Aufenthaltsgenehmigung in Namibia

2 Antworten · 2'454 Aufrufe · gestartet 29. Jan. 2012 von Spatz 29
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Themenstarter1 Beiträge · seit 201229. Jan. 2012 · #1
Hallo Ihr Lieben!

Ich bin jetzt mit meinem Freund der aus Namibia Windhoek kommt fast drei Jahre zusammen und er möchte wieder zurück in seine Heimat und ich möchte natürlich mit gehen. Nun meine Frage: Einen Job habe ich noch nicht. Könnte aber von der Arbeit ein Jahr freigestellt werden, bevor ich in Namibia lebe. Jetzt habe ich gelesen, das man Arbeit braucht, um überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen? Stimmt das ? Ich habe auch im Internet gelesen das es ein sogenanntes 2 Jahres TPR gibt? Mein Freund würde sich selbstständig machen in Namibia, habe ich überhaupt Chancen dort mit ihm zu leben ?

Herzliche Grüße, Euere Spatz!
2'048 Beiträge · seit 200729. Jan. 2012 · #2
Hallo Spatz,
herzlich willkommen im Forum.
Du hast 2 legale Chancen auf eine Arbeitserlaubnis:
direkt: work permit beantragen. Dein Arbeitgeber muss aktiv nachweisen, dass es nicht möglich ist einen einheimischen Beschäftigten für diese (meist sehr spezialisierte) Tätigkeit zu gewinnen. Es reicht nicht, dass du etwas besser kannst, sondern es muss überhaupt niemanden geben, der sich auf mehrere Stellenanzeigen gemeldet hat und den Job gerne hätte. Und dann läßt sich home affaires evtl. sehr viel Zeit oder verweigert es trotzdem, weil laut ihren Akten verfügbare Arbeitskräfte vorhanden sein müßten (i.B. Absolventen Tourismusmanagement etc.). Fehlende Sprachkenntnisse (deutsch) bei einheimischen Kräften zählen meist nicht, weil das können die ja schnell lernen....
Hat dein künftiger Arbeitgeber ein anerkanntes Standing um ausländische Mitarbeiter ins Land zu bringen (NGO's oder DHPS z.B.) dann kann es ganz schnell gehen...

indirekt und privat: heirate einen Namibier. Dann hast du ein Bleiberecht und nach oberster Rechtsprechung auch ein Recht zu Arbeiten. Home Affaires lehnt es dann oft trotzdem ab oder weist Ehepartner bei der Verlängerung einfach ab - dann gibt es einen Ombutsmann der das Ministerium kontrollieren kann oder den Weg zum Gericht....

Viele Erfolg udn gute Nerven
wünscht
jaw
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden (Mark Twain)
5'538 Beiträge · seit 200829. Jan. 2012 · #3
Hallo Spatz,

Ergänzungsvorschlag zum Heiraten: Mach doch das Geschäft, das Dein Partner aufmachen will, mit ihm zusammen auf. Wenn Ihr dann auch noch plant (und es den Behörden dort plausibel darstellt), einheimische Kräfte einzustellen, dann ist die Chance für ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht etwas größer.

Liebe Grüße
Gerd