Wie Kulant sind die Autovermieter in Namibia

21 Antworten · 5'509 Aufrufe · gestartet 14. Okt. 2011 von mosmax
Bilder klein
Antworten
Themenstarter148 Beiträge · seit 201114. Okt. 2011 · #1
Hallo,

nachdem mich ja schon das Versicherungsthema für solche Fahrzeuge brennend interessiert, würde mich auch interessieren, wie Kulant die Namibischen Autovermieter bezüglich Schäden am Fahrzueg, Reifen, Glas sind.

Ich bin mit einem Nissan Allrad ab 01.Nov unterwegs und habe jetzt feststellen müssen, das es hier in Deutschland keine Versicherung gibt (bis jetzt), die dieses Fahrzeug gegen Selbstbehalt versichern will. Desshalb interessiert mich die Abwicklung im Schadensfall.

Lg Markus
www.moessthaler.de
zuletzt bearbeitet 14. Okt. 2011
5'479 Beiträge · seit 200914. Okt. 2011 · #2
Meine Erfahrungen mit ASCO:

Wenn Glas während der Mietdauer beschädigt wird, muss es natürlich auch bezahlt werden. Allerdings zu sehr fairen Preisen. Wir haben für die Windschutzscheibe eines Landcruisers gerade einmal 180,-€ zahlen müssen.

Reparierte Reifen werden nicht zurückgenommen und müssen erstattet werden. Allerdings nicht zum Neupreis sondern im Verhältnis zur Abnutzung (Profiltiefe).

Lack-Kratzer wurden nicht beanstandet.
Unser Reise-Blog: KaTho_VanTour Staub & Schlamm (Kenia 21/22) 7 Wochen in der Regenzeit !? (NAM/BOT 18/19) Leoparden hautnah (Tansania 2016/2017) Elefantös - Zimbabwe 2016 Auf Großer Fahrt (Reisebericht SA-NAM-BOT-ZIM 2014/2015) Rivers & Sand (Reisebericht Namibia/Botswana 2013) Reisebericht Tansania 2013: "Das volle Programm"
4'451 Beiträge · seit 200814. Okt. 2011 · #3
Hallo Markus,
nachdem ich nicht weiß, bei wen Du gemietet hast, dies aber auch nicht so wichtig ist, sage ich nur wie wir es handhaben. Beim Übergabe des Fahrzeugs werden vom vermieter alle Kratzer und Beulen in einer Liste eingetragen. Wir schauen gemeinsam ob nicht was vergessen wird. Zusätzlich machen wir dann noch Bilder vom Fahrzeug und versuchen alles im Bild festzuhalten. Wenn das Fahrzeug dann zurückgegeben wird , ist diese Liste wieder dabei und wird dann wieder zusammen verglichen. Wir hatten da noch keine Differenzen.
Wir hatten aber noch keinen "Platten" und sonst keinen größeren Schaden , hoffe es bleibt so.
Mit freundlichen Grüßen
Cécile 🙂
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia" http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung.... http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html 2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana. 2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik. 2012 Namibia und KTP 2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP 2014 Kapstadt und Kruger NP 2015 Kruger National Park 2016 kruger National Park 2017 Kruger National Park 2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
zuletzt bearbeitet 14. Okt. 2011
705 Beiträge · seit 201014. Okt. 2011 · #4
Hallo Markus,
gleiche Erfahrung wie Topobär.

Kleine Schäden am Lack, eine kleine Delle in der Tür und leere Gasflasche wurden auf Kulanz mit einem Lächeln erledigt:).

Aber - ich habe meinen Nissan 4x4 hier versichert, ohne Probleme.
http://www.lastminute-reiseversicherung.de/cdw-selbstbehalt-ausschluss-versicherung.htm

