neuer Versicherungsanbieter via Kreditkarte

6 Antworten · 3’480 Aufrufe · gestartet 16. Apr. 2012 von Seppl
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Themenstarter76 Beiträge · seit 200916. Apr. 2012 ·
Hallo zusammen,

viele sind ja auf der Suche nach einer vernünftigen Versicherung für ihren Mietwagen in Namibia. Im Netzt habe ich einen neuen Versicherungsanbieter via Kreditkarte gefunden. Vielleicht taugt ja diese versicherung etwas? Leider fehlt mir zur einer klaren Bewertung das notwendige Rechtsverständnis. Unten angehängt die Bedingungen zur Versicherung. Was meint Ihr dazu?

Grüße Seppl



http://www.explorercard.de



Allgemeine Bedingungen zur Mietwagen-Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge
- Collision Damage Waiver Versicherung (CDW) -
zur Payango ExplorerCard Single/ -Family

§ 1 Versicherter, Versicherer, Versicherungsnehmer
§ 2 Gegenstand der Versicherung
§ 3 Zeitliche Bestimmung der Versicherung
§ 4 Umfang der Versicherung
§ 5 Örtlicher Geltungsbereich
§ 6 Ausschlüsse
§ 7 Verhalten im Versicherungsfall, Obliegenheiten
§ 8 Obliegenheitsverletzungen
§ 9 Anderweitige Versicherung
§ 10 Berechtigte, Geltendmachung von Rechten
§ 11 Abtretung
§ 12 Anzeigen, Willenserklärungen
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand


§ 1 Versicherter, Versicherer, Versicherungsnehmer
Versicherter ist der berechtigte Inhaber einer Payango ExplorerCard Single/ -Family (im Folgenden
„Kreditkarteninhaber“ genannt). Versicherer ist die Chubb Insurance Company of Europe SE (im Folgenden
„Versicherer“ genannt). Versicherungsnehmer ist das die Payango ExplorerCard Single bzw die Payango
ExplorerCard Family (im Folgenden „ExplorerCard Single/ -Family“ genannt) emittierende Unternehmen Payango
GmbH (im Folgenden „Payango“ genannt).

§ 2 Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer gewährt dem Kreditkarteninhaber Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen,
wenn der Kreditkarteninhaber für ein Mietfahrzeug im Falle dessen Verlustes, dessen Beschädigung oder dessen
Kollision mit einem anderen Gegenstand dem Mietwagenunternehmen gegenüber haftet, sofern

a) der Fahrzeugmietvertrag von dem Kreditkarteninhaber geschlossen wurde,
b) der das Mietfahrzeug führende Kreditkarteninhaber, und/oder gegebenenfalls eine andere hierzu
mietvertraglich berechtigte Person, je nachdem wer das Mietfahrzeug führt, im Besitz eines für die
Klasse des Mietfahrzeuges gültigen Führerscheins ist/sind,
c) die Bezahlung des Mietfahrzeugs vollständig mit der ExplorerCard Single/ -Family, einer anderen
Kreditkarte des Kreditkarteninhabers oder einem Voucher erfolgt.

Die Versicherung erstreckt sich auch auf eine Wertminderung des Mietfahrzeugs und Mietausfallkosten (maximal
14 Tage), soweit diese von dem Kreditkarteninhaber vertraglich geschuldet sind.

§ 3 Zeitliche Bestimmung der Versicherung
3.1 Die Versicherung erstreckt sich auf die Anmietung eines einzelnen Mietfahrzeuges und ist auf die Dauer von
maximal 30 Tagen beschränkt. Bei mehreren sich zeitlich überschneidenden Anmietungen besteht nur
Versicherungsschutz für das zuerst angemietete Mietfahrzeug.

3.2 Versicherungsschutz wird gewährt für ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Kreditkarte durch den
Kreditkarteninhaber und während der jeweiligen Versicherungsperiode innerhalb des versicherten Zeitraums
eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsperiode ist das Kalenderjahr. Erhält ein Kreditkarteninhaber die
Kreditkarte während eines laufenden Kalenderjahres, ist die erste Versicherungsperiode kürzer als ein
Kalenderjahr. Der versicherte Zeitraum ist der Zeitraum vom Beginn der ersten bis zum Ende der letzten sich
lückenlos aneinander anschließenden Versicherungsperioden. Der versicherte Zeitraum endet
a) mit Ablauf des Gültigkeitszeitraums der ExplorerCard Single/ -Family oder
b) mit dem Ende der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrags zwischen Payango und dem
Versicherer,
je nachdem, welcher der frühere dieser Zeitpunkte ist. Im Fall b) obliegt es Payango, den Kreditkarteninhaber
über den Anschlussversicherer zu informieren.

3.3 Für einen nach dem Ende der Vertragslaufzeit eintretenden Versicherungsfall besteht Versicherungsschutz
für einen Zeitraum von 90 Tagen, sofern der Abschluss des Fahrzeugmietvertrags vor dem unter 3.2 a oder b
genannten Ereignis erfolgte.

§ 4 Umfang der Versicherung
4.1 Die Versicherung ist begrenzt auf den tatsächlichen Marktwert des Mietfahrzeuges zum Zeitpunkt des Eintritts
des schädigenden Ereignisses
ƒ bis zu einer Höchstentschädigungsleistung von EUR 75.000 bei der ExplorerCard Single oder
ƒ bis zu einer Höchstentschädigungsleistung von EUR 100.000 bei der ExplorerCard Family CHUBB Insurance Company of Europe SE 2/3



pro Versicherungsfall und insgesamt pro Versicherungsperiode.
4.2 Die Selbstbeteiligung des Kreditkarteninhabers im Versicherungsfall beträgt 250 EUR.

4.3 Die Versicherungsleistung wird nur auf Basis eines Gutachtens eines anerkannten Sachverständigen oder, im
Falle des Verlustes oder Totalschadens, einer anerkannten Bewertungsliste (insbesondere Eurotax Schwacke)
gewährt. Nach Ermessen des Versicherers wird die Versicherungsleistung entweder durch Zahlung geleistet oder
das Mietfahrzeug wird repariert.

4.4 Sofern der Kreditkarteninhaber gemäß Fahrzeugmietvertrag auch für eine Wertminderung oder
Mietausfallkosten (maximal 14 Tage) haftet, werden diese Kosten auf die zur Verfügung stehende
Höchstentschädigungsleistung angerechnet.

§ 5 Örtlicher Geltungsbereich
Die Versicherung gilt weltweit.

§ 6 Ausschlüsse
Die Versicherung erstreckt sich nicht:
a) auf vorsätzlich verursachte Schäden;
b) auf Anmietung eines Mietfahrzeugs zu gewerblichen Zwecken (insbesondere zur gewerblichen
Personenbeförderung);
c) auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während gegen den Fahrzeugmietvertrag verstoßen wird;
d) auf Schäden am Mietfahrzeug durch Fahren unter dem Einfluss von Mitteln, die die Fahrtauglichkeit
beeinträchtigen (insbesondere Drogen, Medikamenten) oder unter Alkoholeinfluss (d. h. der
Blutalkoholgehalt des Fahrzeugsführers liegt über dem Promillesatz, der nach der Rechtsordnung des
jeweiligen Staates oder Landes im Straßenverkehr zulässig ist) verursacht werden;
e) auf Verluste, die durch einen mietvertraglich nicht autorisierten Fahrer entstehen;
f) auf Abnutzung und Verschleiß, auf Gefrieren, auf mechanische oder elektrische Ausfälle und Brems-
oder Bruchschäden, es sei denn, diese basieren auf einer anderen unter dieser Versicherung gedeckten
Schadenursache;
g) auf Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung, es sei denn, diese erfolgt durch ein Ereignis, das
gleichzeitig auch andere versicherte Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat;
h) für Abschleppkosten und/oder Bergungskosten;
i) auf Servicegebühren, welche durch das Mietwagenunternehmen im Schadenfall gegebenenfalls in
Rechnung gestellt werden;
j) auf Schäden, die nach Ablauf von 15 Werktagen nach Schadeneintritt dem Versicherer angezeigt
werden.

§ 7 Verhalten im Versicherungsfall, Obliegenheiten
7.1 Der Kreditkarteninhaber hat jeden Versicherungsfall unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insbesondere hat der
Kreditkarteninhaber Auskunft darüber zu erteilen, wie, wann und wo der Schaden eingetreten ist.

7.2 Zusätzlich hat der Kreditkarteninhaber:
a) den zum Schadeneintritt führenden Sachverhalt der Polizei zu melden;
b) darauf hinzuwirken, dass dem Versicher gestattet wird, die beschädigte Sache vor ihrer Reparatur,
Veräußerung oder Entsorgung zu begutachten und zu schätzen, und
c) einen detaillierten Schadensnachweis gemäß 7.3 zu erbringen.

7.3 Der Kreditkarteninhaber hat die Schadenanzeige des Mietwagenunternehmens auszufüllen und eine Kopie
hiervon zu behalten. Bei Eintreffen der Reparaturrechnung hat der Kreditkarteninhaber dem Versicherer die Kopie
der Schadenanzeige, welche er beim Mietwagenunternehmen geleistet hat, gegebenenfalls eine Kopie des
Kreditkartenbelastungsbeleges, eine Kopie des kompletten Fahrzeugmietvertrages und eine Kopie der
polizeilichen Meldung vorzulegen.

§ 8 Obliegenheitsverletzungen
Wird eine vertragliche Obliegenheit oder eine gesetzliche Obliegenheit, deren Rechtsfolge nicht im Gesetz
geregelt ist, durch den Kreditkarteninhaber vorsätzlich verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der
Schwere des Verschuldens des Kreditkarteninhabers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der
Kreditkarteninhaber nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der
Versicherungsschutz uneingeschränkt bestehen. Der vollständige oder teilweise Wegfall des
Versicherungsschutzes hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts-
oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Kreditkarteninhaber durch gesonderte
Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

Der Versicherer ist auch zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt
oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des
Versicherers ursächlich ist. Das gilt nicht, wenn der Kreditkarteninhaber die Obliegenheit arglistig verletzt hat
zuletzt bearbeitet 16. Apr. 2012
33,2k Beiträge · seit 200616. Apr. 2012 ·
Hallo Seppl,

das sind so ziemlich die Standardbedingungen von allen diesen Kredikarten die eine Mietwagen-Vollkasko mit anbieten, z.B. Lufthansa Miles & More. Ich persönlich habe diese, kostet im Businesspaket auch nicht viel mehr und beinhaltete zahlreiche weitere Versicherungen und Leistungen. Einziger Unterschied, die Explorercard ist eine Prepaidkarte.

Sonnige Grüße
Christian
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Gast16. Apr. 2012 ·
Hallo,

Danke für den Hinweis. Ich finde das ganz interessant. Über ein paar Ausschlüsse (z.B. Verstöße gegen Mietvertrag) kann man wieder diskutieren. Aber Preis-/Leistung scheint insgesamt besser zu sein als bei der Miles&More-Karte mit Business-Paket.
travelNAMIBIA schrieb:das sind so ziemlich die Standardbedingungen von allen diesen Kredikarten die eine Mietwagen-Vollkasko mit anbieten, z.B. Lufthansa Miles & More. Ich persönlich habe diese, kostet im Businesspaket auch nicht viel mehr und beinhaltete zahlreiche weitere Versicherungen und Leistungen.
Welche Versicherungen hat die M&M-Karte zusätzlich? Ich glaube umgedreht ist es richtig. Die von Seppl genannte Explorercard hat wie die M&M-Karte auch eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Auslandskrankenversicherung inklusive. Zusätzlich noch eine Reisegepäckversichung und eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung, die es bei der M&M-Karte nicht gibt. Gut die letztere Versicherung braucht man zumindest in Namibia nicht unbedingt. Daneben sind die Versicherungssummen bei der Explorercard teilweise höher (Reiserücktritt Family z.B. 7.500 statt 5.000 EUR) und die Reisegepäckversicherung deckt auch Kameras bis 2.000 EUR ab.

