Crazy ZebraThemenstarter3'766 Beiträge · seit 200621. Juni 2006 ·
"null" Selbstbehalt und Kreditkarte , wieso soll man eigentlich bei angeblich null Selbstbehalt eine Kreditkarte hinterlegen? Eigentlich müsste man ja davon ausgehen das im Schadenfall keine Forderungen mehr gestellt werden können!!
Oder liegt es an kleingedruckten in den Verträgen (meistens in Englisch) woraus man lesen kann das es in Namibia beispielsweise keine Versicherungsgesellschaft gibt die ein Fahrzeug mit "null" Selbstbehalt versichert. Das Maximum das in Namibia versichert wird ist nähmlich 90%, will heissen das bei einem Fahrzeug das 30'000 Euro wert hat beim Totalschaden immer noch 3'000 Euro selber zu bezahlen sind!
Kommt hinzu das im Kleigedruckten auch steht das wenn ich eine "nicht geeignete" Strasse benutze ( was auch immer das sein mag) oder zu schnell fahre und im Graben lande (das Gegenteil ist schlecht zu beweisen) was auch die häufigste Unfallursache ist ich bis zum Gegenwert des Schadens haften muss, was dann locker 20'000-50'000 Euro kosten kann je nach Fahrzeug.
Wäre es nicht sinnvoller auf eine solche Versicherun zu verzichten um die paar Euro zu sparen wenn ich am Schluss sowieso das meiste selber bezahlen muss wenn ich Pech habe????
Habt ihr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht gute oder schlecht?
Bin gespannt auf eure Antworten Gruss VirusAfricanum
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da Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch bei deutschen Versicherungen nicht mitversichert sind, bleibt natürlich ein Restrisiko, für das die Versicherung eine Sicherheit haben will.
Was die sogenannte Vollkasko in Namibia angeht, rate ich DIr, Dich hier im Forum über die Lufthansa GOldCard mit Mietwagen-Vollkasko zu informieren. Das wird sich für jeden Urlauber in Namibia ziemlich schnell rechnen.
da Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch bei deutschen Versicherungen nicht mitversichert sind, bleibt natürlich ein Restrisiko, für das die Versicherung eine Sicherheit haben will.
Was die sogenannte Vollkasko in Namibia angeht, rate ich DIr, Dich hier im Forum über die Lufthansa GOldCard mit Mietwagen-Vollkasko zu informieren. Das wird sich für jeden Urlauber in Namibia ziemlich schnell rechnen.
ich denke, die Kreditkartenangaben musst Du für den Fall der Fahrlässigkeit hinterlegen, wie auch immer das im Einzelfall ausgelegt wird. Aber meines Wissens bekommst Du auch in Deutschland ein Versicherungsproblem, wenn Du z.B. sturzbesoffen Dein Auto zerlegst. Allerdings gibt es viele Beiträge im neuen und alten Forum, dass Fahrlässigkeit in Namibia ein s e h r dehnbarer Begriff ist.
wenn´s ja nur um Fahrlässigkeit ginge. Aber meist bist du auch bei Schäden am Unterboden, Unfällen ohne Beteiligung von anderen Fahrzeugen oder Tieren, Befahren von "ungeeigneten" Straßen, Wasserdurchfahrten, Sandstürmen, Überschreitung der (individuell) vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten usw. mit dem vollen Schadensumfang bzw. Restwert des Fahrzeugs dran. Mir blieb eine solche Erfahrung bisher glücklicherweise erspart und ich hoffe auch, dass es so bleiben wird. Aber manchmal fragt man sich wirklich, wofür man das viele Geld für den "Ausschluss" einer Selbstbeteiligung zahlt.
Fahrlässigkeit ist bei deutschen Versicherungen und sicher auch bei Versicherungen in Namibia versichert. Ansonsten würde eine Versicherung kaum Sinn machen. Viele Schäden beruhen ja schließlich nicht auf Zufall oder Fremdverschulden, sondern auf eigenes (und damit mindestens fahrlässiges) Fehlverhalten. Die Fahrlässigkeit gilt es dann eben von der groben Fahrlässigkeit abzugrenzen. Schon hier hat die Jurisprudenz sicherlich Schwierigkeiten objektive Grenzen zu ziehen. Das Problem in Namibia ist eben, dass die Versicherungen aus eigenem Interesse gern mal schnell die Behauptung in den Raum stellen, der Schaden sei grob fahrlässig verursacht. Wir als Touristen werden uns aber oft schwer tun, staatlichen Rechtschutz in ANspruch zu nehmen, zumal wir nur ein paar Wochen dort sind und das Vertrauen in die dortige Justiz wohl eher gering ist. Demnach ist zumindest die Kaution oft futsch.
Pascalinah2'772 Beiträge · seit 200622. Juni 2006 ·
hallo zusammen,
ich hatte es gestern ja schon unter einem anderen Thread geschrieben: Mein Schwager hat vor 2 Wochen sein Rücklicht beim Rückwärtsfahren zerlegt. Dank Super Cover hat Budget ihm nichts in Rechnung gestellt. Dieser Schaden war voll mit abgedeckt. Dabei hätte man das auch als fahrlässig bezeichnen können. Aber so etwas passiert nun mal...
Hallo zusammen, über den Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit gibt es dicke Bücher und vermutlich eine unüberschaubare Fülle von Dissertationen. Ob dies alles dann aber auch von einer namibischen bzw. südafrikanischen Versicherungsgesellschaft genau so gesehen wird wie hier, wage ich zu bezweifeln. So gesehen bewegt man sich schon auf etwas sichererem Boden, wenn deutsches Versicherungsrecht zur Anwendung kommt. Und davon kann man dann ausgehen, wenn es um die Leistungen aus der Kreditkarten - Versicherung (Lufthansa Gold Card oder Mercedes Visa Card ) geht. Ich zumindest fühle mich damit wohler, obwohl ich bislang keinen Grund hatte, mich über die Kleinlichkeit namibischer/südafrikanischer Vermieter oder Versicherer zu beklagen. Gruß Joli
Hallo Ihr Lieben, wir sind letzte Woche aus Namibia zurückgekommen und hatten auch einen "null" Selbstbehalt-Vertrag mit Hertz. Bei Abgabe stellte sich heraus, dass wir einen ziemlich großen Kratzer in der linken Tür hatten, allerdings keine Ahnung, wie das passieren konnte. Als wir das Fahrzeug am Flughafen parkten, war er noch nicht vorhanden. Wir mußten trotz "null" Selbstbehalt endlos Formulare ausfüllen. Bei Hertz unterschreibt man eine sog. Aufwandsentschädigung im Schadensfall, d.h. den Schaden zahlt man zwar nicht, dafür aber ca. 50 Euro für die Bearbeitung des Schadensfalls. Da wir dies vorher wußten, blieb uns wenig übrig. Auch wenn wir überzeugt sind, dass der Schaden erst nach Abgabe durch uns entstanden war. Das Auto war umgeparkt worden und am Flughafen gibt es riesige Bordsteinkanten. Auf der Höhe war auch der Kratzer. Naja, was soll's. Wir hätten halt gleich jemanden von Hertz wegen Begutachtung holen müssen und bis dahin das Auto nicht allein lassen sollen. Nachher ist man immer klüger. Herzliche Grüße Sanne
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo