Air Namibia/Emirates Anschlussflug verpasst

21 Antworten · 5'084 Aufrufe · gestartet 10. Sept. 2013 von Chris13
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Themenstarter7 Beiträge · seit 201310. Sept. 2013 · #1
Hallo,

nach einem sehr schönen Namibiaurlaub passierte uns leider folgendes beim Rückflug:

Wir haben bei Emirates ein Kombiflugticket von FRA über Dubai, Johannesburg nach Windhoek sowie zurück gebucht.
Alle drei Flüge sind zusammen mit einer Ticketnummer (Kombiticket) gebucht. Die langen Strecken wurden von Emirates durchgeführt. Nur der letzte Flug von JNB nach WDH mit Air Namibia (AN).

Beim Rückflug am Check-in Schalter von AN, sowie online bei Emirates, war es nicht möglich die Boardingkarten für die Flüge JNB-Dubai und Dubai-FRA zu erhalten (durchgeführt von Emirates), das Gepäck konnte aber bis FRA aufgegeben werden.

In Windhoek hat sich AN um 10min verspätet, da zwei Passagiere zu spät zum Flug antraten.
Somit erreichten wir den Transit-Check-In in JNB zu spät (55min vor Abflug) und das Aushändigen der Boardingkarten für Flug 2 und 3 von Emirates war nicht mehr möglich wie auch die Weiterreise.
Emirates schiebt die Verantwortung auf die leicht verspätete AIr Nambia, welche telefonisch und am Schalter nicht erreichbar war. An einem weiteren Schalter im Gepäckbereich mussten wir dann feststellen, dass das Gepäck trotzdem in den Anschlussflug verladen wurde (trotz anderslautender Beteuerung am ersten Schalter), so dass dieses extra entladen werden musste (dadurch hatte der Flieger 30min Verspätung 😛 ).

Wir wurden angewiesen, den Transitbereich zu verlassen, da uns dort sicherlich beim Ticketbüro von Air Namibia geholfen werden konnte. Dieses war dann aber bereits geschlossen. Man wurde also mit dieser Aussage quasi ruhiggestellt und "weitergeschoben".

Nach großem Aufwand und der Bezahlung einer "no-show-Gebühr" (300 Euro pP) war ein Weiterflug mit Emirates auf einem Standby-Platz möglich, was aber reinstes Glück war, angesichts der Tatsache, dass der nächste verfügbare Flug erst drei Wochen später zur Verfügung stand.
Die insgesamte Verzögerte Ankunft am Endziel betrug 7 Stunden.

Per Zufall stand am Transfer-Check-In hinter uns ein tschechisches Eherpaar, das genau in der gleichen Situation war. Beim warten auf den möglichen Standby-Platz haben wir dann noch jemanden kennengelernt, der es am Tag davor genauso ging.

Es scheint also kein seltenes Phänomen zu sein.
Daher wollen wir fragen, ob sich hier im Forum noch andere finden, denen es auch so passiert ist und wie die Erfolgsaussichten sind etwas zurückerstattet zu bekommen.
Wir haben uns schon bei Emirates beschwert, aber außer einen auf kindische Art abweisenden Email-Wechsel haben wir nichts bewirkt.
Bei Air Namibia warten wir momentan noch auf Antwort. Daher werden wir wohl demnächst einen Anwalt zurate ziehen müssen.

😕
7'296 Beiträge · seit 200610. Sept. 2013 · #2
Chris13 schrieb:Es scheint also kein seltenes Phänomen zu sein.
Daher wollen wir fragen, ob sich hier im Forum noch andere finden, denen es auch so passiert ist und wie die Erfolgsaussichten sind etwas zurückerstattet zu bekommen.
Wir haben uns schon bei Emirates beschwert, aber außer einen auf kindische Art abweisenden Email-Wechsel haben wir nichts bewirkt.
Bei Air Namibia warten wir momentan noch auf Antwort. Daher werden wir wohl demnächst einen Anwalt zurate ziehen müssen.
... es ist wohl kein seltenes Phänomen, aber mir war das zu doof, mich deshalb um einen Anwalt zu bemühen und da ein Riesending draus zu machen. Anders als Dir sind mir allerdings auch keine zusätzlichen Kosten entstanden. Ich kam halt 24 Stunden später an und habe dadurch ein bisschen was von Dubai gesehen.

Ich wurde für mich kostenlos in einem Hotel untergebracht. Es gab einen Shuttleservice und einen Schalter der Fluggesellschaft in der Eingangshalle und dieser war auch ausreichend ausgelastet. Der Transport meines Fahrrads sollte auf dem Rückweg plötzlich immensen Aufpreis kosten - ca. 960 US$. Nach 1-2 Stunden Diskussion war das dann auch erledigt. Seitdem meide ich die Fluggesellschaft und mache "Werbung" für die.

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
33,1k Beiträge · seit 200610. Sept. 2013 · #3
Hallo Chris,

nur zum Verständnis. Du hast bei Emirates alle Flüge gebucht, korrekt?
Dann ist Emirates meinem Verständnis nach auch für alles verantwortlich - es ist deren eigene Schuld, warum sie den Anschlussflug mit Air Namibia buchen, obwohl sie nicht einmal ein Codeshare-Abkommen mit AN haben.

Dein Fall scheint mir dennoch etwas "seltsam", denn alle die ich kenne die bisher mit Emirates nach Namibia flogen, haben einen Anschluss mit einem Code-Share-Partner von Emirates gehabt (British Airways oder SAA) und da ist Emirates schon durch die Flugnummer auch für den Anschlussflug "verantwortlich".

Viel Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
5'538 Beiträge · seit 200810. Sept. 2013 · #4
Hallo Wolfgang,

... es ist wohl kein seltenes Phänomen, aber mir war das zu doof, mich deshalb um einen Anwalt zu bemühen und da ein Riesending draus zu machen.

danke. Endlich mal jemand, der hinfällt und aufsteht und nicht erst sucht, von wem er jetzt Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld bekommt.

Liebe Grüße
Gerd
1'324 Beiträge · seit 201310. Sept. 2013 · #5
travelNAMIBIA schrieb:Hallo Chris,

nur zum Verständnis. Du hast bei Emirates alle Flüge gebucht, korrekt?
Dann ist Emirates meinem Verständnis nach auch für alles verantwortlich - es ist deren eigene Schuld, warum sie den Anschlussflug mit Air Namibia buchen, obwohl sie nicht einmal ein Codeshare-Abkommen mit AN haben.

Viel Grüße
Christian
100% meine Meinung.
Entweder ist die Aussage von Emirates einfach nur geschwindelt oder man hat dir was falsches angedreht.
So macht das keinerlei Sinn.

Wo hast Du das Ticket gekauft?


Gruß!
der Joe
"I detest racialism, because I regard it as a barbaric thing, whether it comes from a black man or a white man." Nelson Mandela 10x Süfafrika, 2x Namibia, 1x Botswana, 1x Zimbabwe, 1x Tanzania
191 Beiträge · seit 201310. Sept. 2013 · #6
Wenn Ihr alles bei Emirates so gebucht habt, dann ich allein Emirates für die Durchführung verantwortlich.
Wenn sich der Air Namibia Flug verspätet, ist dies zwar für EK ärgerlich, aber deren Problem.
Leider greift hier die EU-Fluggastrechteverordnung nicht, da EK keine EU-Airlines ist, aber wenn Ihr eine Rechtsschutz habt, dann könnt Ihr trotzdem mal zum Anwalt. Eventuell greift anderweitiges internationales Recht (Stichwort "Montrealer Abkommen").
LG, Danilo 2016: Norwegen, Südafrika, 2015: World Tour, Singapur, 2014: Sint Maarten, Kanada/Hawaii, 2013: Namibia, 2012: Patagonien, 2010: USA, 2009: USA, 2008: Hawaii, 2007: USA, USA, 2006: Neuseeland
324 Beiträge · seit 200910. Sept. 2013 · #7
hallo chris 13,

habe Dir eine PN geschrieben.

Viele Grüße
Melanie
Die Strasse gleitet fort und fort, weg von der Tür, wo sie beginnt, weit überland, von Ort zu Ort. Ich folge ihr, so gut ich kann. Ihr lauf ich raschen Fusses nach, bis sie sich gross und weit verflicht mit Weg und Wagnis tausendfach. Und wohin dann? Ich weiss es nicht. J.R.R. Tolkien, Der Herr der Ringe
Themenstarter7 Beiträge · seit 201310. Sept. 2013 · #8
Gerd1942 schrieb:Hallo Wolfgang,

... es ist wohl kein seltenes Phänomen, aber mir war das zu doof, mich deshalb um einen Anwalt zu bemühen und da ein Riesending draus zu machen.

danke. Endlich mal jemand, der hinfällt und aufsteht und nicht erst sucht, von wem er jetzt Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld bekommt.

Liebe Grüße
Gerd
Was ist denn das für eine Antwort? Es geht nicht um Schmerzensgeld, sondern darum, unverschuldete Mehrkosten zurückerstattet zu bekommen. Außerdem wurde man vollkommen alleine gelassen, mit der Aussicht, eventuell mehrere tausend Euro für einen zusätzlichen Flug bezahlen zu müssen.
Demnächst werde ich dann mal 600 Euro aus ihrem Portemonnaie entwenden, und freue mich dann, dass Sie "hinfallen und aufstehen, und nicht erst nach Schadenersatz suchen"...
Themenstarter7 Beiträge · seit 201310. Sept. 2013 · #9
travelNAMIBIA schrieb:Hallo Chris,

nur zum Verständnis. Du hast bei Emirates alle Flüge gebucht, korrekt?
Dann ist Emirates meinem Verständnis nach auch für alles verantwortlich - es ist deren eigene Schuld, warum sie den Anschlussflug mit Air Namibia buchen, obwohl sie nicht einmal ein Codeshare-Abkommen mit AN haben.

Viel Grüße
Christian
Hallo,

danke für die Antwort. Alle Flüge wurden mit Emirates gebucht. Wir sind auch der Meinung, dass Emirates verantwortlich zu machen ist, da eine geringe Verspätung (wie in unserem Fall) immer mal vorkommen kann. Gerade angesichts der Tatsache, dass noch genügend Zeit zum Boarding verblieb. Emirates hat natürlich vor Ort die gesamte Verantwortung an Air Namibia abgeschoben, nach dem Motto, wie hätten ja unabhängige Flüge gebucht.
Dabei sind alle Flüge auch auf einem E-Ticket von Emirates aufgeführt.
Themenstarter7 Beiträge · seit 201310. Sept. 2013 · #10
lionfight schrieb:
travelNAMIBIA schrieb:

100% meine Meinung.
Entweder ist die Aussage von Emirates einfach nur geschwindelt oder man hat dir was falsches angedreht.
So macht das keinerlei Sinn.
Wo hast Du das Ticket gekauft?
Gruß!
der Joe
Hallo,

das Ticket wurde bei Emirates (bzw. deren Homepage erworben). Alle Flüge sind zusammen auf einem E-Ticket ausgewiesen.

Beste Grüße
Themenstarter7 Beiträge · seit 201310. Sept. 2013 · #11
freddykr schrieb:Wenn Ihr alles bei Emirates so gebucht habt, dann ich allein Emirates für die Durchführung verantwortlich.
Wenn sich der Air Namibia Flug verspätet, ist dies zwar für EK ärgerlich, aber deren Problem.
Leider greift hier die EU-Fluggastrechteverordnung nicht, da EK keine EU-Airlines ist, aber wenn Ihr eine Rechtsschutz habt, dann könnt Ihr trotzdem mal zum Anwalt. Eventuell greift anderweitiges internationales Recht (Stichwort "Montrealer Abkommen").
Hallo,

danke für den Hinweis. Es scheint auch für uns etwas undurchsichtig, welches Recht jetzt eigentlich zu gelten hat. Emirates hat zwar einen Sitz in Deutschland, der Hauptsitz ist aber natürlich in Dubai. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit, welches Recht hier gelten könnte?

Beste Grüße
1'324 Beiträge · seit 201310. Sept. 2013 · #12
Ein durchgehendes Ticket, Direktbuchung bei Emirates => Emirates ist verantwortlich.
Zumal mit die sehr frühe Schließung des Gates sehr seltsam vorkommt. Vielleicht war die Maschine überbucht und Ihr habt eh nicht mehr hineingepasst.

Ich würde zu erst einen freundlichen, aber bestimmten Brief schreiben. Und, sollte das keinen Erfolg haben, einen Anwalt aufsuchen.


Gruß!
der Joe
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33,1k Beiträge · seit 200610. Sept. 2013 · #13
Hallo Chris13,

versuche es doch mal über Service-Anbieter wie www.fairplane.de oder www.flightright.de.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
191 Beiträge · seit 201310. Sept. 2013 · #14
travelNAMIBIA schrieb:
versuche es doch mal über Service-Anbieter wie www.fairplane.de oder www.flightright.de.
Die bearbeiten nur Fälle bzgl. EU-Verordnung.
Diese ist hier nicht anwendbar, da diese nur gilt bei Abflügen ex-EU (Airline egal), oder bei Ankünften nach EU von EU-Airlines.
Da EK keine EU-Airline ist, gilt diese hier nicht und somit werden die genannten Verdächtigen nichts unternehmen.

Es ist leider so, dass man bei außereuropäischen Airlines denen bei den Rückflügen auf Gedeih und Verderben ausgeliefert ist. Da hilft wohl meist nur noch der Gang zum Anwalt und versuchen etwas übers Montrealer Abkommen zu erreichen.
LG, Danilo 2016: Norwegen, Südafrika, 2015: World Tour, Singapur, 2014: Sint Maarten, Kanada/Hawaii, 2013: Namibia, 2012: Patagonien, 2010: USA, 2009: USA, 2008: Hawaii, 2007: USA, USA, 2006: Neuseeland
33,1k Beiträge · seit 200610. Sept. 2013 · #15
Hi freddykr,

wenn der Flug in der EU beginnt oder endet... Und das tat er ja, denn es ist laut Chris13 alles "auf einem Ticket " gewesen. Also ein Gesamtpaket... oder nicht? Ich hatte einen ähnlichen Fall mit in Ostasien und da gab es keine Probleme, da der Flug auf einem Ticket stand, egal ob es zwischen Peking und Ulaanbaatar die Verspätung gab.

Mag aber sein, dass es in dem Fall einfach Kulanz war....

Viele Grüße
Christian
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zuletzt bearbeitet 10. Sept. 2013
191 Beiträge · seit 201310. Sept. 2013 · #16
travelNAMIBIA schrieb:wenn der Flug in der EU beginnt oder endet... Und das tat er ja, denn es ist laut Chris13 alles "auf einem Ticket " gewesen. Also ein Gesamtpaket... oder nicht?
Nein, leider nicht.
Laut aktuell gültiger Rechtssprechung werden Hin- und Rückflug (auch wenn auf einem Ticket) getrennt betrachtet.
Siehe hier (EuGH, Urteil vom 10.7.2008, C-173/07, NJW 2008, 2697 - Emirates Airlines/Dieter Schenkel): http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=75180&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
LG, Danilo 2016: Norwegen, Südafrika, 2015: World Tour, Singapur, 2014: Sint Maarten, Kanada/Hawaii, 2013: Namibia, 2012: Patagonien, 2010: USA, 2009: USA, 2008: Hawaii, 2007: USA, USA, 2006: Neuseeland
Themenstarter7 Beiträge · seit 201310. Sept. 2013 · #17
freddykr schrieb:
travelNAMIBIA schrieb:
Nein, leider nicht.
Laut aktuell gültiger Rechtssprechung werden Hin- und Rückflug (auch wenn auf einem Ticket) getrennt betrachtet.
Siehe hier (EuGH, Urteil vom 10.7.2008, C-173/07, NJW 2008, 2697 - Emirates Airlines/Dieter Schenkel): http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=75180&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Hallo,

spielt es irgendeine Rolle, dass der Flug (bzw. Flugpacket) als Endziel in die EU ging?
Gast10. Sept. 2013 · #18
Hallo,

das ist natürlich saublöd gelaufen. Und ich fürchte Deine Chancen auf Entschädigung stehen nicht gut. Die Entschädigung nach EU-Verordnung 261 könntest Du nur auf dem Hinflug ziehen, nicht aber auf dem Rückflug.