Leistungserbringer für die Versicherungen ist bei beiden Karten "Roland Assistance". Insofern sollte es da qualitativ in der Abwicklung auch keinen Unterschied geben.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 16. Apr. 2012
Themenstarter76 Beiträge · seit 200916. Apr. 2012 ·
wenn ich nur wüsste ob die im Falle eines Falles tatsächlich bezahlen?????

Ich bin schon ewig auf der Suche nach einer echten Vollkasko, da ich in Namibia doch immer ein etwas ungutes Gefühl habe wenn ich bei einem eventuellen Unfall am Ende um 40.000 € erleichtert werde. Und leider kann es auch jeden super vorsichtigen und noch so tollen Autofahrer erwischen. Einmal nicht aufgepasst und schon liegt die Fuhre mit Totalschaden in der namibischen Prärie.

Grüße
Seppl
Themenstarter76 Beiträge · seit 200916. Apr. 2012 ·
Hallo Leute,

ich habe noch eine Kreditkarte mit Kaskoversicherung gefunden.

http://www.hhonorscard.de

Grüße Seppl
Gast16. Apr. 2012 ·
Hallo,
Seppl schrieb:wenn ich nur wüsste ob die im Falle eines Falles tatsächlich bezahlen?????
Eine 100,0prozentige Absicherung für alle denkbaren Schadensszenarien ist das meines Erachtens nicht, aber wie die M&M-Karte mit Business-Paket wohl derzeit so ziemlich das Beste, was man als Kasko-Versicherung für Namibia und andere Länder bekommen kann.
Seppl schrieb:ich habe noch eine Kreditkarte mit Kaskoversicherung gefunden.
http://www.hhonorscard.de
Bis auf die finanziellen Konditionen ist das eine Kopie der M&M-Karte mit Businesspaket. Die Honorscard wird wie die M&M-Karte von der DKB-Bank ausgegeben und die Versicherungsleistungen erbringt Roland Assistance.

Die explorercard wird von der BW-Bank ausgegeben, die zur Landesbank Baden Württemberg gehört - also einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Eine Prepaid-Kreditkarte hat bestimmte Vorteile, aber auch nach Nachteile. Da ich schon 2 andere Visakarten (nicht Prepaid) habe, interessieren mich die Nachteile nicht und es werden nur die Vorteile wirksam. Für unsere anstehende Reise ist es schon zu spät, danach werde ich mir wohl die explorercard zulegen. Insofern noch mal Danke für den Tipp.:)

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 16. Apr. 2012
206 Beiträge · seit 201118. Apr. 2012 ·
Hallo zusammen,
ich bin auch immer auf Suche nach einer Karte mit Optimalabdeckung.
Jetzt habe ich mir mal diese angesehen und tatsächlich, auch hier ein Haken,
nämlich

im Beispiel bei der Reisegepäckversicherung

"Der Versicherer kann die Leistung nur dann erbringen, wenn die komplette Reise mit der ExplorerCard bezahlt wurde". Das mag gut und schön bei Pauschalarrangements sein, aber für Selbstorganisierer?
Macht das denn wirklich einer, alles mit der gleichen Karte zu zahlen.

Ich habe u.a. eine VISA, die keine Auslandseinsatzgebühr verlangt, dann nehm ich doch lieber diese als Deposit und gerade mal nicht die "da".

Aber bei dieser (gebührenfrei.com) sagt die Reiserücktrittsversicherung, gilt auch nur, wenn die kpl. Reise mit dieser bezahlt wird.....

So hat jeder seine eigenen Besonderheiten. Hier muss man seine eigenen Prioritäten finden. Der Umfang der Vollkaskoversicherung ist aber in der Tat unschlagbar und für NAM empfehlenswert.
So langsam wird man Kartensammlerweltmeister und am Ende kneift die Versicherung dann doch!!!!

Gibt es noch Anregungen oder Anwendungstipps hierzu?

Grüße
Marion
Alexander von Humboldt "Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung der Leute, die die Welt nie angeschaut haben."