SG
Volker
Seit 1996 bereisen wir die Welt mit dem Motorhome, zuerst USA - Canada - Australien - Neuseland und jetzt Afrika.
1'130 Beiträge · seit 200614. Okt. 2011 · #5
Hallo Markus,
das läßt sich schwer beantworten. Bei den Ketten legt der Anmieter oft Wert auf ein makelloses Auto und erklärt diesen Wunsch gern mit viel verbaler Gewalt. Diese Ketten sind dann eher geneigt, Schäden großzügig einzufordern, die einheimischen Vermieter sind bei den üblichen Schäden kulanter. Wenn du bei der Übernahme alle vorhandenen Schäden auflisten läßt und bei der Rückkehr (bekannte)neue nicht verschweigst, gibt es oft keine Probleme. Ein Schlag mehr in der Scheibe, 5 Kratzer mehr an der Seite, eine kleine Beule an der Tür. In all meinen Anmietungen gabs da keine Diskussionen. Das mag aber auch daran liegen, dass ich mich nicht aufrege, wenn irgendein Teil am Wagen mal ausfällt, sondern im Kontakt mit dem Vermieter die Situation löse.
Reifenschäden ( außer vollständiger Verlust) ist oft vor Ort für kleines Geld lösbar, Scheiben müssen schon Risse aufweisen, damit sie erneuert werden, Wie schon in den anderen Beiträgen geschildert reagiert der einheimische Vermieter aber ungehalten, wenn er glaubt, man will ihn veralbern, ist man offen, ist er es auch.
Ich hatte schon mal ein Auto, wo der Vormieter einen Schaden im Unterboden verschwieg ( Loch im Tank), das mußte ich dann in Purros flicken, ein anderer Wagen hatte keinen Deckel im Öleinlaß, das kostete mich einen Socken, einmal ging der Wagenheber nicht, da mußte ich dann eine Böschung zum Reifenwechsel befahren. Viele dieser Mängel hätte ich im Vorfeld bei genauer Überprüfung wohl gefunden, dazu bin ich aber, ehrlich gesagt, zu faul. Ich rege mich auch nicht über ein loses Band, einen klemmenden Reißverschluß oder sonstwas auf, ich bin doch im Urlaub und außerdem (wahrscheinlich) selber schuld. Da ich meinem Vermieter im Vorfeld sage, wo ich hin will, bekomme ich auch das Teil, das mich da hin bringt und da sind mir dann Windgeräusche an der A-Säule oder ein quietschender Sitz egal.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
2'346 Beiträge · seit 200614. Okt. 2011 · #6
Hallo Markus,

hatte bis jetzt folgende, zum Glück kleinere Schadenfälle:

ASCO
Defekter Reifen. Berechnung des Neupreises (im Vergleich zum örtlichen Reifenhandel recht hoch angesetzt) abzüglich Laufleistung des defekten Reifens nach einer Tabelle. Abwicklung grundsätzlich ok.

African Tracks
Leichte Beule und Kratzer an der Seite nach Kollission mit einem Baumstumpf im toten Winkel. Verzicht auf Schadenersatz. Abwicklung daher sehr großzügig.

Camping Car Hire (ganz aktuell)
Kerbe im vorderen Stoßfänger und Verschiebung des ganzen Bauteils durch eine fremdverschuldete Kollission in Abwesenheit (offenbar Parkplatz). Schaden haben wir erst später bemerkt, da auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich. Fahrzeug war bei Übernahme nagelneu. Nach telefonischer Meldung des Schadens bei Rückgabe schnelle, kompetente und ausgesprochen kundenfreundliche Begutachtung und pragmatischer Vorschlag für eine Behebung des Schadens (Austausch, Verzicht auf Lackierung). Fallabschließende Abwicklung durch Zahlung von etwa 10-20% des Betrages, der bei einem ähnlichen Fall in Deutschland zu zahlen gewesen wäre (Aussage meines mitfahrenden Sohnes als Kfz-Meister). Abwicklung also sehr kulant. Hatte immer das Gefühl, dass das Interesse des Kunden sehr respektiert wird.

Verallgemeinern will ich die insgesamt positiven Erfahrungen nicht. Das kann sicher von Fall - auch bei den gleichen Vermietern - unterschiedlich sein. Rückblickend habe ich jedoch keinen Anlass an einer grundsätzlich kundenorientierten Einstellung bei den mir bekannten lokalen Vermietern zu zweifeln. Sicher spielt da auch das Eigenverhalten eine wichtige Rolle. Wenn man die Karten offen auf den Tisch legt, kann man sicher einen anderen Umgang erwarten, als wenn man erst einmal Vertuschungen versucht oder allzu fordernd auftritt.

