Praktikum unter 90 Tage via Touristenvisum?

10 Antworten · 3'645 Aufrufe · gestartet 28. Sept. 2016 von Tina St.
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Themenstarter5 Beiträge · seit 201628. Sept. 2016 ·
Hallo,

auf die Gefahr hin, alle zu nerven, weil die Frage sicherlich häufiger gestellt wird, aber ich habe einfach keine aktuellen/passenden Informationen gefunden. Ich werde ab dem 31.03.2017 bis zum 12.06.2017 in Namiba ein Praktikum absolvieren (in einem therapeutischen Zentrum). Das Praktikum wird unbezahlt sein, Kost und Logis bekomme ich jedoch gestellt. Einen Invitation Letter hat mir das Zentrum ebenfalls ausgestellt.

Ich habe mich nun lange durchs Internet gewühlt, auch in verschiedenen Foren nachgelesen, verschiedene Stellen angerufen, aber ich finde immer wieder gegensätzliche Informationen und weiß nun nicht, was davon stimmt.
Kann ich als unbezahlte Praktikantin für weniger als 90 Tage nun über ein Touristenvisum einreisen oder ist das dann illegal?
Die Botschaft in Berlin sagte mir, ich müsste ein Study permit beantragen. Andere Stellen (z.B. Visumsbeschaffungs-Agenturen) meinten, ich bräuchte kein Visum bzw. lediglich ein Touristenvisum? Was stimmt denn nun?

Außerdem verstehe ich den genauen Ablauf nicht ganz. Wenn ich meine Unterlagen beim Ministry of Home Affairs einreiche und dann (im Besten Fall) eine Genehmigung erhalte, wie geht es dann weiter? Wird das dann bei der Botschaft in Berlin in meinen Reisepass eingetragen oder sollte ich dann etwas früher nach Windhoek reisen, weil es erst dort eingetragen wird?
Und falls es nicht rechtzeitig ankommt, kann ich dann vorerst trotzdem über ein Touristenvisum einreisen?

Fragen über Fragen, ich hoffe, jemand hier kann vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen.

Danke schon im Voraus und liebe Grüße,
Tina
zuletzt bearbeitet 28. Sept. 2016
3'883 Beiträge · seit 201128. Sept. 2016 ·
Hallo Tina,
ob das legal ich, kann ich aus eigener Erfahrung nicht sagen. Aber wir haben vor 14 Tagen in Namibia einen deutschen Schreiner kennengelernt, der 3 Monate an einer Schule gegen Unterkunft und Logis gearbeitet hat. Jedoch war mit der Schule vereinbart, dass er als Besuch gilt, der hin und wieder mit Hand anlegt, weil er ebenfalls als Tourist eingereist war.

LG freshy
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zuletzt bearbeitet 28. Sept. 2016
Gast28. Sept. 2016 ·
Normalerweise: wo kein Kläger, da kein Richter. Viele Leute absolvieren ein Praktikum wo sie Kost und Logis erhalten auf Tourivisum, und solange niemand daran Anstoss nimmt und sie meldet, müssen sie auch nicht ins Gefängnis deswegen 😉

ABER: es ist illegal.

Sobald du ein Entgeld bekommst, und sei es auch nur Essen und ein Ort zum Schlafen für umsonst, gehst du einer bezahlten Tätigkeit nach, und das ist mit einem Tourivisum nicht erlaubt. Ein Studypermit oder ein Work Visum wären dafür die richtige Wahl.
Wenn du das Permit bekommst, schickst du deinen Pass zur Botschaft damit sie dir das Visum einstempeln können.
Wenn es nicht rechtzeitig ankommt, kannst du mit einem Tourivisum einreisen, aber, wie gesagt, offziell darfst du damit nicht arbeiten.
Themenstarter5 Beiträge · seit 201628. Sept. 2016 ·
Okay, vielen lieben Dank schon mal für die Antworten. Würde das also bedeuten, dass ich, würde ich dem Zentrum jeden Monat eine kleine Summe für die Unterkunft zahlen, auch legal über das Touristenvisum einreisen dürfte?

Auf dem Invitation letter wurde auch vermerkt, dass ich dort ungebracht sein werde (denn laut Botschaft muss ich ja auch nachweisen, dass ich eine Unterkunft habe). Allerdings steht dort nicht, dass ich nichts für die Unterkunft zahle und in dem Schreiben wird auch betont, dass es ein unbezahltes Praktikum ist und ich keinerlei finanzielle Zuwendung erhalten werde.
Aber mir wäre es lieber, ich würde dem Zentrum zumindest eine kleine Miete und Verpflegungspauschale zahlen, als dass ich über das Touristenvisum dann sozusagen illegal im Land wäre, dafür bin ich einfach ein bisschen zu feige. 😄

Danke für eure Hilfe und LG! 🙂
33,1k Beiträge · seit 200628. Sept. 2016 ·
Hallo Tina,

warum beantragst Du kein Visum für die 3 Monate. Home Affairs ist momentan recht "gut drauf" und genehmigt derzeit für Praktikanten fast immer die 3 Monate binnen Tagen.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Themenstarter5 Beiträge · seit 201628. Sept. 2016 ·
Oh danke, das ist ja eine gute Info. Naja ich hab bisher immer gehört, dass es ewig lang dauert und es teilweise auch nicht mal mit 8 Monaten Vorlaufzeit geklappt hat. Deswegen wollte ich hören, ob es theoretisch auch so ginge, wenn es nicht rechtzeitig fertig wird. Nicht, dass ich alles organisiere und den Flug buche und dann kann ich mein Praktikum nicht antreten und muss wieder umkehren.

