CDW

24 Antworten · 8'466 Aufrufe · gestartet 30. Nov. 2010 von Erdmänchen
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Themenstarter98 Beiträge · seit 201030. Nov. 2010 · #1
Hallo zusammen,
ich habe hier jetzt schon so viel üder die CDW-Versicherung gelesen das ich nun langsam überhaupt nicht mehr weiß was ich machen soll. Bei einem Anruf bei Elvia wurde mir erklärt, dass die Versicherung nur bei Unfällen haftet (scheinen Ihre Bedingungen geändert zu haben). Bisher habe ich die ganzem Meinungen hier im Board so verstanden, das die Elvia "alle Kaskoschäden" übernimmt. Dies ist aber wohl nicht mehr der Fall. Eine Kreditkarte von M&M möchte ich mir auch nicht zulegen. Gibt es noch andere CDW-Versicherer und wie sind die Erfahrungen damit?
Unser Fahrzeug haben wir von Asco Car Hire angemietet und wir sind Anfang Januar für 3 Wochen in Namibia
Gruß 🤨
zuletzt bearbeitet 30. Nov. 2010
33,1k Beiträge · seit 200630. Nov. 2010 · #2
Hi Erdmännchen,

Die CDW Ausschluss-Versicherung der Mondial Assistance bezahlt im Schadensfall den Selbstbehalt bis €3000... und das aus eigener Erfahrung unbürokratisch und schnell. Ist das sowas was Du suchst oder suchst Du nach einer "Vollkasko" wie eben bei verschiedenen Kreditkarten es angeboten wird?

Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Themenstarter98 Beiträge · seit 201030. Nov. 2010 · #3
Danke für die Antwort!
Ist natürlich die Frage, wie teuer eine Vollkasko ist. Die vom Vermieter angebotene ist mir definitiv zu teuer. Die Elvia bezahlt nur bei Unfall oder Diebstahl wobei sie sich so wie ich es verstanden habe ein Hintertürchen offen gelassen haben (Selbstverschulden).
Auch weiß ich nicht wie kulant die Kaskoversicherungen der Fa. Asco ist.
Man hat hier im Board teilweise viel negatives gelesen so dass ich jetzt etwas unsicher bin.
Gruß Michael
33,1k Beiträge · seit 200630. Nov. 2010 · #4
Hi Erdmännchen,

ich persönlich würde dazu raten einen Tarif zu wählen mit einem Selbstbehalt um die €3000 und diesen dann mit €5 pro Tag durch genannte Versicherung abzudecken. Das ist sicherlich die preiswerteste Möglichkeit einen hohen Selbstbehalt auszuschließen. Fahrlässigkeit ist ohnehin nicht versichert.

Sonnige Grüße
Christian
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Themenstarter98 Beiträge · seit 201030. Nov. 2010 · #5
Hi, werde ich wahrscheinlich auch machen. Ich wollte mir nur ein paar Meinungen einholen.
Die Versicherung kostet übrigens inzwischen 6,50 Euro/Tag.
Danke
33,1k Beiträge · seit 200630. Nov. 2010 · #6
Hi Michael,
Die Versicherung kostet übrigens inzwischen 6,50 Euro/Tag.
Also unter dem von mir genannten Link kostet sie €5 pro Tag, außer für Australien/Neuseeland.

Sonnige Grüße
Christian
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Themenstarter98 Beiträge · seit 201030. Nov. 2010 · #7
Man Afrika dazu genommen.
Steht oben im kopf nicht drin, aber wenn mann ein bisschen weiter klickt (als wenn man die Versicherung abschließt) kommt Afrika auch dazu.
Dies aber nur am Rande.
Gruß
Themenstarter98 Beiträge · seit 201030. Nov. 2010 · #8
Erdmänchen schrieb:
Man Afrika dazu genommen.
Steht oben im kopf nicht drin, aber wenn mann ein bisschen weiter klickt (als wenn man die Versicherung abschließt) kommt Afrika auch dazu.
Dies aber nur am Rande.
Gruß
📎 http://www.namibia-forum.ch/media/kunena/attachments/legacy//files/Hardcopy.pdf
33,1k Beiträge · seit 200630. Nov. 2010 · #9
Hi Erdmännchen,

aha, interessant, ich habe letzte Woche noch €5 für ein afrikanisches Land bezahlt. So schnell ändert sich das also...