Eine Rolle spielt sicher auch das Alter und der Zustand des Fahrzeugs. Bei unserem Neuwagen im letzten Urlaub waren wir uns schon ziemlich sicher, dass defekte Bauteile nicht geflickt, sondern ausgetauscht werden.

Viele Grüße
Armin
2'610 Beiträge · seit 200714. Okt. 2011 · #7
Travelboy schrieb:Hallo Markus,
gleiche Erfahrung wie Topobär.

Kleine Schäden am Lack, eine kleine Delle in der Tür und leere Gasflasche wurden auf Kulanz mit einem Lächeln erledigt:).

Aber - ich habe meinen Nissan 4x4 hier versichert, ohne Probleme.
http://www.lastminute-reiseversicherung.de/cdw-selbstbehalt-ausschluss-versicherung.htm

SG
Volker
Hi Volker,

die Versicherung finde ich sehr interessant.

Unter welche Kategorie würde denn ein Hilux mit Dachzelt fallen? PkW oder Motorhome?

Grüße und schon einmal Danke für eine Rückantwort:)
Jambotessy
Nur im Vorwärtsgehen gelangt man ans Ende der Reise. (Sprichwort der Ovambo) 1x Togo + Benin (mit TUI), 1x Ruanda + Zaire ( mit Explorer Reisen), 3x Kenia (in Eigenregie mit dem Bodenzelt), 23 x südl. Afrika (in Eigenregie Namibia, Botswana, Zimbabwe, Sambia, Südafrika/ 17x mit dem Dachzelt und 6x ohne Dachzelt)
zuletzt bearbeitet 14. Okt. 2011
19 Beiträge · seit 201114. Okt. 2011 · #8
Jambotessy schrieb:
Travelboy schrieb:Hallo Markus,
gleiche Erfahrung wie Topobär.

Kleine Schäden am Lack, eine kleine Delle in der Tür und leere Gasflasche wurden auf Kulanz mit einem Lächeln erledigt:).

Aber - ich habe meinen Nissan 4x4 hier versichert, ohne Probleme.
http://www.lastminute-reiseversicherung.de/cdw-selbstbehalt-ausschluss-versicherung.htm

SG
Volker
Hi Volker,

die Versicherung finde ich sehr interessant.

Unter welche Kategorie würde denn ein Hilux mit Dachzelt fallen? PkW oder Motorhome?

Grüße und schon einmal Danke für eine Rückantwort:)
Jambotessy
Schaut einmal in die Bedingungen. Da heißt es in §4 u.a.
"Kein Versicherungsschutz besteht
1. für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)Kaskoversiche-
rung des Kraftfahrzeugvermieters keinen Versicherungsschutz
vorsieht;"

Damit bist du dann genau so weit wie ich.

siehe hier:

http://www.namibia-forum.ch/forum/9-mietwagen/208336-diskussion-zur-optimalen-mietwagenversicherung.html?limit=6&start=30
705 Beiträge · seit 201014. Okt. 2011 · #9
Optimist1 schreibt
// Schaut einmal in die Bedingungen. Da heißt es in §4 u.a.
"Kein Versicherungsschutz besteht
1. für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)Kaskoversiche-
rung des Kraftfahrzeugvermieters keinen Versicherungsschutz
vorsieht;" //

Klar, bei Alkohol, Drogen oder wenn ich das Ding mutwillig gegen die Wand fahre zahlt sicher keine Versicherung.
Aber alle Schäden und Diebstahl die im Rahmen einer Versicherung abgedeckt währen, sind gedeckt.
Wenn ich das Auto mit der Basisversicherung miete, mit SB von 52.000 N$ (mein Nissan 4x4) dann deckt die Zusatzversicherung den SB mit bis zu 5500€ ab.

Pressebericht:
http://www.offenes-presseportal.de/reise_tourismus/selbstbehalt-ausschluss_cdw_versicherung_jetzt_sicher_sofort_online_im_internet_buchen_126941.htm

Versicherungsbedingungen:
http://www.t-s-a.de/fileadmin/benutzerdaten/pdf/fakultative_versicherungspolice.pdf

Versicherung:
http://www.selbstbeteiligung-versicherung.de/sbvjo6/index.php/hm

Ach ja, min Nissan 4x4 Discover X wurde als Wohnmobil versichert.
Ich hatte bisher zwar nur Bagatellschäden, aber die Versicherung hat immer ohne Probleme oder große Nachfragen Bezahlt.

SG
Volker
Seit 1996 bereisen wir die Welt mit dem Motorhome, zuerst USA - Canada - Australien - Neuseland und jetzt Afrika.
19 Beiträge · seit 201114. Okt. 2011 · #10
Schau dir mal meine Unfallschilderung an, die so von einem unabhängigen Zeugen bestätigt wird und im Polizeiprotokoll dargelegt ist. Wo siehst du da grobe Fahrlässigkeit?

Viele Grüße, Norbert
705 Beiträge · seit 201014. Okt. 2011 · #11
HI Norbert,
habe mir das mal durchgelesen -- Große Sch..:(

Ok meine SB würde dann auch nur bis 5.500€ zahlen und die Diff bis 17.000€ bleiben dann wohl bei mir (dir) hängen.

Mir ist dann aber noch nicht klar, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorlag warum die CDW vom vermieter nicht zahlt.
Du solltest doch höchstens bis zur vereinbarten SB haftbar sein ??

Wenn das so gehandhabt wird sollte man auf NAM verzichten oder ein URALT Fahrzeug mieten.

Sorry
Volker
Seit 1996 bereisen wir die Welt mit dem Motorhome, zuerst USA - Canada - Australien - Neuseland und jetzt Afrika.
19 Beiträge · seit 201114. Okt. 2011 · #12
Hallo Volker,
das erschließt sich mir bis heute nicht. Vielleicht hatte er keine VK für den Wagen? Vielleicht hatte er eine und fürchtete eine Prämienanhebung? Ich weiß es nicht. Wir kamen über den Pauschalvorwurf "grobe Fahrlässigkeit" nicht hinaus. In den Tagen, als in in Windkoek auf den Geldtransfer aus Deutschland warten musste, habe ich mehrfach das Gespräch gesucht - erst ohne inhaltlichen Erfolg, später wollte man gar nicht mehr mit mir reden. Die deutsche Versicherung verweigert jetzt die Übernahme der Kosten mitdem Hinweis darauf, dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das ergebe sich aus der Zahlungsverweigerung der namibianischen Versicherung bzw. des Vermieters. Eine Stellungnahme einer namibianischen Versicherung liegt mir bis heute nicht vor.

Herzliche Grüße Norbert
105 Beiträge · seit 200814. Okt. 2011 · #13
Hallo Mosmax,

ich möchte dir in kleines praktisches Beispiel zur Kulanz eines Autovermieters (Bushlore in Jo'burg) geben.

Als wir dieses Jahr im Khama Rhino Sanctuarium (Botswana) waren, hat sich völlig unnötigerweise ein ungezogenens Nashorn sein noch junges Horn an unserem Hilux-Blech geschabt...


rhino-2.JPG


Das Ergebnis sah dann so aus:


rhino-1.JPG


Der Vermieter verlangte für den Blechschaden (umgerechnet) 70 €. Wir fanden das akzeptabel... (Wie gesagt, dies ist ein Einzelbeispiel bei einem bestimmten Vermieter und lässt sich nicht 1:1 auf andere Vermieter übertragen...)

Grüße, Gereo
19 Beiträge · seit 201114. Okt. 2011 · #14
Genau diese Großzügigkeit waren wir von unserem Vermieter bisher auch immer gewohnt. Aber wie wir alle wissen: in den kleinen Dingen fällt Großzügigkeit oft leichter als in den wirklich großen.

VG Norbert
5'479 Beiträge · seit 200914. Okt. 2011 · #15
Wie heißt es so schön:"Bei Kleinigkeiten kann man großzügig sein."
Unser Reise-Blog: KaTho_VanTour Staub & Schlamm (Kenia 21/22) 7 Wochen in der Regenzeit !? (NAM/BOT 18/19) Leoparden hautnah (Tansania 2016/2017) Elefantös - Zimbabwe 2016 Auf Großer Fahrt (Reisebericht SA-NAM-BOT-ZIM 2014/2015) Rivers & Sand (Reisebericht Namibia/Botswana 2013) Reisebericht Tansania 2013: "Das volle Programm"
156 Beiträge · seit 200814. Okt. 2011 · #16
Optimist1 schrieb:Schau dir mal meine Unfallschilderung an, die so von einem unabhängigen Zeugen bestätigt wird und im Polizeiprotokoll dargelegt ist. Wo siehst du da grobe Fahrlässigkeit?

Viele Grüße, Norbert
Hallo Norbert,

musst da in Deinem Fall jetzt nicht eigentlich die deutsche Versicherung nachweisen, dass es "grob fahrlässig" war? Oder ist das umgekehrt - musst Du beweisen, dass es nicht grob fahrlässig war?

Gruß
Jogo
19 Beiträge · seit 201114. Okt. 2011 · #17
jogo schrieb:
Optimist1 schrieb:Schau dir mal meine Unfallschilderung an, die so von einem unabhängigen Zeugen bestätigt wird und im Polizeiprotokoll dargelegt ist. Wo siehst du da grobe Fahrlässigkeit?

Viele Grüße, Norbert
Hallo Norbert,

musst da in Deinem Fall jetzt nicht eigentlich die deutsche Versicherung nachweisen, dass es "grob fahrlässig" war? Oder ist das umgekehrt - musst Du beweisen, dass es nicht grob fahrlässig war?

Gruß
Jogo
Hallo Jogo,
die Zahlungsverweigerung in Namibia mit Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit wird hier als Nachweis der groben Fahrlässigkeit bewertet. Hätte die namibianische VK gezahlt, gäbe es hier keine Diskussion über die Übernahme des Selbstbehalts durch die MietwagenVK. Würde in Namibia keine VK für den Mietwagen bestanden haben, würde es die Diskussion ebenfalls nicht geben. Würde mein Vermieter bestätigen, dass der von mir gemietete Wagen nich VK versichert war, würde hier gezahlt. Darüber diskutieren wir gerade.
VG Norbert
Gast14. Okt. 2011 · #18
Hallo,
Travelboy schrieb:Ok meine SB würde dann auch nur bis 5.500€ zahlen und die Diff bis 17.000€ bleiben dann wohl bei mir (dir) hängen.
Das würde sie wahrscheinlich nicht. "Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters keinen Versicherungsschutz vorsieht." Das ist explizit keine Ausschlussklausel nur für Fahrten unter Drogen, Alkohol oder bei grober Fahrlässigkeit, sonst würde genau das da stehen. Sondern das ist eine pauschale Ausschlussklausel: Wenn die höherrangige Versicherung nicht zahlt, zahlen wir auch nicht. Punkt.

Ich bin kein Anwalt, aber den Fall von Norbert finde ich extrem. Als grobe Fahrlässigkeit würde man dass in Deutschland wohl niemals werten und meines Erachtens auch nicht als einfache Fahrlässigkeit. Die Diskussion ob es grobe oder einfache Fahrlässigkeit war, ist aber ohnehin müßig, denn danach wird in Namibia nicht unterschieden.

Interessieren würde mich, was genau der Vermieter als fahrlässig ansieht? Der Vorwurf der Fahrlässigkeit bedeutet, dass es der Beschuldigte an der objektiv notwendigen Sorgfalt hat mangeln lassen. Der Unfall hätte also mit mehr Sorgfalt vermeidbar sein müssen. Zweifelt der Vermieter die 70 km/h an oder was hättest Du laut Vermieter machen sollen, damit der Unfall gar nicht passiert wäre? Was ist konkret der Vorwurf?

Was mich auch ein bisschen wundert, ist das das Auto bei 70 km/h so ausbricht und ihr einen Abflug macht. Wir haben auch schon auf Schotter Reifen komplett zerlegt, aber das Auto blieb beherrschbar.



Beste Grüße

Guido
415 Beiträge · seit 201015. Okt. 2011 · #19
Savanna

Mit diesem Vermieter (bisher 3x) habe ich nur gute Erfahrungen gemacht.
Bei der Fahrzeugübergabe wurden kleine Mängel von mir genannt (abgeknickter Luftschlauch vom Kompressor - aber offenbar bereits vom Vormieter verursacht), einmal defekter Schließmechanismus der Heckklappe, Sicherung, Glühbirne, hier und da einmal ein neuer Kratzer - also normale Verschleißdinge. Einmal war mir am letzten Tag eine Milch in den Fahrerraum ausgelaufen, was nach 24 Stunden am Abgabetag dann trotz intensiver Reinigung heftig nach Käserei roch.... Das war alles niemals ein Problem.

Auch die Vorbereitung macht mir hier einfach Spaß. Gerade in dieser Stunde bekam ich die Nachricht, dass ein Umbau- / Erweiterungswunsch an der Bordelektrik ohne Mehrkosten umgesetzt wird, wenn ich in einer Woche wieder ein Auto bei dieser Firma übernehme (ich versorge ein paar astronomische Geräte mit der Bordelektronik).

Hier habe ich einfach das Gefühl, fair behandelt zu werden und nicht ein Opfer stringenter Gwewinnoptimierung zu sein.

Allzeit gute Fahrt
Jens-Uwe


Ich versichere hiermit, dass ich keinerlei Beteiligung bei o.g. Firma habe und lediglich ein zufriedener Kunde bei denen bin.
Meine letzten Reisen
zuletzt bearbeitet 15. Okt. 2011
19 Beiträge · seit 201115. Okt. 2011 · #20
Guido. schrieb:Hallo,
Travelboy schrieb:Ok meine SB würde dann auch nur bis 5.500€ zahlen und die Diff bis 17.000€ bleiben dann wohl bei mir (dir) hängen.
Das würde sie wahrscheinlich nicht. "Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters keinen Versicherungsschutz vorsieht." Das ist explizit keine Ausschlussklausel nur für Fahrten unter Drogen, Alkohol oder bei grober Fahrlässigkeit, sonst würde genau das da stehen. Sondern das ist eine pauschale Ausschlussklausel: Wenn die höherrangige Versicherung nicht zahlt, zahlen wir auch nicht. Punkt.

Ich bin kein Anwalt, aber den Fall von Norbert finde ich extrem. Als grobe Fahrlässigkeit würde man dass in Deutschland wohl niemals werten und meines Erachtens auch nicht als einfache Fahrlässigkeit. Die Diskussion ob es grobe oder einfache Fahrlässigkeit war, ist aber ohnehin müßig, denn danach wird in Namibia nicht unterschieden.

Interessieren würde mich, was genau der Vermieter als fahrlässig ansieht? Der Vorwurf der Fahrlässigkeit bedeutet, dass es der Beschuldigte an der objektiv notwendigen Sorgfalt hat mangeln lassen. Der Unfall hätte also mit mehr Sorgfalt vermeidbar sein müssen. Zweifelt der Vermieter die 70 km/h an oder was hättest Du laut Vermieter machen sollen, damit der Unfall gar nicht passiert wäre? Was ist konkret der Vorwurf?

Was mich auch ein bisschen wundert, ist das das Auto bei 70 km/h so ausbricht und ihr einen Abflug macht. Wir haben auch schon auf Schotter Reifen komplett zerlegt, aber das Auto blieb beherrschbar.



Beste Grüße

Guido
Hallo Guido,
der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit wurde nicht detailliert begründet. Auch auf Nachfrage nicht. Unfall ohne Drittbeteiligung werde immer als grobe Fahrlässigkeit klassifiziert. Warum der Wagen so heftig reagiert hat und letztendlich plötzlich unbeherrschbar war - und das auch noch bei relativ niedriger Geschwindigkeit - kann ich mir auch nicht erklären. Ich glaube mich als erfahrenen Autofahrer bezeichnen zu dürfen und fahre in Deutschland auch einen schweren Wagen (SUV). Das war auch nicht mein erster Plattfuß, ist mir selbst auf Gravel und höherer Geschwindigkeit schon passiert, ohne dass der Wagen großartig ausgebrochen wäre. Vielleicht lag das daran, dass der Reifen die Luft allmählich verloren hat. Das war jetzt wohl anders. Unsere Hinterleute berichteten von einem regelrechten Wegplatzen. Ob etwas auf der Straße lag, weiß ich nicht. Gesehen haben wir weder vor dem Unfall noch bei der Nachsuche etwas. Vielleicht hatte der Reifen einen Vorschaden an der Flanke (Innenseite). Das weiß ich aber auch nicht, könnte ich mir aber vorstellen. Der Schlag, der den Unfall ausgelöst hat, war jedenfalls plötzlich und extrem heftig.

VG Norbert