Was bedeutet unsuitable roads im Automietvertrag?

4 Antworten · 2'223 Aufrufe · gestartet 25. Sept. 2016 von Madeline
Antworten
Themenstarter7 Beiträge · seit 201625. Sept. 2016 ·
Hallo zusammen,

Wir planen unseren ersten Botswana-Besuch im Juli/August 2017 als Selbstfahrer eines gemieteten Geländewagens.
Wir haben eine Verleihfirma ausgewählt und fanden im Mietvertrag einen Paragraphen in dem steht, dass das Auto bei der Benutzung von "unsuitable roads" nicht versichert ist. Wir planen durch den Moremi und den Chobe NP zu fahren (wo der Zustand der Pisten ja nicht immer als gut zu bezeichnen ist).
Meint ihr, dass man den Punkt mit der Verleihfirma diskutieren sollte oder ist das eine Phrase die in jedem Mietvertrag zu finden ist?

Liebe Grüße und vielen Dank,
Madeline
1'086 Beiträge · seit 200925. Sept. 2016 ·
Hallo Madeline,
informiert Euren Autovermieter über Eure geplante Route und fragt nach ob es hier zu Problemen kommen könnte.
Gruss Klaus
33,1k Beiträge · seit 200625. Sept. 2016 ·
Hi Madeline,

selbst wenn es in Botswana in jedem Mietvertrag zu finden sein sollte, würde ich mir schriftlich Eure Route vom Vermieter bestätigen lassen. Auch viele namibische Vermieter schließen zahlreiche Gebiete/Straßen aus, da die Bergungskosten einfach zu hoch wären und die Infrastruktur nicht ausgebaut ist. Grundsätzlich sind "unsuitable roads" Auslegungssache: für ein 1950er Oldtimer ist es natürlich etwas anders, als für einen vollausgestatteten Landcruiser.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
890 Beiträge · seit 201625. Sept. 2016 ·
Hallo,
das ist ein Gummiparagraph der dazu dient, dir Geld abzunehmen wenn etwas schief geht, die Versicherung aus der Haftung ist, du in der Beweispflcht bist und eine Möglichkeit der Risikoverlagerung gen Kunden seitens der Mietwagenfirma.

Gruß
1'523 Beiträge · seit 201125. Sept. 2016 ·
Paragraghen , Mietverträge (incl. Kleingedrucktes) und das möglichst seitenlang ......für alle möglichen und

unmöglichen Ereignisse sind generell nur zugunsten des Vermieters.......vielleicht auch aus entsprechenden

Erfahrungen, und der Kunde ist bei der Mietwagenübernahme eh überfordert, dies Alles detailliert zu lesen,

geschweige denn zu diskutieren.......man kann nur an die Fairness beider Partner appellieren.......... Ausnahmen

best. diese Regel.....

lg.....BMW