Sonnige Grüße
Christian
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2'346 Beiträge · seit 200630. Nov. 2010 · #10
Hallo "Erdmännchen",

dann kannst du dir auch gleich eine Lufthansa Miles & More besorgen. Die kostet 90 Euro für ein ganzes Jahr und bietet natürlich noch mehr, als nur die Übernahme der Selbstbeteiligung für einen Urlaub. Die Mietwagen-Vollkasko-Versicherung der Miles & More hat allerdings auch noch eine eigene Selbstbeteiligung. Weiß nicht, ob das bei der Mondial Versicherung auch so ist.

Gruß
Armin
57 Beiträge · seit 200905. Dez. 2010 · #11
Hallo Erdmännchen,

Du hast zwar geschrieben, dass Du Dir keine M&M-Kreditkarte zulegen willst. Zur Sicherheit will ich aber an den hier schon oft diskutierten Ausschluss bestimmter Mietfahrzeuge vom Versicherungsschutz dieser Karte erinnern:

"§ 11 Definitionen
Mietfahrzeug bezeichnet ein Straßenfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das für die Nutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen und als Personenkraftwagen (PKW) mit nicht mehr als sieben eingetragenen Sitzplätzen zugelassen ist und von dem anspruchsberechtigten
Kreditkarteninhaber für den in dem Mietfahrzeugvertrag ausgewiesenen
Zeitraum gemietet wurde. Darunter sind nicht eingeschlossen:
1. Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung;
2.Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist;
3. Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger, Motorräder;[...]"

u.v.a. in diesem Thread

Je nachdem, um was für einen Mietwagen es sich handelt, braucht man die M&M-Kreditkarte gar nicht in Erwägung zu ziehen. Beim Dachzelt gibt es je nach Ansprechpartner bei Lufthansa offenbar verschiedene Meinungen. Bei Fahrzeugen, die schon vom Vermieter als Camper bezeichnet werden (zB Discoverer X), dürfte man trotz Karte aus der Versicherungsnummer raus sein. Wir werden es heuer auch mit dem größten Selbstbehalt und dem Elvia-Ausschluss machen.

Beste Grüße
Wolfjanck
zuletzt bearbeitet 05. Dez. 2010
2 Beiträge · seit 201005. Dez. 2010 · #12
Auf jeden Fall finanziell interessant die Option mit dieser Zusatzversicherung, anstatt diese beim Vermieter direkt zu buchen.
Was ich aber noch nicht verstanden habe: Sind jetzt Glas- und Reifenschäden bei Elvia mit versichert? Oder zahlen die nur für Kratzer, Beulen, Diebstahl, etc.?
Auch die AGB von Elvia drücken sich da nicht klar aus. Anders gefragt, bleibe ich bei Standarversicherung beim Vermieter und trotz Elvia auf einem Reifenschaden sitzen??
57 Beiträge · seit 200905. Dez. 2010 · #13
Elvia trägt den Selbstbehalt bei denjenigen Schäden, die grundsätzlich über die Versicherung des Vermieters abgedeckt sind. Wenn dort zB Glasschäden nicht einbezogen sind, gibt es bei einem Schaden auch keine Selbstbehalt-Lücke, die Elvia schließen könnte. Bei den diversen Kaskoversicherungen über Kreditkarte habe ich im Übrigen noch keine gefunden, die einen Reifenschaden einschlösse.

Beste Grüße

Wolfjanck
1'816 Beiträge · seit 200805. Dez. 2010 · #14
Wolfjanck schrieb:
Elvia trägt den Selbstbehalt bei denjenigen Schäden, die grundsätzlich über die Versicherung des Vermieters abgedeckt sind. Wenn dort zB Glasschäden nicht einbezogen sind, gibt es bei einem Schaden auch keine Selbstbehalt-Lücke, die Elvia schließen könnte. Bei den diversen Kaskoversicherungen über Kreditkarte habe ich im Übrigen noch keine gefunden, die einen Reifenschaden einschlösse.

Beste Grüße

Wolfjanck
Hallo Wolfjanck, genau diese Frage habe ich an den Versicherer gestellt, un die Versicherung hat mir geantwortet, dass auch Glas- und Reifenschäden versichert sind.
Hoffen wir mal, dass sie sich daran halten, aber ich habs ja schriftlich 🙂


Gruß Boris
Themenstarter98 Beiträge · seit 201006. Dez. 2010 · #15
boris schrieb:
Wolfjanck schrieb:
Elvia trägt den Selbstbehalt bei denjenigen Schäden, die grundsätzlich über die Versicherung des Vermieters abgedeckt sind. Wenn dort zB Glasschäden nicht einbezogen sind, gibt es bei einem Schaden auch keine Selbstbehalt-Lücke, die Elvia schließen könnte. Bei den diversen Kaskoversicherungen über Kreditkarte habe ich im Übrigen noch keine gefunden, die einen Reifenschaden einschlösse.

Beste Grüße

Wolfjanck
Hallo Wolfjanck, genau diese Frage habe ich an den Versicherer gestellt, un die Versicherung hat mir geantwortet, dass auch Glas- und Reifenschäden versichert sind.
Hoffen wir mal, dass sie sich daran halten, aber ich habs ja schriftlich 🙂


Gruß Boris
Mir haben sie telefonisch geantwortet, dass Glas - und Reifenschäden nicht versichert sind!
Gruß Michael
Themenstarter98 Beiträge · seit 201006. Dez. 2010 · #16
Wolfjanck schrieb:
Hallo Erdmännchen,

Du hast zwar geschrieben, dass Du Dir keine M&M-Kreditkarte zulegen willst. Zur Sicherheit will ich aber an den hier schon oft diskutierten Ausschluss bestimmter Mietfahrzeuge vom Versicherungsschutz dieser Karte erinnern:

"§ 11 Definitionen
Mietfahrzeug bezeichnet ein Straßenfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das für die Nutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen und als Personenkraftwagen (PKW) mit nicht mehr als sieben eingetragenen Sitzplätzen zugelassen ist und von dem anspruchsberechtigten
Kreditkarteninhaber für den in dem Mietfahrzeugvertrag ausgewiesenen
Zeitraum gemietet wurde. Darunter sind nicht eingeschlossen:
1. Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung;
2.Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist;
3. Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger, Motorräder;[...]"

u.v.a. in diesem Thread

Je nachdem, um was für einen Mietwagen es sich handelt, braucht man die M&M-Kreditkarte gar nicht in Erwägung zu ziehen. Beim Dachzelt gibt es je nach Ansprechpartner bei Lufthansa offenbar verschiedene Meinungen. Bei Fahrzeugen, die schon vom Vermieter als Camper bezeichnet werden (zB Discoverer X), dürfte man trotz Karte aus der Versicherungsnummer raus sein. Wir werden es heuer auch mit dem größten Selbstbehalt und dem Elvia-Ausschluss machen.

Beste Grüße
Wolfjanck
Hallo,
aufgrund dessen das wir ein Dachzelt dabei haben handelt es sich um ein Campingfahrzeug, was dann wohl bei der M-M Karte nicht versichert ist.
Gruß Michael
72 Beiträge · seit 200807. Dez. 2010 · #17
zu diesem Thema der nachstehende email-Verkehr mit Mondial/Elvia Versicherungsagentur:

Frage an obige Gesellschaft:

Wir wollen nächstes Jahr in Namibia ein Auto mieten. In Namibia ist es üblich, dass Glas- und Reifenschäden nicht im üblichen Versicherungsumfang eingeschlossen sind. Würde Ihre Versicherung auch für derartige Schäden eintreten?

