehen was passiert, wenn mal jemand auf "law und order" macht und 10.000 Mann von jetzt auf gleich in Haft nimmt... So rein logistisch gesehen 😗

Yanjep
zuletzt bearbeitet 10. Jan. 2018
2'462 Beiträge · seit 200610. Jan. 2018 · #13
travelNAMIBIA schrieb:
Wegen einer Geldbuße wird man vermutlich nicht bis zu 6 Wochen im Land verbringen müssen, um auf die Anhörung zu warten
Gerichtstermin ist Gerichtstermin. Da ist Erscheinen, wie überall auf der Welt, Pflicht. Es gibt Vergehen, da ist eine Gerichtsverhandlung zwingend vorgeschrieben, z.B. ab 160 km/h außerorts, wenn man erwischt wird.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Ich glaub ja viel, aber dass Touristen nicht die Strafe zahlen und stattdessen auf einen Gerichtstermin in sechs Wochen warten, gehört nicht dazu 😗
Der durchschnittliche Tourist wird wohl eher die 200 Euro Strafe zahlen und abreisen.. Mit Schuldanerkennung und Zahlung wird der Gerichtstermin aufgehoben, ganz sicher auch in Namibia...

Christian, wenn da 10.000 und mehr offene Haftbefehle existieren, kann man von Vollstreckung ja nun kaum sprechen 😛

Viele Grüße
Sanne
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
33,1k Beiträge · seit 200611. Jan. 2018 · #14
Hi Sanne,
Christian, wenn da 10.000 und mehr offene Haftbefehle existieren, kann man von Vollstreckung ja nun kaum sprechen 😛
genau das schrieb ich ja. Bei Bagatellen werden selten Haftbefehle vollstreckt. Wo sollen die Leute denn untergebracht werden. Die 10.000 sind nur für Taxifahrer in Windhoek... landesweit sind es natürlich deutlich mehr. (wie ich aber gerade lese, waren es 2015 sogar 21.000 Haftbefehle für 6000 Taxifahrer in Windhoek, d.h. jeder hat mehr als 3 Haftbefehle 😉 https://www.thevillager.com.na/articles/8740/21-000-warrants-of-arrest-on-taxi-drivers/)

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
7'299 Beiträge · seit 200613. Jan. 2018 · #15
Gerd1942 schrieb:
Frage an Dori: Du hast ja Recht, aber wie bitte schön soll ein armer Ranger feststellen, ob eine "Panne" mit einem Camper im Sossusvlei getürkt ist oder echt? Brauchst nur den Vergaser ausbauen, einen kleinen Wassertropfen reinmachen und dann Motorkhaube zuklappen. Nichts geht mehr.

... welches heute zu mietende Fahrzeug hat denn noch einen Vergaser?
Der Golf Citi evtl. noch? (falls es den noch als Mietwagen gibt) ...
Die Dieselmotoren in den Campermodellen haben eh keinen.

Natürlich kann man auch andere Pannen mit der Elektrik einfach simulieren und sich dann ahnungslos stellen, aber wenn es rauskommt, hat man sicherlich doppelt großen Ärger.

Gruß
Wolfgang
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