Mit der Buchung hast Du die Beförderungsbedingungen von Emirates akzeptiert. Da steht:
15.2 Haftungsumfang

Wir haften nur für Schäden, die während der Beförderung mit uns eintreten oder für die wir in
diesem Zusammenhang haftbar sind. Soweit wir ein Ticket für die Beförderung durch andere
Fluggesellschaften ausstellen oder Gepäck zur Beförderung durch andere Fluggesellschaften
annehmen, handeln wir lediglich als Vertreter dieser anderen Fluggesellschaft.
Wir hatten 2007 mal einen ähnlich gelagerten Fall. Mit Emirates nach Johannesburg und weiter mit BA nach Windhoek. Unser gesamtes Gepäck kam nicht mit und es kam auch nicht am nächsten Tag und auch nicht am übernächsten Tag. Die eine Airline hat es auf die andere Airline geschoben. BA in Windhoek wollte maximal die Kosten für eine Nachlieferung nach Windhoek übernehmen, usw. Als Kunde standen wir dumm dazwischen. Irgendwann kam dann das Gepäck, aber der lange Gepäckaufenthalt am Flughafen Johannesburg hatte dazu geführt, das so einiges aus dem Gepäck geklaut wurde...

Deshalb warne ich hier immer davor, Anschlussflüge mit Airlines zu buchen, die nicht in der selben Allianz sind und zwischen denen es keine Code-Share-Abkommen gibt. Klappt da irgendwas nicht, so wächst sich das meistens zu einem richtig großem Problem aus.

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest Du es drauf ankommen lassen und klagen. Ansonsten würde ich das unter Erfahrung abhaken. Der Aufwand zur Klärung dürfte beträchtlich sein. Die Erfolgsaussichten sind ungewiss. Und im dümmsten Fall darfst Du zusätzlich noch die Anwaltkosten bezahlen, ohne einen Cent von AN oder Emirates zu bekommen.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 10. Sept. 2013
33,1k Beiträge · seit 200610. Sept. 2013 · #19
Hi Guido,
Soweit wir ein Ticket für die Beförderung durch andereFluggesellschaften ausstellen oder Gepäck zur Beförderung durch andere Fluggesellschaften annehmen, handeln wir lediglich als Vertreter dieser anderen Fluggesellschaft.
mein Verständnis als Laie sagt mir aber doch, dass jemand, der jemanden anderen vertritt auch eine Art Verantwortung hat. Also zumindest sollte Emirates vermittelnd tätig sein und auch jetzt sich als Vertreter der "Beförderung durch andere Fluggesellschaften" verstehen, oder? Sie sprechen ja nicht von z.B. nur Vermittler - sondern - was auch rechtlich interessant ist - von Vertreter...

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Gast10. Sept. 2013 · #20
Hallo Christian,
travelNAMIBIA schrieb:mein Verständnis als Laie sagt mir aber doch, dass jemand, der jemanden anderen vertritt auch eine Art Verantwortung hat.
Ich bin kein Richter/Anwalt und kann das auch nicht definitiv beantworten. Ein Versicherungsvertreter ist allerdings auch nicht dafür verantwortlich, dass die von ihm vertretene Versicherung den Schaden X reguliert. Wenn man den gesamten Absatz nimmt, dann wird schon recht deutlich, dass Emirates die Haftung ausschließt, bzw. ausschließen möchte. In gewisser Weise kann ich das in dem Fall auch verstehen. Der initiale Fehler (Verspätung) ist AN anzulasten. Ob so ein Haftungsausschluss zulässig ist oder nicht, ob in dem Fall Gerichtsstand Deutschland oder Dubai (oder Windhoek) gilt, wer nun den Schaden tragen muss, wie viel Schadensersatz zusteht, usw. das dürfte nur in einem recht aufwändigen Verfahren zu klären sein.

Eventuell lässt sich irgendwo noch ein zu Gunsten der Passagiere ausfallendes höchstrichterliches Urteil für einen vergleichbaren Fall finden, aber ansonsten würde ich persönlich mir den Rechtsweg sparen (ich habe aber auch keine Rechtsschutzversicherung).

Beste Grüße

Guido