Antwort:

mit unserer Versicherung sind auch Glas- und Reifenschäden abgedeckt. Wir wünschen Ihnen eine gute Reise.
57 Beiträge · seit 200911. Dez. 2010 · #18
Dieses Statement der Agentur kann ich kontern: 😉

Das Service Center der Mondial Assistance International S.A. schrieb mir:

"vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der CDW-Selbstbehalt Ausschluss richtet sich immer an die AVB (Allgemeine Bestimmungen) des jeweiligen Anbieters. Sind dort Glasschäden und Reifenschäden ausgeschlossen, besteht im Rahmen unserer Schutzes für solche Schäden auch kein Versicherungsschutz."

Dass die Agentur etwas schreibt, das von der Versicherung selbst in Abrede gestellt wird, wundert mich. Im Falle des Falles wird man sehen, was geht, aber darauf verlassen würde ich mich nicht.

Viele Grüße und allzeit unfallfreie Fahrt!
33,1k Beiträge · seit 200612. Dez. 2010 · #19
Hi zusammen,

Wolfjanck hat recht... Glas- und Reifenschäden sind nicht versichert, es sei denn sie sind in der Versicherung des Vermieters eingeschlossen.

Konkreten Fall hatten gerade Freunde von mir. Denen ist einer reingefahren, sie mussten den Schaden im Rahmen ihrer Selbstbeteiligung zahlen. Zudem hatten sie zwei Reifenschäden. Da sie keine Reifenversicherung beim Vermieter hatten wurde dieses Geld auch nicht von Mondial erstattet, der Schaden am Fahrzeug jedoch sehr wohl (denn das war ein versicherungstechnischer Fall von Selbstbehalt).

Es handelt sich nämlich um eine CDW-Selbstbehaltausschluss-Versicherung. Die Betonung liegt auf "Selbstbehaltausschluss". Wenn etwas nicht in der Grundversicherung versichert ist (im konkreten Fall die Reifenschäden), dann ist es auch kein Selbstbehalt der dafür genutzt wird sondern schlichtweg eine "Zahlung aus eigener Kasse".

Es gilt also genau das, was Wolfjanck auch hier schrieb:
Elvia trägt den Selbstbehalt bei denjenigen Schäden, die grundsätzlich über die Versicherung des Vermieters abgedeckt sind. Wenn dort zB Glasschäden nicht einbezogen sind, gibt es bei einem Schaden auch keine Selbstbehalt-Lücke, die Elvia schließen könnte. Bei den diversen Kaskoversicherungen über Kreditkarte habe ich im Übrigen noch keine gefunden, die einen Reifenschaden einschlösse.
Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Themenstarter98 Beiträge · seit 201013. Dez. 2010 · #20
Wolfjanck schrieb:
Dieses Statement der Agentur kann ich kontern: 😉

Das Service Center der Mondial Assistance International S.A. schrieb mir:

"vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der CDW-Selbstbehalt Ausschluss richtet sich immer an die AVB (Allgemeine Bestimmungen) des jeweiligen Anbieters. Sind dort Glasschäden und Reifenschäden ausgeschlossen, besteht im Rahmen unserer Schutzes für solche Schäden auch kein Versicherungsschutz."

Dass die Agentur etwas schreibt, das von der Versicherung selbst in Abrede gestellt wird, wundert mich. Im Falle des Falles wird man sehen, was geht, aber darauf verlassen würde ich mich nicht.

Viele Grüße und allzeit unfallfreie Fahrt!
Moin zusammen,
die gleiche Aussage habe ich auf anfrage auch bekommen. Trotzdem habe ich mich für Elvia entschieden! 😉
Gruß Michael
zuletzt bearbeitet 13. Dez. 2010