Ich möchte ja eigentlich ein "Temporary Study Permit" beantragen, ich warte nur noch auf die englische Bestätigung meiner Reisekrankenversicherung und auf die beglaubigte Übersetzung meines Führungszeugnisses, dann müsste ich alle Unterlagen zusammen haben und kann es abschicken. Schicke ich es dann eigentlich direkt zum Ministry of Home Affairs oder muss es vorher noch zur Botschaft nach Berlin?

Also danke auf jeden Fall für die Hilfe, dann hoffe ich mal, dass alles klappt und ich das Visum rechtzeitig in der Tasche habe. 🙂
33,1k Beiträge · seit 200628. Sept. 2016 ·
Hallo Tina,

ich würde es per Einschreiben an die Botschaft schicken, die es dann mit Amtspost ans MoHA schickt. So bist Du auf der sicheren Seite, dass Dein Antrag zumindest ankommt. Oder Du gehst über eine Visa-Agentur hier in Windhoek.
Als Tourist für 90 Tage... da müsstest Du als - ich gehe mal davon aus junge alleinreisende Frau - schon nachweisen, wie Du das finanzieren willst. Wenn Du an den falschen Einreisebeamten gerätst, kann das ein langwieriges Prozedere sein. Die denken sich gerne mal neue Schikanen aus.

Viele Grüße
Christian
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Themenstarter5 Beiträge · seit 201629. Sept. 2016 ·
Okay super, so werde ich es machen, danke für die vielen nützlichen Tipps! 🙂

Vielleicht noch eine letzte Frage. Ich habe gelesen, dass es einfacher sein soll, solch ein Visum zu erhalten, wenn man ein offizielles Schreiben der heimischen Uni vorweisen kann. Weiß zufällig jemand, was es damit auf sich hat bzw. was in dem Schreiben stehen müsste? Dass die Uni das Praktikum befürwortet? Oder, dass in der Studienordnung ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist? Da das Praktikum perfekt zu meinem Studium passt, könnte ich unsere Studiengangskoordinatorin bestimmt bitten, etwas hilfreiches zu verfassen. Nur müsste ich ihr dann natürlich sagen können, was dort eigentlich drin stehen müsste. 😉
33,1k Beiträge · seit 200629. Sept. 2016 ·
Hallo Tina,
Vielleicht noch eine letzte Frage. Ich habe gelesen, dass es einfacher sein soll, solch ein Visum zu erhalten, wenn man ein offizielles Schreiben der heimischen Uni vorweisen kann.
Es ist nicht nur "einfacher", es ist vorgeschrieben! Wenn Du ein solches nicht hast, dann vergiss was ich zuvor schrieb. Es muss einfach ein Schreiben sein, dass das Praktikum z.B. als Pflichtpraktikum Deines Studiums sieht oder dieses Praktikum zumindest als Studienfördernd bezeichnet.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Themenstarter5 Beiträge · seit 201629. Sept. 2016 ·
Oh je, an was man nicht alles denken muss. Ich dachte, das sei freiwillig, bei der Botschaft in Berlin hieß es nämlich, dass muss bei einem Praktikum nicht unbedingt sein. 😐 Ich werde mich dann wohl man schleunigst drum kümmern, da mein Führungszeugnis in zwei Monaten abläuft (ist inzwischen schon vier Monate alt) und ich mir nicht sicher bin, ob als Datum der Antragstellung der Tag gilt, an dem der Antrag bei der Botschaft eingeht oder der Tag, an dem die Unterlagen im MoHA direkt ankommen. Nicht, dass es schon zu alt ist, wenn es in Windhoek ankommt, ich sollte meinen Antrag also schleunigst einreichen. 🙄

Weiß jemand, ob ich auf meinem Antrag bei "Date of entry" ein früheres Datum angeben kann, als auf meinem Invitation letter steht? Da mein Praktikum nicht in Windhoek sein wird, muss ich ja zumindest eine Woche früher anreisen, um noch ein bisschen Puffer für eventuelle Behördengänge in Windhoek zu haben und trotzdem pünktlich zum Praktikumsbeginn in der Einrichtung bereit zu stehen.
33,1k Beiträge · seit 200630. Sept. 2016 ·
Hi Tina,
Weiß jemand, ob ich auf meinem Antrag bei "Date of entry" ein früheres Datum angeben kann, als auf meinem Invitation letter steht?
Dein Visum wird für maximal 3 Monate ausgestellt - keinen Tag länger. Du kannst also nur in den drei Monaten Ein- und Ausreisen. Wann Du dann genau Dein Praktikum beginnst/beendest ist egal.

Schreib mir gerne sonst auch eine PM fall noch weitere Fragen auftauchen. Ich beantrage hier etwa 20 Praktikantenvisa im Jahr und bin schon (fast) ein Experte.

Viele Grüße
Christian
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